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„Wir begrüßen insbesondere die angestrebte Vergleichbarkeit der Kriterien für die Offenlegung der Risiken“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Der BVI unterstützt daher die Anstrengungen des FSB, die standardsetzenden Institutionen wie den Basler Ausschuss zur Banküberwachung zu einheitlichen Vorgaben für die verschiedenen Finanzdienstleister zu bewegen. Die vom FSB vorgeschlagene Offenlegung von Risiken und der Prinzipien des Risikomanagements sollten möglichst einheitlich für Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften definiert werden.
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15.07.2025 16:00
-30 Min.
Thomas Ross
Richter: „Investmentfonds zählen hierbei zu den Vorreitern und legen schon heute in den Verkaufsunterlagen die Risiken ihrer Anlagestrategien detailliert dar.“ Unter dem künftigen Regime für alternative Investmentfonds werden außerdem weitere Informationspflichten zum Risikomanagementsystem vorgeschrieben, die sich als Maßstab für alle Finanzdienstleister anbieten.
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