Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein befristetes Instrument und das Herzstück von NextGenerationEU. Sie soll Europa helfen, stärker und robuster aus der Krise zu kommen.
Die finanziellen Mittel hierfür nimmt die EU-Kommission im Namen der EU durch die Ausgabe von Anleihen auf den Kapitalmärkten auf. Mit diesen Geldern können die EU-Länder dann ehrgeizige Reformen und Investitionen finanzieren, um
- Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit den Prioritäten der EU nachhaltiger und krisenfester zu machen und sie auf den grünen Wandel und das digitale Zeitalter vorzubereiten;
- die Herausforderungen anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik festgestellt wurden.
Die ARF ist auch zentral für die Umsetzung des REPowerEU-Plans, mit dem die EU-Kommission auf die sozioökonomischen Schwierigkeiten und Störungen des globalen Energiemarkts infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine reagiert.
*Mit der geänderten ARF-Verordnung wurden den Mitgliedstaaten zusätzliche Finanzhilfen im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) und der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag von 359 Mrd. EUR an Finanzhilfen teilt sich daher wie folgt auf: 338 Mrd. EUR an ARF-Finanzhilfen, 19 Mrd. EUR an EHS-Finanzhilfen und 2 Mrd. EUR an BAR-Finanzhilfen. Darüber hinaus konnten die Mitgliedstaaten bis August 2023 Unterstützung in Form von Darlehen in Anspruch nehmen. Von den insgesamt verfügbaren Mitteln in Höhe von 385 Mrd. EUR wurden bis Ende 2023 knapp 291 Mrd. EUR gebunden. Durch diese beiden Änderungen (zusätzliche Finanzhilfen über das EHS und die Brexit-Reserve sowie weniger beantragte Darlehen als insgesamt verfügbar) beläuft sich die ARF-Mittelausstattung bis Mitte Oktober 2024 auf insgesamt 650 Mrd. EUR. Der zuvor ausgewiesene Betrag von 723 Mrd. EUR entsprach dem Höchstbetrag der ARF-Finanzhilfen (338 Mrd. EUR) und ARF-Darlehen (385 Mrd. EUR) gemäß der ARF-Verordnung.
- Die ARF trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Sie dient der Finanzierung von Reformen und Investitionen in den EU-Ländern von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026. Die Länder können bis zu einem zuvor vereinbarten Höchstbetrag Finanzmittel erhalten.
- In nationalen Aufbau- und Resilienzplänen mussten die Mitgliedstaaten die von ihnen angestrebten Reformen und Investitionen festlegen und klare Etappenziele sowie Zielwerte für deren Umsetzung bis 2026 definieren. Dabei mussten sie mindestens 37 % der Mittel für Klimaschutz- und 20 % für Digitalisierungsmaßnahmen einplanen.
- Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist leistungsabhängig. Das heißt, dass ein Land erst dann Gelder von der EU-Kommission erhält, wenn es Etappenziele und Zielwerte bei der Umsetzung der geplanten Reformen und Investitionen erreicht.
- Die Länder können bis zu zweimal pro Jahr Auszahlungen beantragen.
- Die Europäische Kommission prüft die Zahlungsanträge. Wurden Etappenziele und Zielwerte nachweislich erreicht, zahlt sie die Mittel aus, die sie an den Kapitalmärkten aufgenommen hat.
Die Mitgliedstaaten können ihre Pläne auf der Grundlage der ARF-Verordnung überarbeiten. In den Leitlinien für die Aufbau- und Resilienzpläne im Kontext von REPowerEU (Februar 2023) ist detailliert beschrieben, wie die Mitgliedstaaten solche Änderungen beantragen können.
Eine Überarbeitung kann an finanzielle Aspekte geknüpft sein:
- um zusätzliche REPowerEU-Mittel in Anspruch zu nehmen;
- um einer Änderung der maximalen Mittelzuweisung eines Mitgliedstaats im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung zu tragen;
- um zusätzliche Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten können auch Änderungen an ihrem Plan vornehmen, wenn sie nachweisen können, dass objektive Umstände die Umsetzung bestimmter Etappenziele und Zielwerte unmöglich machen. Diese objektiven Umstände können etwa mit der Inflation, Engpässen in der Lieferkette oder der Tatsache zusammenhängen, dass es eine bessere Alternative gibt, um das mit einer Maßnahme verfolgte politische Ziel zu erreichen.
Gemäß der ARF-Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen eine Halbzeitbewertung zur Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität vorlegen. Sobald die in den Aufbauplänen enthaltenen Maßnahmen abgeschlossen sind, erfolgt 2028 eine „Ex-Post-Bewertung“.

Im REPowerEU-Plan wird die ARF als wichtiges Instrument auf dem Weg hin zu sicherer, erschwinglicher und sauberer Energie genannt. Mit den Geldern aus der Fazilität können die EU-Länder Reformen und Investitionen vorantreiben, die uns unabhängig von fossilen Brennstoffen aus Russland machen.

Der Ablauf des Europäischen Semesters wurde 2022 geändert, um der Einrichtung der ARF und der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne Rechnung zu tragen.

Das Scoreboard gibt einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der ARF und der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne.

