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Europäischer Gerichtshof bestätigt BVI-Auffassung zur Kapitalverkehrsfreiheit
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), demzufolge deutsche Investmentfonds wegen der Erhebung französischer Quellensteuern diskriminiert werden. Bereits 2005 war der BVI der Auffassung, dass der Abzug französischer Quellensteuern auf Dividenden an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig ist. Anders als bei französischen Investmentfonds wird bei deutschen Investmentfonds auf französische Dividenden eine Quellensteuer abgezogen.
Daher hat der BVI Ende 2005 empfohlen, dass deutsche Investmentfonds Anträge auf vollständige Erstattung französischer Quellensteuern stellen und die Rechtslage klären lassen.
„Mit dem Urteil schließt sich der EuGH der vom BVI vertretenen Auffassung an. Der Weg für eine Erstattung französischer Quellensteuern ist jetzt eröffnet“, erläutert Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Über die einzelnen Ansprüche müssen nunmehr französische Gerichte entscheiden.
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