Reform der Investmentfonds-Besteuerung

Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds in Österreich ist seit Jahren ein Dauerthema. Seit mehr als einem Jahr wird intensiv an einer Reform gearbeitet. Die neuen gesetztlichen Grundlagen sind fixiert. Das Gesetz ist auf die Zielgerade eingebogen. Der mögliche Fahrplan für die letzten Schritte. Funds |

Die Änderungen im Überblick

Für ausländische Investmentfonds ergeben sich folgende Änderungen und Auswirkungen:

  • KESt auf Ausschüttung hat Endbesteuerungswirkung
  • Ausschüttungsgleiche Erträge sind weiter zu erklären, jedoch nur mit 25 % zu versteuern
  • Substanzgewinnbesteuerung weißer Fonds bleibt unverändert
  • graue Fonds werden zu weiße Fonds (gilt für Zuflüsse ab 1.10.2003)
  • Sicherungssteuer ab 1.10.2003 von 2,5 % auf 1,5 % gesenkt bzw. von 0,2 % auf 0,125 % pro Behaltemonat bei unterjährigem Verkauf oder Transfer auf ein Auslandsdepot
  • Sicherungssteuer hat keine Endbesteuerungswirkung, d. h. wenn der Steuerpflichtige zu viel bezahlt hat, bekommt dieser im Wege der Veranlagung den übersteigenden Betrag zurück
  • Erbschaftsteuerfrei, wenn man dem besonderen Steuersatz unterliegt

Neuordnung der Steuer auf Auslandsvermögen durch BBG 2003

  • Steuer von 25% im Veranlagungswege auf
  • Zinsen auf ausländischem Depot (kuponauszahlende Stelle)
  • Zinsen aus Forderungen gegenüber ausl. Kreditinstituten (Sparbücher)
  • Dividenden ausl. Aktien auf ausl. Depot und auf einem inländischen Depot zwischen 31.3.2003 und 31.3.2004. (Ausnahme: Auslandsdividenden aus Steueroasenländern werden mit dem Tarifsatz besteuert, wobei in einer Verordnung die Steueroasenländer noch zu definieren sind.)
  • inländischer Fonds bestehend aus ausl. Dividenden, d.h. inländ. Fonds sind voll endbesteuert
  • nicht ausgeschüttete ordentliche Erträge aus ausl. Fonds (unabhängig vom Depotort)

Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen

  • Besonderer Steuersatz rückwirkend ab 1. 4. 2003
  • KESt auf Auslandsdividenden ab 1. 4. 2004
  • Senkung der Sicherungssteuer ab 1. 10. 2003
  • Aufgabe grauer Fonds für alle Substanzgewinne, die nach dem 30.9.2003 zugehen
  • Endbesteuerung KESt-pflichtiger Ausschüttungen ausländischer Fonds ab
    1. 4. 2003

Die Reform auf der Zielgeraden - ein möglicher Fahrplan

Aufgrund der Verzögerungen im Bundesrat ist das Budgetbegleitgesetz noch nicht wirksam. Gegen Ende dieser Woche könnte es in einer Sondersitzung des Bundesrates zum Thema Pensionsreform kommen, bei welcher auch die Besteuerung von Investmentfonds auf der Tagesordnung stehen könnten. Dies gilt jedoch als noch nicht gesichert. Bis zum 6. August gibt es eine Einspruchsfrist des Bundesrates. Danach könnte das Budgetbegleitgesetz zur Unterschrift an den Bundespräsidenten gehen. Nach der Unterzeichnung durch den Bundeskanzler würde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit wirksam.


Aktueller Hinweis: lt. ORF Radioberichten vom 11. 7. 2003 wurde in der heutigen Bundesratsitzung nicht mehr über das Budgetbegleitgesetz abgestimmt. Damit werde das Gesetz im August gültig - berichtet Ö3 in den aktuellen Nachrichten um 13:00 Uhr.


Erfolgreiche Reformbemühungen der VAIÖ

Vor allem die Arbeit der Vereinigung der ausländischen Investmentgesellschaften in Österreich (VAIÖ) und die verschiedenen Initiativen von Dr. Klein im Namen der VAIÖ waren maßgeblich für das Zustandekommen der Reform verantwortlich.

Berndt May, Österreich Chef von JPMorgan Fleming Asset Management und Vorstand der VAIÖ beobachtet die letzten Schritte der wichtigen Reform im Detail und ist zuversichtlich, daß die Bemühungen der letzten Jahre erfolgreich abgeschlossen werden können.

Wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Märkte

Die gegenständliche Reform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem harmonisierten Markt für Investmentfonds in Europa. Man kann davon ausgehen, daß weitere Schritte folgen mussen um ein absolut faires Wettbewerbsumfeld für Fondsanbieter zu schaffen und Anlegern den Zugang zu den besten Investmentprodukten und -konzepten zu ermöglichen.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

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