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den verschiedenen Veranstaltungen, die zur Besprechung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich der Aufbau- und Resilienzpläne in den Mitgliedstaaten, organisiert wurden. Mehr über die Veranstaltungen erfahren Sie in dem Abschnitt

Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU. Dieser Abschnitt enthält Factsheets und Einblicke zur RRF.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität in Ihrem Land
Die EU-Länder stecken die Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in ehrgeizige Reformen und Investitionen, um Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger und krisenfester zu machen und sie auf den grünen Wandel und das digitale Zeitalter vorzubereiten. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Aufbau- und Resilienzplan Ihres Landes und dessen Umsetzung.

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Ländern (Aufbau- und Resilienzpläne, Bewertung der Pläne durch die Kommission, Informationen zu beantragten und bereits gewährten Zahlungen).

Von dieser Seite aus gelangen Sie zu allen länderspezifischen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester (Länderberichte, nationale Programme für Reformen und Haushaltsanpassungen, Bewertung dieser Programme, länderspezifische Empfehlungen der EU, Übersichten über die Haushaltsplanung).
Karte ARF-geförderter Projekte
Die Karte zeigt Beispiele für Reformen und Investitionen in den verschiedenen EU-Ländern, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden. Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird im Laufe der weiteren Umsetzung von Förderprojekten stetig aktualisiert. Die ausgewiesenen Beträge basieren auf den in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen angegebenen ursprünglichen Kostenschätzungen.
Grüner Wandel
Fokus auf umweltfreundliche Technologien und Kapazitäten (nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel), Kreislaufwirtschaft, biologische Vielfalt
Maßnahmen für die nächste Generation
Verbesserung von Zugang und Qualität der allgemeinen, beruflichen und Hochschulbildung, Fokus auf digitale Bildung, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Jugendbeschäftigungsförderung
Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Förderung von Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit und Industrialisierung, Verbesserung des Unternehmensumfelds, Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für mittelständische Betriebe
Digitaler Wandel
Förderung von Hochleistungsnetzen, Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen, staatlicher Verfahren und Unternehmen, insbesondere KMU, Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen, Unterstützung für FuE und fortschrittliche Technologien
Sozialer und territorialer Zusammenhalt
Verbesserung der sozialen und territorialen Infrastruktur und Dienstleistungen (Sozialschutzsysteme), Inklusion benachteiligter Gruppen, Beschäftigungsförderung und Kompetenzentwicklung, Schaffung hochwertiger und sicherer Arbeitsplätze
Gesundheit und Krisenfestigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Institutionen
Erhöhung der Krisenfestigkeit, Zugänglichkeit, Qualität und Digitalisierung von Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, effizientere Systeme der öffentlichen Verwaltung
Die Karte dient ausschließlich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Bezug auf die Darstellung ARF-geförderter Projekte. Sie spiegelt weder wider, wie sich die ARF-geförderten Projekte innerhalb der EU verteilen, noch bildet sie deren Verteilung auf verschiedene geografische Gebiete oder Sektoren innerhalb der Mitgliedstaaten ab. Die für die Maßnahmen ausgewiesenen ARF-Beträge basieren auf den ursprünglichen in den Aufbau- und Resilienzplänen angegebenen Kostenschätzungen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, und können als solche von den endgültigen Finanzberichten der Kommission abweichen, die nach der Projektumsetzung erstellt werden.
Die dargestellten Projekte haben keinen Einfluss auf künftige Bewertungen der Kommission, bei denen die Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 geprüft wird.
- Im August 2020 hat die EU-Kommission in ihrem Generalsekretariat die Taskforce „Aufbau und Resilienz“ (RECOVER) eingerichtet.
- Gemeinsam mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission ist RECOVER für die Verwaltung der Aufbau- und Resilienzfazilität zuständig. Zudem ist RECOVER mit der Koordinierung des Europäischen Semesters beauftragt und untersteht der Kommissionspräsidentin.
- Die Expertengruppe bietet der Kommission und den Regierungen der EU-Länder ein gemeinsames Forum, um bereichsübergreifende Fragen zur Aufbau- und Resilienzfazilität zu diskutieren.
- Ihr gehören Vertreter/innen der nationalen Koordinierungsstellen für die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne an. Den Vorsitz führen die RECOVER-Taskforce und die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission. Die Gruppe kommt regelmäßig mit Sachverständigen aus allen EU-Ländern zusammen, um sich mit ihnen über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne auszutauschen.
- Dabei werden auch bewährte Verfahren zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung miteinander geteilt. Alle einschlägigen Unterlagen wie Tagesordnungen, Protokolle, Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen veröffentlicht die Kommission auf einer eigens dafür eingerichteten Website.
- Aufgabe des Netzes INFORM EU ist es, die Öffentlichkeit über Investitionen der EU und der Mitgliedstaaten zu unterrichten, die aus bestimmten Fonds wie der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden. Nähere Informationen und Kontakte.
- Empfänger/innen von EU-Mitteln sind generell verpflichtet, auf die Förderung durch die Europäische Union hinzuweisen und deren Sichtbarkeit zu gewährleisten. Das gilt auch für die Förderung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität. Weitere Informationen sowie Leitlinien zu den Kommunikations- und Sichtbarkeitsanforderungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds finden sich auf den entsprechenden Websites.
- Betrugsbekämpfung ist der EU-Kommission ein wichtiges Anliegen. Sollte Ihnen ein Betrugsfall bekannt sein, melden Sie ihn bitte beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung.
Die Europäische Kommission ist dem Schutz der personenbezogenen Daten betroffener Personen verpflichtet, die der Kommission von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität übermittelt werden.