Verhaltensregeln für die Fondswirtschaft

FINMA anerkennt die "Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft" sowie die "Verhaltensregeln für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen" als Mindeststandard. Mehr Informationen dazu im Folgenden: Funds | 28.04.2009 09:33 Uhr
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Im Januar hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ihr Rundschreiben zu Eckwerten für Mindeststandards der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltungsbranche publiziert und gleichzeitig das Prozedere zur Anerkennung solcher Mindeststandards festgelegt. Die FINMA hat nun erste Regelwerke zur Selbstregulierung als Mindeststandards anerkannt.

Die FINMA hat Regelwerke zur Selbstregulierung von Branchenorganisationen der unabhängigen Vermögensverwaltung sowie der Swiss Funds Association, hier für den beaufsichtigten Bereich der Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen, anerkannt.

Für das Geschäftsfeld der unabhängigen Vermögensverwaltung wurden die Regelwerke von fünf Branchenorganisationen anerkannt:

"Code de déontologie relatif à l´exercice de la profession de gérant de fortune indépendant" der Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF);
"Norme di comportamento nell´ambito della gestione patrimoniale (NCGP)" des Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT);
"Schweizerische Standesregeln für die Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung" des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV);
"Standesregeln" des PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein;
 
"Verhaltensregeln in Sachen Ausübung der Vermögensverwaltung" des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen.
Für die konkrete Umsetzung und Kontrolle dieser Regelwerke sind die jeweiligen Branchenorganisationen verantwortlich. Diese definieren auch, für wen die Regelwerke gelten. Die unabhängige Vermögensverwaltung wird in der Schweiz abgesehen von geldwäschereirechtlichen Belangen nicht beaufsichtigt.

Im Bereich der beaufsichtigten Vermögensverwaltung kollektiver Kapitalanlagen hat die FINMA die von der Swiss Funds Association (SFA) aufgestellten "Verhaltensregeln für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen" als Mindeststandards anerkannt. Solche Vermögensverwalter sind gemäss Kollektivanlagengesetz klaren Verhaltensregeln unterworfen, sofern sie schweizerische Kollektivanlagen verwalten. Werden einzig ausländische Kollektivanlagen verwaltet, ist eine Unterstellung freiwillig. Das nun vorgelegte Regelwerk der SFA konkretisiert die gesetzlichen Verhaltensregeln und ist für alle bewilligten Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen verbindlich. Seine Einhaltung wird von den Prüfgesellschaften gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2008/10 Selbstregulierung als Mindeststandard überprüft. Gleiches gilt für die von der FINMA ebenfalls anerkannte neue Version der "Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft" der SFA.

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