„Wir begrüßen insbesondere die angestrebte Vergleichbarkeit der Kriterien für die Offenlegung der Risiken“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Der BVI unterstützt daher die Anstrengungen des FSB, die standardsetzenden Institutionen wie den Basler Ausschuss zur Banküberwachung zu einheitlichen Vorgaben für die verschiedenen Finanzdienstleister zu bewegen. Die vom FSB vorgeschlagene Offenlegung von Risiken und der Prinzipien des Risikomanagements sollten möglichst einheitlich für Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften definiert werden.
Europäische Aktien im Aufwind: Mit Low-Volatility- und Small Cap-Fonds effizient Marktchancen nutzen
Europäische Aktien stehen nach einem langen Dornröschenschlaf nun wieder verstärkt im Fokus der Investoren – das zeigen aktuelle ETF-Zuflüsse in diese Anlageklasse und das Verhalten großer Marktteilne...Richter: „Investmentfonds zählen hierbei zu den Vorreitern und legen schon heute in den Verkaufsunterlagen die Risiken ihrer Anlagestrategien detailliert dar.“ Unter dem künftigen Regime für alternative Investmentfonds werden außerdem weitere Informationspflichten zum Risikomanagementsystem vorgeschrieben, die sich als Maßstab für alle Finanzdienstleister anbieten.