Nachhaltigkeitspräferenzen: Wie MiFID II die Finanzberatung verändert

Research | 09.08.2022 08:00 Uhr
© Photo by Wengang Zhai on Unsplash
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Gemäß MiFID II müssen Berater seit dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen, wenn sie eine Geeignetheitsprüfung durchführen. Um das zu ermöglichen, haben Branchenvertreter – unter Mitgestaltung von Morningstar – ein europäisches ESG-Template (EET) entwickelt, das den Datenaustausch zwischen Fondsgesellschaften und Vertriebspartnern erleichtern soll. Im neuen Morningstar Bericht „The European ESG Template (EET) Ahead of MiFID II Amendment” werden der Status Quo grüner Anlagen wie auch die Herausforderungen analysiert, mit denen Berater auf Grund der Datenverfügbarkeit und der minimalen Vergleichbarkeit der Produkte konfrontiert werden.

Zum 18. Juli 2022 hatte Morningstar EET-Daten zu 70.580 Anteilsklassen gesammelt, was 43 % aller Anteilsklassen entspricht, die in den Anwendungsbereich von MiFID II fallen. Diese repräsentieren 10.316 Fonds, darunter 4.297 Artikel 8-Fonds und 556 Artikel 9-Fonds.

Datenlage zur Klassifizierung birgt Nachholbedarf

 Für die erste Phase der EET-Berichterstattung priorisierten Fondsgesellschafen Artikel 8- und Artikel 9- Produkte. Allerdings sind die zugrundeliegenden Daten lückenhaft. Weniger als die Hälfte der untersuchten Artikel 8- und Artikel 9-Fonds berücksichtigten die von der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) vorgegebene PAI-Betrachtung. Nur etwas mehr als ein Viertel der Fonds konnte angeben, tatsächlich streng gemäß der Taxonomie-Verordnung ausgerichtet zu sein.

Erwartungsgemäß planen Artikel 9-Fonds mehr nachhaltige Investments als Artikel 8-Fonds. Mehr als die Hälfte der Artikel 9-Fonds strebt eine Allokation von mehr als 70 % an, aber nur 2,3 % wollen eine Allokation von mehr als 90 %. Fast 40 % der Artikel 9-Fonds planen jedoch lediglich eine Allokation von weniger als 50 %. Etwa zwei Drittel der Artikel 8-Fonds streben ein Mindestengagement zwischen 0 und 10 % in nachhaltigen Anlagen an, bei 10 % dieser Fonds sollen es mehr als 40 % werden.

„Unterschiedliche Auslegungen der SFDR und der EU-Taxonomie haben dazu geführt, dass Vermögensverwalter unterschiedliche Ansätze zur Berechnung des Engagements in nachhaltige Anlagen und zur Erfüllung der Taxonomie vornehmen. Dies macht einen direkten Vergleich der Produkte unmöglich. Aufgrund der lückenhaften Datenlage und der fehlenden direkten Vergleichbarkeit der Produkte werden Finanzberater Schwierigkeiten haben, ihre neuen Verpflichtungen zu erfüllen“, sagt Hortense Bioy, Global Director of Sustainable Research, Morningstar. 

Nachfrage nach dunkelgrünen Anlagen bleibt stark

Wegen der Sorgen vieler Anleger hinsichtlich einer globalen Rezession, steigenden Inflationsdrucks und des Konflikts in der Ukraine flossen im zweiten Quartal 2022 30,3 Milliarden EUR aus Artikel 8-Fonds ab, Artikel 9-Fonds dagegen konnten Zuflüsse in Höhe von 5,9 Milliarden EUR verzeichnen.

Das Vermögen von Artikel 8- und Artikel 9-Fonds ging Ende Juni um 6,4 % auf 4,18 Billionen EUR zurück. Allerdings überstieg der Anteil von Artikel 8- und Artikel 9-Fonds am Gesamtmarkt die 5 %-Marke. Die Trends im Bereich der Produktentwicklung blieben stabil, wobei im zweiten Quartal 2022 schätzungsweise 183 Artikel 8- und Artikel 9-Fonds aufgelegt wurden. Dies entspricht 60 % aller Fonds, die im Berichtszeitraum in der EU neu auf den Markt kamen. Über 700 Produkte änderten im letzten Quartal ihren SFDR-Status. Während die überwiegende Mehrheit der Fonds von Artikel 6 auf Artikel 8 hochgestuft wurde, stellten wir 16 Herabstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8 fest. Kein Fonds wurde von Artikel 8 oder Artikel 9 auf Artikel 6 herabgestuft.

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