Das Europäische Parlament hat sich nun in seiner Sitzung vom 13. Januar für die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie ausgesprochen. BVI-Präsident Dr. Wolfgang Mansfeld bezeichnete dies als „vollen Erfolg für Branche und Anleger.“ Schließlich würden die durch OGAW IV erwarteten Kosteneinsparungen bei den Investmentgesellschaften auch den Anlegern zugute kommen, erklärte Mansfeld. Auch der europäische Investmentfondsverband EFAMA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments.
Insbesondere von der Realisierung des so genannten EU-Passes für Verwaltungsgesellschaften erwartet die Brache einen Durchbruch für das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds. So soll zukünftig beispielsweise eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen im Ausland domizilierten Investmentfonds auflegen können, ohne im Sitzstaat des Investmentfonds eine Tochtergesellschaft haben zu müssen. Mit dem Ziel einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs soll auch die Zulassungsfrist von Investmentfonds deutlich verkürzt werden. Zudem sollen Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Fondsfusionen und Vermögensbündelungen durch so genannte Master-Feeder-Konstruktionen geschaffen werden. Dabei wird das Fondsvermögen eigenständiger Unterfonds („Feeder“) in einem Masterfonds kostengünstig verwaltet.
Die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur OGAW IV-Richtlinie wird für März 2009, die Umsetzung in nationales Recht bis Mitte 2011 erwartet. Bei der Ausgestaltung gelte es, so die Erwartung des BVI, pragmatische Ansätze zu wählen, die das nötige Maß an Mindestharmonisierung bewirken, ohne zusätzliche, allein nationale administrative Vorschriften zu schaffen. So könnten die Ziele für die Anleger und den Investmentstandort am besten realisiert werden.