Erkenntnisse aus 10.000+ Hauptversammlungen: Vergütung und Nachhaltigkeit als zentrale Konfliktfelder

Allianz Global Investors hat im vergangenen Jahr weltweit auf 10.183 (2019: 9.532) Hauptversammlungen über mehr als 100.000 Aktionärs- und Managementvorschläge abgestimmt. In 72% der Hauptversammlungen stimmte AllianzGI gegen mindestens einen Tagesordnungspunkt oder enthielt sich der Stimme (2019: 77%). Ähnlich wie in den Vorjahren wurde weltweit knapp ein Viertel aller Vorschläge abgelehnt (23%, nach 24% im Jahr 2019). Diese Zahlen sowie die weiter zunehmende Teilnahme an HV spiegelt AllianzGIs aktiven und global einheitlichen Ansatz bei der Stimmrechtsausübung wider. Sie unterstreichen die Bereitschaft zur Ablehnung all derjenigen Anträge, die nicht im Interesse der Anleger sind. Dabei wird jeder einzelne Vorschlag kritisch geprüft. Allianz Global Investors | 22.02.2021 10:52 Uhr
Dr. Antje Stobbe, Senior ESG-Analystin und Corporate-Governance-Expertin für Deutschland & Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing bei Allianz Global Investors / © AllianzGI
Dr. Antje Stobbe, Senior ESG-Analystin und Corporate-Governance-Expertin für Deutschland & Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing bei Allianz Global Investors / © AllianzGI
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
  • Vergütungssysteme auch 2020 weltweit der Bereich, in dem AllianzGI am häufigsten den Daumen senkte
  • Starke Unterstützung von Aktionärsanträgen zu Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsthemen
  • Deutschland im Mittelfeld, per Saldo leichte Verbesserung bei den Corporate-Governance-Standard

Dauerkonfliktfeld Vergütung

Wie bereits in den Vorjahren erwiesen sich Vergütungssysteme erneut als konfliktträchtigste HV-Themen. In fast der Hälfte der Fälle, in denen sie weltweit auf der Tagesordnung standen, fielen Vergütungsvorschläge 2020 durch (49%, nach 48% im Jahr 2019). AllianzGI senkte immer dann den Daumen, wenn Managementvergütungen unzureichend mit Leistungskennzahlen verknüpft waren oder wenn Anreizsysteme nicht im Einklang mit den wichtigsten Geschäftstreibern standen. Für 2021 wurden die Proxy-Voting-Leitlinien erweitert und verschärft: AllianzGI wird die Vergütungsvorschläge bei all denjenigen Unternehmen kritisch überprüfen, die infolge der Covid-19-Pandemie erhebliche staatliche Beihilfen erhalten haben, die signifikant Personal abbauten oder die Dividendenkürzungen vorgenommen haben, ohne dass es hierzu Vorgaben seitens der Aufsichtsbehörden gegeben hätte.

Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing bei Allianz Global Investors, kommentiert: „Für uns als aktiven Asset Manager ist die treuhänderische Stimmrechtsausübung von grundlegender Bedeutung, sie ist ein Eckpfeiler im sogenannten Stewardship-Prozess – also in der aktiven Interessenwahrnehmung. Sie ermöglicht es uns, den Firmen unseren Ansichten und Erwartungen zu verdeutlichen sowie die Interessen unserer Kunden einzubringen und zu schützen. Angesichts der Covid-19-Pandemie wird 2021 ein Test für die Anwendung der Vergütungsregeln sein, insbesondere mit Blick auf die Kompatibilität von Leistungsvergütung, Unternehmenszielen und verändertem wirtschaftlichen Umfeld.“

Starke Unterstützung von Aktionärsanträgen

ESG-Themen – also die Umwelt, soziale Aspekte oder die Unternehmensführung betreffende Fragen – sind für AllianzGI ein zentraler Bestandteil des Stewardship-Prozesses. 2020 unterstützte AllianzGI weltweit auf Hauptversammlungen einen Großteil der diesbezüglichen Aktionärsanträge. So stimmte AllianzGI für fast 90% aller Vorschläge, die eine verbesserte Berichterstattung zu den Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit forderten, für 95% aller Anträge, die sich auf Menschenrechtsthemen bezogen, und für sämtliche Vorschläge, die ökologische Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten auf das Umfeld betrafen. Beim Themenkomplex Unternehmensführung schloss sich AllianzGI denjenigen Aktionärsvorschlägen an, die darauf abzielten, die Corporate-Governance-Praktiken von Unternehmen zu verbessern und die Aktionärsrechte zu stärken. So wurden sämtliche Vorschläge unterstützt, die die Ernennung eines unabhängigen Aufsichtsratsvorsitzenden forderten.

Deutschland: Leichte Verbesserung bei den Corporate-Governance-Standards 

In Deutschland war per Saldo eine leichte Verbesserungstendenz bei den Corporate-Governance-Standards zu beobachten. 2020 wurden hierzulande 17% aller Vorschläge abgelehnt (Vorjahr: 18%), womit Deutschland unter den 14 ausgewerteten Regionen einen Platz im vorderen Mittelfeld einnimmt. International reicht hierbei die Spannbreite von 5% in Großbritannien bis zu 41% in Japan. Deutliche Verbesserungen gab es in Deutschland bei den Themen Vergütungssysteme und Kapitalgenehmigungen, wo die Anzahl der abgelehnten Anträge um jeweils neun Prozentpunkte sank. Mit 26% bzw. 28% wurde in beiden Bereichen aber immer noch etwa jedem vierten Antrag abschlägig beschieden. Bei Fragen der Besetzung von Aufsichtsratsposten wurde erneut etwa jeder fünfte Nominierte abgelehnt (19%, nach 18% im Vorjahr).

Dr. Antje Stobbe, Senior ESG-Analystin und Corporate-Governance-Expertin für Deutschland, kommentiert: „Zielorientierte und nachvollziehbare Vergütungssysteme, ausgewogen und fachkundig besetzte Gremien mit hinreichend unabhängigen Vertretern sowie transparente Informationen über die Verwendung beantragter Kapitalmaßnahmen – dies sind einige unserer zentralen Anforderungen. Hauptversammlungen sind ein wichtiger, bei weitem aber nicht der einzige Weg, dies zu kommunizieren. Vielmehr suchen wir auch unterjährig den kritisch-konstruktiven Dialog mit den Unternehmen, in die wir investieren, um sie über unsere Absichten und Erwartungen zu informieren und – wo nötig – Verbesserungen anzustoßen.“ 

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