Die Änderungen im Überblick
Für ausländische Investmentfonds ergeben sich folgende Änderungen und Auswirkungen:
- KESt auf Ausschüttung hat Endbesteuerungswirkung
- Ausschüttungsgleiche Erträge sind weiter zu erklären, jedoch nur mit 25 % zu versteuern
- Substanzgewinnbesteuerung weißer Fonds bleibt unverändert
- graue Fonds werden zu weiße Fonds (gilt für Zuflüsse ab 1.10.2003)
- Sicherungssteuer ab 1.10.2003 von 2,5 % auf 1,5 % gesenkt bzw. von 0,2 % auf 0,125 % pro Behaltemonat bei unterjährigem Verkauf oder Transfer auf ein Auslandsdepot
- Sicherungssteuer hat keine Endbesteuerungswirkung, d. h. wenn der Steuerpflichtige zu viel bezahlt hat, bekommt dieser im Wege der Veranlagung den übersteigenden Betrag zurück
- Erbschaftsteuerfrei, wenn man dem besonderen Steuersatz unterliegt
Neuordnung der Steuer auf Auslandsvermögen durch BBG 2003
- Steuer von 25% im Veranlagungswege auf
- Zinsen auf ausländischem Depot (kuponauszahlende Stelle)
- Zinsen aus Forderungen gegenüber ausl. Kreditinstituten (Sparbücher)
- Dividenden ausl. Aktien auf ausl. Depot und auf einem inländischen Depot zwischen 31.3.2003 und 31.3.2004. (Ausnahme: Auslandsdividenden aus Steueroasenländern werden mit dem Tarifsatz besteuert, wobei in einer Verordnung die Steueroasenländer noch zu definieren sind.)
- inländischer Fonds bestehend aus ausl. Dividenden, d.h. inländ. Fonds sind voll endbesteuert
- nicht ausgeschüttete ordentliche Erträge aus ausl. Fonds (unabhängig vom Depotort)
Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen
- Besonderer Steuersatz rückwirkend ab 1. 4. 2003
- KESt auf Auslandsdividenden ab 1. 4. 2004
- Senkung der Sicherungssteuer ab 1. 10. 2003
- Aufgabe grauer Fonds für alle Substanzgewinne, die nach dem 30.9.2003 zugehen
- Endbesteuerung KESt-pflichtiger Ausschüttungen ausländischer Fonds ab
1. 4. 2003
Die Reform auf der Zielgeraden - ein möglicher Fahrplan
Aufgrund der Verzögerungen im Bundesrat ist das Budgetbegleitgesetz noch nicht wirksam. Gegen Ende dieser Woche könnte es in einer Sondersitzung des Bundesrates zum Thema Pensionsreform kommen, bei welcher auch die Besteuerung von Investmentfonds auf der Tagesordnung stehen könnten. Dies gilt jedoch als noch nicht gesichert. Bis zum 6. August gibt es eine Einspruchsfrist des Bundesrates. Danach könnte das Budgetbegleitgesetz zur Unterschrift an den Bundespräsidenten gehen. Nach der Unterzeichnung durch den Bundeskanzler würde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit wirksam.
Aktueller Hinweis: lt. ORF Radioberichten vom 11. 7. 2003 wurde in der heutigen Bundesratsitzung nicht mehr über das Budgetbegleitgesetz abgestimmt. Damit werde das Gesetz im August gültig - berichtet Ö3 in den aktuellen Nachrichten um 13:00 Uhr.
Erfolgreiche Reformbemühungen der VAIÖ
Vor allem die Arbeit der Vereinigung der ausländischen Investmentgesellschaften in Österreich (VAIÖ) und die verschiedenen Initiativen von Dr. Klein im Namen der VAIÖ waren maßgeblich für das Zustandekommen der Reform verantwortlich.
Berndt May, Österreich Chef von JPMorgan Fleming Asset Management und Vorstand der VAIÖ beobachtet die letzten Schritte der wichtigen Reform im Detail und ist zuversichtlich, daß die Bemühungen der letzten Jahre erfolgreich abgeschlossen werden können.
Wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Märkte
Die gegenständliche Reform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem harmonisierten Markt für Investmentfonds in Europa. Man kann davon ausgehen, daß weitere Schritte folgen mussen um ein absolut faires Wettbewerbsumfeld für Fondsanbieter zu schaffen und Anlegern den Zugang zu den besten Investmentprodukten und -konzepten zu ermöglichen.