Doch momentan sind die rosigen Aussichten nicht mehr so sicher - meiner Meinung nach zu Unrecht.
Es scheint, als stünden ETFs gerade auf der Verliererseite. Neben der Kritik zahlreicher Institutionen wie Internationaler Währungsfonds, Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und Finanzstabilitätsrat lasten der Flash-Crash 2010 in den USA sowie der Handelsskandal bei der UBS auf den Fonds. Das sorgt für negative Schlagzeilen, und einige Investoren haben zuletzt demonstrativ ihren Rückzug aus ETFs verkündet.
Meiner Meinung nach werden ETFs aber völlig zu Unrecht abgestraft. So ist es mittlerweile erwiesen, dass börsennotierte Indexfonds keine Schuld an dem Flash-Crash in den USA hatten. Im Grunde genommen war sogar das Gegenteil der Fall: Trotz des schwierigen Marktumfeldes haben die Fonds gehalten, was sie versprechen - nämlich eine ausreichende Liquidität. Ebenso wird sich meiner Ansicht nach herausstellen, dass ETFs bei dem Betrugsfall innerhalb der UBS von dem Täter missbraucht wurden und somit keine Schuld an diesen kriminellen Vorgängen tragen.
Auch in dieser Woche wurden von verschiedenen Seiten wieder neue Anforderungen an die ETF-Branche formuliert, die sicherlich auch auf die Diskussion um die Regulierung der Finanzmärkte Einfluss nehmen werden. Die Finanzaufsichtbehörde FSA in Großbritannien diskutiert darüber, ob überhaupt und wenn ja welche ETFs für Privatanleger geeignet sind. Während die FSA bis vor wenigen Wochen nur bei gehebelten oder Short-ETFs Zweifel hatte, ob diese für Privatanleger geeignet seien, hinterfragen die Regulatoren inzwischen alle ETFs kritisch.
Dieses negative Umfeld könnte den positiven Effekt, den die neuen Vertriebsvorschriften für börsennotierte Indexfonds mit sich bringen dürften, konterkarieren. Beispielsweise könnten ETFs für britische Privatanleger zwar das preisgünstigste Produkt sein, zu dem Berater vor dem Hintergrund der RDR-Richtlinie raten müssten. Aber was würde das nützen, wenn die Berater ihnen diese Produkte nicht anbieten dürften, weil die Regulatoren sie als ungeeignet für Privatanleger eingestuft haben?
Auch die Europäische Union denkt über eine weitreichende Regulierung von ETFs nach. Ein wichtiger Punkt der Argumentation der EU-Kommission zielt darauf ab, dass ETFs ja gar nicht wirklich börsengehandelt seien. Denn ein Großteil der Umsätze finde außerbörslich (OTC) statt. Aber gerade an diesem Punkt sehe ich die EU-Kommission in der Pflicht: Sie sollte durch eine sinnvolle Regulierung dazu beitragen, dass der OTC-Handel transparenter wird.
Eines kann ich angesichts der hitzigen Diksussion um ETFs nur immer wieder betonen: ETFs sind bereits hochgradig regulierte Produkte. Von Änderungen in den europäischen Investmentrichtlinien wären vermutlich auch alle anderen Fonds betroffen. Somit könnten strengere ETF-Regeln im Extremfall dazu führen, dass sich die gesamte Fondsbranche umorientieren müsste. Dies hätte unter anderem zur Folge, das eine hohe Zahl der modernen Fonds nach der EU-Fondsrichtlinie Ucits geschlossen werden müsste.
Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.
Über den Autor Detlef Glow, MBA (UoW):
Glow begann im Jahr 2005 als Leiter der Fondsanalyse für Deutschland und Österreich bei Thomson Reuters - Lipper. Seit Anfang 2007 war er dort Leiter der Fondsanalyse für Zentral-, Nord- und Osteuropa. Seit Herbst 2010 ist Herr Glow Head of Lipper EMEA Research und damit Leiter der Fondsanalyse Europa, Mittlerer Osten und Afrika. Zuvor war er als Direktor Portfoliomanagement bei der Feri Wealth Management GmbH in Bad Homburg als Portfoliomanger für vermögende Privatkunden tätig. Seine Karriere begann Glow neun Jahre zuvor bei der tecis Holding AG in Hamburg, wo er zuletzt als Leiter der Fondsanalyse sowohl für das quantitative als auch das qualitative Fondsresearch der tecis Asset Management AG verantwortlich war.
Hier gelangen Sie zur Community-Page (nur für professionelle Investoren!).
Gastkommentare werden von anerkannten Experten verfasst, deren Meinungen nicht mit jener der e-fundresearch.com Redaktion übereinstimmen müssen.