Hedge Fonds unterliegen in der Regel nicht dem österreichischen Investmentfondsgesetz, da die Veranlagungsgrenzen des §21 (z.B. dürfen maximal 10% des Fondsvermögens in Futures und Optionen angelegt werden) meist nicht erfüllt werden. Als steuerliche Konsequenz gelten deswegen die speziellen Regeln des §42 InvFG über ausländische Fonds. Hier muss man generell zwischen drei Arten von ausländischen Fonds unterscheiden:
• Weiße Fonds: Bei diesen Fonds können die ausschüttungsgleichen Erträge nachgewiesen werden, es ist ein steuerlicher Vertreter bestellt worden (etwa Bank, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) und er ist in Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Diese Hedge Fonds, wie etwa der Spängler Multi Manager Hedge Fund, sind bezüglich Substanzgewinnbesteuerung inländischen Fonds gleichgestellt.
• Graue Fonds: Hier können die ausschüttungsgleichen Erträge nachgewiesen werden, er hat auch einen steuerlichen Vertreter, jedoch ist er in Österreich nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Substanzgewinne sind hier in voller Höhe steuerpflichtig.
• Schwarze Fonds: Hier ist keine der drei Kriterien erfüllt. Es fällt eine sogenannte „Brutalbesteuerung“ von 90% der Wertsteigerung bzw. 10% des letzten Rücknahmepreises des Fondsanteiles an.
Welche Fonds nun in welche Kategorie passen, lässt sich ganz einfach durch einen Besuch auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) ersehen. Dort werden zwei Listen („Zugelassenen Fonds“ und „Fonds mit ausschüttungsgleichen Erträgen“) veröffentlicht. Steht ein Fonds z.B. in beiden Listen ist er weiß.
Hedge Fonds als Anleihe, Zertifikat...
Der Kauf von Hedge Fonds in Form von Anleihen oder Zertifikaten hat zur Konsequenz, dass der Anleger nicht einen Miteigentumsanteil an Fonds (Sondervermögen), sondern ein Forderungswertpapier erwirbt. Erträge dieser Papiere sind durch Abzug der KESt endbesteuert wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet. Weiters existiert die Möglichkeit der Vermeidung der Sicherungsssteuer, da es sich dann nicht mehr um ausländische Fondsanteile handelt.
Beim Kauf eines Zertifikates (wie etwa beim EPICON Best Hedge 2008), gilt es weiters zu prüfen, ob eine Kapitalgarantie von mindestens 20% besteht. Dann liegen nämlich Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, welche mit dem Abzug der KESt ebenfalls endbesteuert sind.
... oder Genusschein
Bei einem Investment in Hedge Fonds in der Forme eines Genussscheines, wie ihn etwa Quadriga anbietet, ist vor allem zu prüfen ob eine Substanzbeteiliugung (also eine mit einer Aktie vergleichbare Beteiligung am Substanzvermögen des Unternehmens) vorliegt. Wenn ja, sind Wertveränderungen des Genussscheines keine Einkünfte aus Kapitalvermögen – bei Ausschüttungen wird die KESt von der Kapitalgesellschaft einbehalten.
Auf was man unbedingt achten sollte
Hier nochmals die laut Herrn Dr. Arming wichtigen Punkte die man vor dem Kauf eines Hedge Fonds berücksichtigen sollte:
• Hedge Fonds unterliegen keiner staatlichen Aufsicht und sind keinem definiertem Regelwerk unterworfen. Obwohl sie zwar Wertpapierdepotbanken haben und von Wirtschaftprüfungsgesellschaften geprüft werden, sind diese Regelungen und Prüfungen im Vergleich zu einer staatlichen Aufsicht weniger streng.
• Bei Investition in ein Zertifikat sollte man prüfen, ob eine Kapitalgarantie im Umfang von mind. 20% besteht.
• Bei Investition in einen Genussschein muss die Frage nach der Substanzbeteiligung gestellt werden.
• Durch Kauf eines diversifizierten Hedge-Dachfonds („Fund of Hedge-Funds) kann das doch erhöhte Risiko dieser Assetklasse aufgrund der Streuung in verschiedene Anlagestrategien entsprechend vermindert werden.
Nächtes Mal (5.2.2002): Vor- und Nachteile von Hedge Fonds