Fondsgebühren sind selten die Entscheidungsgrundlage
Grundsätzlich werden Performance- und Ertragszahlen von Investmentfonds nach Abzug der Verwaltungsgebühren dargestellt. Dies ermöglicht einen fairen Vergleich der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit. Denn letztendlich zählt die Performance nach Kosten!
In den vergangenen Jahren haben sich jedoch in Europa verstärkt erfolgsabhängige Gebührenmodelle etabliert. Beispielsweise wird zusätzlich zur jährlichen Verwaltungsgebühr (in % des Fondsvermögens) eine Outperformancegebühr verrechnet. D. h. wenn der Fondsmanager mit dem Fonds höhere Erträge als die Benchmark erwirtschaftet, kann die Verwaltungsgesellschaft die erfolgsabhängige Gebühr (Performance Fee) verrechnen. Vor allem bei Hedgefonds und sonstigen alternativen Investmentprodukten gibt es sehr oft Performance Fees und selten vergleichbare Gebührenstrukturen.
Das Londoner Research Unternehmen Fitzrovia schätzt, daß in Luxembourg alleine der Anteil der Fonds mit Performance Fees von 7 % im Jahr 1993 auf 15 % im Jahr 2002 angestiegen war. In Österreich ist der Anteil der erfolgsabhängigen Gebührenmodelle für klassische Investmentfonds sehr gering. Anders verhält es sich jedoch bei Hedgefonds und alternativen Investments.
Unterschiedliche Gebührenmodelle machen Vergleich schwierig
Bei der Gestaltung der Performance Fee Modelle sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Verschiedenste Modelle sind mögich. Beispielsweise eine Outperformance Fee mit oder ohne "Hürde" (engl. hurdle). Beim Einbau einer "Hürde" wird die Gebühr erst ab Überschreiten dieser Marke berechnet. Diese Outperformance Fee kann in ihrer Höhe auch nach oben begrenzt werden bzw. an die Erfüllung weiterer Bedingungen (z. B. positiver Gesamtertrag) geknüpft werden.
Underperformance zuerst aufholen?
Anleger sollten auch prüfen, ob die Chancen- und Risikoverteilung zwischen Fondsmanager und Anleger fair ist. Wenn im Falle einer Outperformance eine erfolgsabhängige Gebühr bezahlt wird, ist interessant zu sehen, ob im Falle einer Underperformance diese Verluste wieder aufgeholt werden müssen bevor die nächste Outperformance Fee in Rechnung gestellt werden kann. Damit verbunden ist vor allem die Wahl des Berechnungszeitraumes.
Berechnungszeitraum kann entscheidend sein
Bei klassischen Gebührenmodellen werden Verwaltungsgebühren p. a. angegeben und zumeist in monatlichen Raten dem Fonds belastet. Rein rechnerisch wird die Verwaltungsgebühr täglich belastet. Damit wird gewährleistet, daß Anleger beim Kauf und Verkauf zu verschiedenen Zeitpunkten nicht bevorzugt und nicht benachteiligt werden.
Im Falle von Performance Fees kann dem Berechnungszeitraum entscheidende Bedeutung bekommen.
Beispiel: Outperformance Fee bei positiver Gesamtperformance und gleichzeitiger Outperformance gegenüber der Benchmark, berechnet in % der Outperformance und zwar über den Zeitraum von 1 Jahr. Bei Underperformance wird keine Gebühr bezahlt und die Berechnung startet zu Beginn des nächsten Jahres wieder bei Null.
Bei solchen Vereinbarungen könnten Fondsmanager mit der Definition von 3 Monats-Zeiträumen die Chancen auf Outperformance Fees stark erhöhen. Der Unterschied wäre beträchtlich, da der Fondsmanager nunmehr 4 Chancen pro Jahr auf die Zahlung einer Outperformance Fee hätte. Den wirtschaftlichen Wert dieser zusätzlichen Möglichkeiten kann man nur mit komplexen Modellen der Optionentheorie bewerten.
Anleger sollten mögliche Szenarien analysieren
Obwohl weder die zukünftige Entwicklung der Börsen noch der zukünftige Erfolg des Fondsmanagers mit Sicherheit prognostiziert werden kann, sollten sich Anleger auf die einfache Analyse der vier Basis-Szenarien konzentrieren:
positive Gesamtperformance + Outperformance
positive Gesamtperformance + Underperformance
negative Gesamtperformance + Outperformance sowie
negative Gesamtperformance + Underperformance.
Die Ergebnisse liefern einen ersten Eindruck hinsichtlich einer fairen Kostenbelastung im Erfolg und Mißerfolg.
Fitzrovia rät Fondsgesellschaften zur Überprüfung der Performance-Fees
Folgende Checkliste wird zur Überprüfung der erfolgsabhängigen Gebühren vorgeschlagen:
1. Wie werden Gebühren berechnet? Auf Basis des Gewinns oder auf Basis des Gesamtvermögens?
2. Gibt es eine Mindest-Outperformance ("Hürde"), die überschritten werden muß, bevor Performance Fees gezahlt werden?
3. Gibt es einen Benchmark Performance Index? Wenn ja, welchen?
4. Werden Gebühren nur für "neue Gewinne" bezahlt oder kann der Fondsmanger bei starken Schwankungen in jeder Aufwärtsbewegung verdienen?
5. Werden alle Anleger gleich behandelt? Wird die Gebühr laufend berechnet und abgegrenzt?
6. Gibt es eine Maximalgebühr?
7. Werden die jährlichen Verwaltungsgebühren im Falle von Underperformance reduziert?
8. Analyse einzelner Szenarios (wie bereits oben dargestellt).
High Water Mark ist in - Gebühren-Limit (Cap) nach oben ist out
Fitzrovia stellte im Rahmen einer aktuellen Studie fest, daß ca. 25 % der erfolgsabhängigen Gebührenmodelle eine "Performance-Hürde" (Mindest-Outperformance) vorsehen. Bei klassischen Fonds werden sehr oft Indizes als Maßstab herangezogen (45 %). Bei Alternative Assets werden Indizes selten verwendet (4 %), dafür ist bei 87 % der analysierten Fonds die "High Water Mark" ein fixer Bestandteil. Dies bedeutet, daß jeweils nur für neue Gewinne eine entsprechende Outperformance Fee bezahlt wird und häufige Auf- und Abschwünge an den Börsen nicht zu hohen Performance Fees führen können. 53 % der klassischen Fonds sind auch mit "High Water Marks" ausgestattet.
Nach dem Motto "the sky is the limit" gab es bei keinem der analysierten alternativen Investmentfonds eine maximale Performancegebühr und nur 13 % der klassischen Investmentfonds sehen ein Performance Fee Limit vor.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage bei Asset Management Gesellschaften kann man davon ausgehen, daß das Thema Performance Fees in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Die möglichen Vorteile eines innovativen Gebühren-Designs sind beträchtlich.