Wenn man es allen recht machen will und daher zu viele Kompromisse eingeht, kommt am Ende selten etwas Gutes dabei heraus. Das zeigen auch die kürzlich veröffentlichten Entwürfe der EU-Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA), die als Grundlage für neue Regeln für börsennotierte Indexfonds (ETFs) und andere Investmentfonds gelten sollen. Diese Entwürfe wurden nach dem ersten Entwurf im Herbst letzten Jahres monatelang mit Fondsanbietern und Interessenverbänden diskutiert und sollen im Frühjahr dieses Jahres endgültig in eine neue Regulierung münden.
Dass die ESMA ihre Vorschläge mit der Industrie und Verbänden abgestimmt hat, ist meiner Ansicht nach der erste Kritikpunkt an dem Arbeitspapier. Denn dadurch ist der Entwurf der Behörde viel zu schwammig geworden.
Dass eine weiterführende Diskussion des Arbeitspapiers nicht zu einer Verschärfung der ohnehin schon weichen Entwürfe führt, dürfte klar sein. Somit werden Anleger wohl auch weiterhin auf vergleichbare Informationen zu ETFs und anderen Investmentfonds verzichten müssen. Dabei war genau dies das Ziel der ESMA. Doch neue Aufsichtsbehörden, Arbeitsgruppen und Kommissionen bringen nichts, solange branchenweite Standards fehlen und Transparenzanforderungen nicht klar formuliert sind.
Damit die EU-Finanzaufseher ihre hochgesteckten Ziele erreichen, sind einige Dinge unablässig. Zunächst einmal müsste das Arbeitspapier klare Transparenzregeln für alle Fonds enthalten, beispielsweise wenn es um den Einsatz von Derivaten geht. Bei diesen Vorgaben könnten zum Beispiel die Standards, die einige ETF-Anbieter in den vergangenen Monaten freiwillig gesetzt haben, als Basis dienen, um ein einheitliches Reporting zu erreichen.
Zudem würden klare Verhaltensregeln für den Umgang mit den erzielten Zusatzerträgen aus Dividendenoptimierungs- und Wertpapierleihegeschäften zum Schutz der Anleger beitragen und so das Vertrauen in die Branche stärken. Dieser Punkt wird in dem vorliegenden Entwurf zwar behandelt, aber meiner Meinung nach nicht eindeutig genug geregelt. Denn die Frage, die sich viele Anleger stellen, lautet: Warum darf der Fondsanbieter, der als Treuhänder im Rahmen der erteilten Vollmacht fungieren soll, die Erträge aus der Wertpapierleihe behalten? Gehören die Wertpapiere im Fonds und damit auch alle Einkünfte, die daraus erzielt werden, nicht den Anlegern?
Ich bin der Ansicht, dass die gängige Teilung dieser Zusatzeinnahmen zwischen Anlegern und Fondsgesellschaften Opium fürs Volk ist, sprich: Die Gesellschaften versuchen, ihren Investoren durch scheinbare Großzügigkeit beim Teilen den Blick auf die Fakten zu vernebeln. Denn faktisch gesehen, stehen die Mehrerträge den Anlegern – sprich Kapitalgebern – zu. Würde man die gängige Praxis auf die Spitze treiben, könnten die Fondsanbieter ja auch noch die gezahlten Zinsen und Dividenden für sich vereinnahmen.
Die ESMA hat den Fondsanbietern in ihren Vorschlägen zwar nahegelegt, solche Erträge künftig komplett den Fondsvermögen und damit den Anlegern gutzuschreiben. Aber ob die Anbieter diesem Rat folgen werden? Wohl kaum, denn für viele Fondsanbieter sind diese Geschäfte eine lukrative Einnahmequelle. Würde die ESMA dagegen durchsetzen, dass Mehrerträge aus Dividenden- und Wertpapierleihestrategien komplett den Anlegern zufließen müssen, würde das den Markt für Wertpapierleihe aus meiner Sicht deutlich einschränken. Denn welches Interesse hätten Kapitalanlagegesellschaften noch daran, Papiere aus ihren Fonds zu verleihen, wenn sie dadurch keine zusätzlichen Einnahmen erzielten? Schließlich sind solche Geschäfte für sie mit einem höheren Aufwand und damit weiteren Kosten verbunden.
