Die Verdoppelung der Zwischensteuer auf 25 % KESt, die Besteuerung von Liegenschaftsgewinnen für Körperschaften als Stifter sowie die Einführung der neuen Wertpapier-KEst auf Aktien und andere Wertpapiere stellt eine massive Mehrbelastung für die österreichischen Privatstiftungen dar. Betroffen von den Erhöhungen sind mehr als 3.000 Privatstiftungen, darunter auch eine Reihe von Mitarbeiterstiftungen sowie zahlreiche rein gemeinnützige Stiftungen. Das mögliche zusätzliche Steueraufkommen wird derzeit laut Berechnungen des Finanzministeriums auf rund 50 Millionen Euro geschätzt.
Steuerliche Rechtssicherheit stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und schützt somit Arbeitsplätze
Die neuerliche Änderung im Stiftungswesen stellt die 14. Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen seit der Schaffung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1994 dar. "Sind bestehende Stiftungen dieser Steuergesetzgebung machtlos ausgesetzt, so hat auch für potentielle Gründer dieser Zick-Zack-Kurs oftmals eine abschreckende Wirkung. Häufig wird bei einer Gründung somit das Ausland präferiert. Das abwandernde Kapital schwächt den Wirtschaftsstandort Österreich", warnt Dr. Veit Sorger, Präsident des Verbandes Österreichischer Privatstiftungen vor dieser dramatischen Entwicklung. "80 der 100 größten Unternehmen Österreichs sind zumindest teilweise im Eigentum von Privatstiftungen – der Schutz dieser 400.000 Arbeitsplätze muss im Vordergrund stehen. Auch der Schutz von Unternehmen bei der Nachfolge auf die nächste Generation muss bedacht werden, eine Zerschlagung von Unternehmen im Erbfall kann diese bedrohen", zeigt Dr. Sorger die Bedeutung und Vielfalt der Privatstiftungen auf.
Diskriminierung der Stiftungen seit Wegfall der Schenkungssteuer
Der Verband Österreichischer Privatstiftungen sieht die beschlossenen Erhöhungen als Beitrag zur Sanierung des Budgets. "Dass mit den zusätzlichen Belastungen die massiven Nachteile für Stiftungen nicht beseitigt wurden, ist bedauerlich. Die österreichischen Stifter sitzen in einer Mausefalle. Sobald Vermögen (Substanz) aus der Stiftung entnommen wird, fallen 25% KESt als Schenkungssteuerersatz an, obwohl die Schenkungssteuer abgeschafft ist und es sich um ein versteuertes Vermögen aus der Privatsphäre handelt", beschreibt Dr. Günter Cerha, Wirtschaftsprüfer und Vorstandsmitglied des Verbandes Österreichischer Privatstiftungen, den Mausefallen-Effekt als massive Benachteiligung der Stiftungen.
Populistische Diskussion schadet dem Image
Der Stiftungsverband beklagt, dass vor allem die im Vorfeld geführte populistische Diskussion um die Stiftungsbesteuerung zu großer Verunsicherung bei bestehenden und potentiellen in- und ausländischen Stiftern geführt und jedenfalls eine geringere Zahl von Stiftungs-Neugründungen verursacht hat. "Weder die Stiftungsbesteuerung noch die Bankensteuer erreichen jene Dimensionen, die eine Kontinuität im Steuerrecht und eine Steueramnestie für geschätzte 3.000 bis 6.000 Stiftungen von Österreichern in der Schweiz und Liechtenstein gebracht hätten. Damit wäre ein wesentlich höheres Steueraufkommen erzielt worden“, so der Generalsekretär des Stiftungsverbandes abschließend.