BVI eröffnet Ombudsstelle für Investmentfonds

- Kostenfreie Schlichtungsmöglichkeit
- Hauptstadtpräsenz deutlich ausgebaut

Der BVI hat eine Ombudsstelle für Investmentfonds eröffnet.

Funds | 01.09.2011 16:13 Uhr
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„Mit dieser Einrichtung leisten wir aktiven Verbraucherschutz und bieten Privatanlegern die Möglichkeit, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.

Das Ombudsmannverfahren des BVI ist eine freiwillige Einrichtung, die von Verbrauchern kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Mitglieder des BVI, aber auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise Depotbanken, können daran teilnehmen. Zuständig ist die neue Stelle für Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz stehen, wie zum Beispiel produktbezogene Themen oder die Depotführung bei einer Kapitalanlagegesellschaft.

Die Ombudsstelle besteht aus einer Geschäftsstelle in Berlin, dem so genannten Büro der Ombudsstelle, und zwei unabhängigen Ombudsmännern. Mit Dr. Gerd Nobbe (Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D., XI. Zivilsenat) und Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) konnte der BVI zwei hochkarätige Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung gewinnen.

Die neu eingerichtete Ombudsstelle ist Teil des Ausbaus der Hauptstadtpräsenz des BVI. Seit Jahresbeginn konnte die Zahl der in der Hauptstadt beschäftigten Mitarbeiter mehr als verdoppelt werden. Erst kürzlich hat der BVI sein Büro an einen prominenten Standort verlegt („Unter den Linden 42“), der als beliebter Treffpunkt für Wirtschaft und Politik gilt. „Wir müssen stärker die Bedeutung der Investmentbranche und ihren Nutzen für die Gesellschaft kommunizieren. Dies gilt insbesondere für unsere Rolle als Verwalter eines Großteils des Sozialkapitals in Deutschland sowie unseren Nutzen für die Anleger“, erläutert Richter.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

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