Die von den USA ausgegangene Finanzkrise hat uns vor Augen geführt, wie stark die Finanzsysteme verzahnt sind. Die Folgen der Globalisierung sind in diesem Fall verheerend. Die finanziellen Verluste sind enorm, ebenso der Vertrauensbruch. Die Gesamtvolumina der in Fonds investierten Gelder sind in der Schweiz seit letztem Jahr wieder rückläufig. Aber Rückschläge können für Neupositionierungen genutzt werden. Eines steht jedenfalls bereits heute fest: Die Dynamik der vergangenen Jahre ist nur mit wirksamen Massnahmen wieder zu erreichen. Dazu gehören der Verzicht auf langwierige Bewilligungsverfahren, keine massive Benachteiligung schweizerischer Fonds und die Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern, meint die Fondsbranche in der Schweiz.
Mit 9 Prozent Wachstum in die Zukunft
Weil der Finanzplatz entscheidend zum helvetischen Wohlstand beiträgt, werden die neuen Ideen auch vom Regulator und den Behörden unterstützt. Da der Schweizer Finanzplatz in den letzten Jahren gegenüber seinen Konkurrenten an Boden eingebüsst hat, wurde auch der „Masterplan Finanzplatz Schweiz“ ins Leben gerufen. Die Mit-Unterzeichnenden sind die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), die Swiss Funds Association (SFA) und die Finanzplatz-Infrastruktur (Swiss Financial Market Services: SWX, SIS und Telekurs Group). Der Auftrag: Bis ins Jahr 2015 will der Schweizer Finanzplatz im internationalen Geschäft global zu den Top 3 gehören. Dazu soll der Wertbeitrag des Finanzplatzes zum BIP bis 2015 jährlich nominal mindestens zwischen 7 Prozent und 9 Prozent wachsen, was etwa den bisherigen Wachstumsraten von London oder New York entspricht.
Wie das ambitiöse Ziel erreicht werden soll? Die Genehmigungsverfahren sollen bei Schweizer Fonds verstärkt auf Selbstregulierung ausgerichtet und damit beschleunigt werden. Wie das geht, zeige das Beispiel Niederlande, sagt Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA gegenüber den Medien. Beim Kollektivanlagengesetz (KAG), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, handelt es sich erstmals auch um ein „Fondsplatz –Förderungsgesetz“.
Es enthalte bedeutende Innovationen wie die neuen Rechtsformen Sicav und „Swiss Limited Partnership“ und zeichnet sich auch sonst durch einen liberaleren Geist aus als das alte Anlagefondsgesetz, sagte Den Otter. Der SICAV richtet sich an qualifizierte Anleger, also institutionelle Kunden und neu auch an vermögende Privatpersonen mit Finanzanlagen ab 2 Millionen Franken. Diese sind generell besser informiert als andere Anleger und haben daher nicht den gleichen gesetzlichen Schutz nötig. Der Fonds kann deshalb nach Erhalt der Eingangsbestätigung durch die EBK lanciert werden, bei Alternativstrategien gilt dabei eine Frist von vier Wochen.
Gleiche Bedingungen für Fonds und Zertifikate
Da strukturierte Produkte nicht einzeln bewilligt werden müssten, dürfe dies auch nicht mehr für Anlagefonds der Fall sein, argumentiert Gérard Fischer, CEO Swisscanto und Präsident SFA, Zürich. Folglich müsse auch das sogenannte „Swiss finish“ wegfallen. Davon dürften auch ausländische Fonds profitieren, die dann leichter in der Schweiz zugelassen werden könnten. Von den rund 1500 Milliarden Franken, die hierzulande in Publikumsfonds investiert sind, werden 75 Prozent aus dem Ausland importiert. Die Punkte werden vorerst in Arbeitsgruppen rechtlich geprüft, sagte Romain Marti, der scheidende stellvertretende EBK-Direktor, gegenüber den Medien.
Bei der EBK sei der Paradigmenwechsel bei der Förderung und beim Genehmigungsverfahren von Anlagefonds bereits eingetreten, sagt EBK-Direktor Daniel Zuberbühler auf einer Tagung des SFA. Der Regulator Zuberbühler bezeichnete die Pläne seiner Behörde als einen Befreiungsschlag, da aus seiner Sicht der Finanzbereich in der Schweiz ziemlich überreguliert sei. Die Schweiz habe als Fondsplatz gegenüber Luxemburg, Irland oder den Kanalinseln an Attraktivität verloren. Nun soll die Fonds-Bewilligung vereinfacht werden. Die Geschichte zeige, dass auch eine dichte Regulierung gegen Finanzkrisen schützt. Das wichtigste an einer effizienten Selbstregulierung ist natürlich die Beteiligung. Hier hat sich die Anlagefondsbranche beweisen können. Im Rahmen der verbindlichen Selbstregulierung publizieren die Fondsanbieter beispielsweise neuerdings die Kostenkennzahl Total Expense Ratio.
Abschaffung der Verrechnungssteuer gefordert
Auch die Fonds-Besteuerung müsse man neu überdenken. Es macht keinen Sinn, wenn Anleger bei schweizerischen Fonds die Verrechnungssteuer bezahlen müssen, bei gleichen Anlagen in ausländische Fonds aber nicht. Angestrebt wird somit die konsequente steuerliche Gleichbehandlung von Anlegern in Fonds nach schweizerischem Recht im Vergleich zu ausländischen Anlagefonds, die in der Schweiz vertrieben werden. (Susanne Kapfinger)