Der neue Raiffeisen-Eurasien-Garantiefonds 08 bietet nun die attraktive Möglichkeit, trotz des aktuell sensiblen Kapitalmarktumfeldes in die Emerging Markets Europas und Asiens (speziell Türkei, Russland, Indien und China) zu investieren - Kapital- und Höchststandsgarantie machen es möglich. Der neue Fonds von RCM liegt bis zum 14. November zur Zeichnung auf.
Großes Wachstumspotenzial
Die Emerging Markets der vier oben genannten Staaten sind die Kernmärkte des Raiffeisen-Eurasien-Garantiefonds 08 und zeichnen sich durch ein großes Wachstumspotenzial aus. Speziell in den Branchen Rohstoffe (vor allem Öl, Gas und Stahl), Telekommunikation (China und Indien) und Transportwesen sowie bei Finanzdienstleistungen (Türkei) besteht großes Ertragspotenzial.
Wie die meisten seiner Vorgänger bei RCM bietet auch der Raiffeisen-Eurasien-Garantiefonds 08 Anlegern eine Kapital- sowie eine 80%ige Höchststandsgarantie – Netz und doppelter Boden sozusagen. Die Kapitalgarantie garantiert in jedem Fall den Mindestwert von 100 Euro (erster Rechenwert) nach Ende der Laufzeit. Die Höchststandsgarantie sichert dem Anleger nach Laufzeitende 80 % des höchsten errechneten Wertes zu. Diese Höchststandsgarantie greift ab einem errechneten Wert höher als 125 Euro (125 x 80 % = 100).
Ein Beispiel:
Steigt während der Laufzeit der errechnete Wert zu einem beliebigen Zeitpunkt auf z.B. 150 Euro und fällt während der Laufzeit wieder auf seinen Ausgabewert von 100 Euro zurück, so erhält der Anleger trotzdem am Ende der Laufzeit eine Garantieleistung von 120 Euro (150 x 80 % = 120).
Der Raiffeisen-Eurasien-Garantiefonds 08 im Detail:
ISIN: AT0000A0ALS9
Ende der Zeichnungsfrist: 14.November 2008
(Nur bei Abschluss in der Zeichnungsfrist und Beibehaltung während der gesamten Laufzeit kann der Fonds mit Kapital- und Höchststandsgarantie erworben werden.)
Fondsstart: 18. November 2008
Laufzeit: 18. November 2008 bis 17. November 2015 (7 Jahre)
Erster Rechenwert: EUR 100,-
Ausgabeaufschlag: 4 %
Verwaltungsgebühr: 1,25 % p. a.
Garantiemodell: Kapital- und Höchststandsgarantie