Aufgabe der Insolvenzverwalter (Joint Special Administrators) ist es, unter anderem, die rasche Rückzahlung von Kundengeldern und anderer Assets sicher zu stellen. Die Insolvenzverwalter richteten dafür unter www.kpmg.co.uk/mfglobaluk eine Website ein, unter der Gläubiger über den Prozess der Forderungsanmeldung informiert werden.
Als Termin für die Gläubigerversammlung (Initial Meeting) wurde von den Insolvenzverwaltern der 9. Januar 2012 festgelegt. Anlässlich dieses Meetings wird unter anderem ein Gläubigerkomitee gewählt werden. Die Insolvenzverwalter kündigten für ungefähr 15. Dezember 2011 die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Initial Meeting an.*
Für Gläubiger, die Forderungen anmelden möchten sind folgende Punkte wichtig:
- für die Anmeldung der Forderungen und die allfällige Ausübung der Stimmrechte ist die Unterscheidung wesentlich, ob es sich bei den Forderungen um privilegiertes Kundenvermögen (client money und client assets) handelt (d.h. der Gläubiger ein Kunde** von MF Global UK Ltd war und die Vereinbarung mit MF Global UK Ltd einen Schutz des Kundenvermögens im Sinne von Section 139 des Financial Services and Markets Act 2000 vorsieht).
- Gläubiger mit Forderungen aus client money und client assets, die am Initial Meeting abstimmen möchten, müssen ihre Forderungen bis spätestens 6. Januar 2012, 12.00 Uhr (UK time) anmelden;
Gläubiger mit Forderungen aus client money, die anlässlich des Initial Meetings nicht abstimmen möchten, können ihre Forderungen nach dem derzeitigen Fahrplan bis längstens 30. März 2012, 17.00 Uhr (UK time), anmelden.
Für Gläubiger mit Forderungen aus client assets (ausgenommen client money), die nicht abstimmen möchten, besteht derzeit keine Frist.
Gläubiger mit anderen, nicht abgesicherten, Forderungen gegen die Gesellschaft, müssen ihre Forderungen bis 6. Januar 2012, 12.00 Uhr (UK time), anmelden wenn sie abstimmen möchten; jene Gläubiger, die nicht abstimmen möchten, müssen ihre Forderungen bis 30. April 2012, 17.00 Uhr (UK time), anmelden.
Anfragen an die Insolvenzverwalter können an [email protected] gestellt werden.
Andreas Sabadello
* Bis 16. Dezember 2011, 13.00 Uhr CET, erfolgte noch keine Veröffentlichung.
** Vgl. Regulation 2 der The Investment Bank Special Administration Regulations 2011: “client” means a person for whom the investment bank has undertaken to receive or hold client assets (whether or not on trust and whether or not that undertaking has been complied with);
Redaktioneller Hinweis:
Mag. Andreas Sabadello ([email protected]) ist Rechtsanwalt bei MSW Rechtsanwälte in Wien und berät nationale und internationale Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Anwälte von MSW Rechtsanwälte betreuen schwerpunktmäßig Immobilienfonds beim Erwerb, bei der Errichtung und beim Verkauf von Objekten.
Dieser Beitrag ist eine abstrakte Wiedergabe der Rechtslage und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.