Lob für Eichels Hedgefonds-Pläne

Teufelszeug oder Wunderwaffe? Die Meinungen zu Hedgefonds sind konträr. Bundesfinanzminister Hans Eichel will sie jedoch voraussichtlich ab 2004 in Deutschland zulassen. Dann sollen private Investoren in diese Finanzvehikel investieren dürfen. Auch Leerverkäufe von Aktien sollen dann unbeschränkt möglich sein. Im Gespräch ist hier aber eine Meldepflicht im Rhythmus von drei oder sechs Monaten. Funds |

Privatanleger sollen nur über Dachfonds in Hedgefonds investieren dürfen

"Der deutsche Finanzplatz ist mittlerweile reif genug, um mit alternativen Anlageinstrumenten umgehen zu können", sagte Eichel. Damit sind Anleger nicht mehr nur auf Hedgefonds-Zertikate angewiesen.

Allerdings sollen Privatanleger nur mittels Dachfonds in Hedgefonds investieren dürfen und dabei auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen werden. Umsetzen will Eichel seine Pläne mit dem Investmentgesetz 2003.

"Das war ein Finanzminister, wie wir ihn schätzen"

Vom BVI erhielt Eichel Lob für seine Vorschläge. "Das war ein Finanzminister, wie wir ihn schätzen. Dieser Schritt ist so revolutionär wie 1990, als erstmals Finanzderivate zugelassen wurden", sagte BVI-Chef Stefan Seip.

Zustimmung von Seiten der Anlegerschützer

Zustimmung gab es auch von Seiten der Anlegerschützer. "Hedgefonds sind ja nichts verwerfliches, obwohl sie oft ein schlechtes Image haben. Es ist positiv, dass dies nun auch in Deutschland unter Aufsicht des Staates und mit Gerichsstand Deutschland möglich wird", erklärte Jürgen Kurz von der Schutzvereinigigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Er fordert jedoch, dass Berater eine Zertifizierung erwerben, um unseriöse Anbieter heraus zu filtern.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

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