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Im Rahmen dieses Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland wurde unter anderem auch vereinbart, dass Schweizer Effektenfonds neu von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland wie UCITS zugelassen werden. Die technischen Einzelheiten müssen noch von den Aufsichtsbehörden beider Länder – BaFin und Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA – geregelt werden. "Die SFA freut sich, dass damit bei den Bestrebungen um Marktzutritt ein bedeutender Erfolg erzielt wurde.
Wir werden unsere Behörden diesbezüglich weiterhin unterstützen, sowohl inner- als auch ausserhalb Europas, und hoffen, dass dieses Abkommen Signalwirkung hat“, meint Martin Thommen, Präsident SFA. "Es ist das erste Mal, dass mit einem für die Schweiz so bedeutenden Markt wie Deutschland ein erleichterter Marktzutritt vereinbart werden konnte. Damit können Schweizer Effektenfonds nun von ihrer EU-Kompatibilität im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr profitieren", erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA.
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