Ein weiterer Punkt, den die ESMA leider nicht vollständig klärt, ist die Frage nach der Qualität der Papiere, die Fonds als Sicherheiten für Wertpapierleihe- oder Derivategeschäfte akzeptieren dürfen. Derzeit ist fast jedes Wertpapier zur Besicherung geeignet, die ESMA plant in diesem Punkt keine wesentlichen Änderungen. Viele Investoren haben jedoch Angst davor, dass Finanzdienstleister illiquide Schrottpapiere zu solchen Sicherheiten umfunktionieren und dadurch auslagern. Klare Qualitätsanforderungen an diese Papiere würden das Vertrauen der Investoren stärken. Zudem würden klare Regeln in Bezug auf Lagerorte und Zugriffsrechte für diese Sicherheiten einen weiteren Kritikpunkt, der häufig bei dem Thema Wertpapierleihe genannt wird, nachhaltig entschärfen.
Des Weiteren will die ESMA erreichen, dass ETF-Anbieter künftig in den Fondsprospekten angeben, wie genau ihre Fonds die Wertentwicklungen der Basisindizes nachvollziehen sollen. Dazu sollen sie Ziel-Tracking-Error ausweisen. Allerdings ist die Frage, was diese Kennzahl den Anlegern nützt. Denn zum Einen kann sie stark schwanken, daher wären Angaben zur Konsistenz der Tracking Errors wünschenswert. Zum Anderen haben viele Investoren nichts dagegen, wenn die Wertentwicklung eines ETFs positiv von der des Index abweicht. Schließlich bedeutet dies für sie zusätzliche Erträge. Schön wäre es in diesem Zusammenhang natürlich auch, wenn diese Angaben dann so dargestellt würden, dass jeder Anleger sie versteht.
Genaue Angaben über die von Fonds gezahlten Kosten und Gebühren wären ebenfalls wünschenswert. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Transaktionskosten innerhalb der Portfolios. Bei vielen Anbietern aktiv gemanagter Fonds scheint es offenbar so zu sein, dass diese als institutionelle Anleger an ihren hauseigenen Handelstischen höhere Gebühren für ihre Transaktionen zahlen als Privatanleger bei ihren Hausbanken. Auf dieses Thema ist die ESMA in ihrem Arbeitspapier leider überhaupt nicht eingegangen. Zwar kann man hier anführen, das gerade dieser Punkt in der neuen MiFiD-Verordnung geregelt werden sollte, dennoch hätte sich die ESMA hier als Vordenker in Sachen Anlegerschutz positionieren können.
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Über den Autor Detlef Glow, MBA (UoW):
Glow begann im Jahr 2005 als Leiter der Fondsanalyse für Deutschland und Österreich bei Thomson Reuters - Lipper. Seit Anfang 2007 war er dort Leiter der Fondsanalyse für Zentral-, Nord- und Osteuropa. Seit Herbst 2010 ist Herr Glow Head of Lipper EMEA Research und damit Leiter der Fondsanalyse Europa, Mittlerer Osten und Afrika. Zuvor war er als Direktor Portfoliomanagement bei der Feri Wealth Management GmbH in Bad Homburg als Portfoliomanger für vermögende Privatkunden tätig. Seine Karriere begann Glow neun Jahre zuvor bei der tecis Holding AG in Hamburg, wo er zuletzt als Leiter der Fondsanalyse sowohl für das quantitative als auch das qualitative Fondsresearch der tecis Asset Management AG verantwortlich war.
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