„Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.
Das Ombudsmannverfahren des BVI ist eine freiwillige Einrichtung, die von Verbrauchern kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder des BVI, aber auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise Depotbanken, können daran teilnehmen. Zuständig ist die neue Stelle für Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen, wie zum Beispiel produktbezogene Themen oder die Depotführung bei einer Kapitalanlagegesellschaft.
Die Ombudsstelle besteht aus einer Geschäftsstelle in Berlin, dem so genannten Büro der Ombudsstelle, und zwei unabhängigen Ombudsmännern. Mit Dr. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D., XI. Zivilsenat) und Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) konnte der BVI zwei hochkarätige Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung gewinnen.
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„Pictet TR-Mandarin: Innovationen in Greater China mit einem Long/Short-Ansatz nutzen“ | Einladung zum Online-Event mit Nataliya Taleva, Senior Client Portfolio Managerin im Hedgefonds-Team von Pictet...Die neu eingerichtete Ombudsstelle ist Teil des Ausbaus der Hauptstadtpräsenz des BVI. Seit Jahresbeginn konnte die Zahl der in der Hauptstadt beschäftigten Mitarbeiter mehr als verdoppelt werden. Erst kürzlich hat der BVI sein Büro an einen prominenten Standort verlegt („Unter den Linden 42“), der als beliebter Treffpunkt für Wirtschaft und Politik gilt. „Wir müssen stärker die Bedeutung der Investmentbranche und ihren Nutzen für die Gesellschaft kommunizieren. Dies gilt insbesondere für unsere Rolle als Verwalter eines Großteils des Sozialkapitals in Deutschland sowie unseren Nutzen für die Anleger“, erläutert Richter.
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