FTC-Geschäftsführer und Kapitalmarktexperte Rolf Majcen erläutert, warum der Vergleich mit dem Schutzniveau eines UCITS gerechtfertigt ist: „Es gibt eine sogenannte Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV, BGBl. II, Nr. 168/2008) der FMA. Diese ist bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, wann ein hoch liquider AIF einem UCITS gleichwertig ist. Die hohe Liquidität ist absolute Grundvoraussetzung für den AIF! Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber ist dann anhand der folgenden Kriterien der FMA-Verordnung zu beurteilen:
- Ist der AIFM unabhängig und wird die Verwaltung im ausschließlichen Interesse des Anteilinhabers sichergestellt?
- Existiert eine unabhängige Depotbank mit ähnlichen Aufgaben und ähnlicher Verantwortung im Hinblick auf Verwahrung und Überwachung wie eine UCITS-Depotbank?
- Gibt es einem UCITS vergleichbare Preisinformationen und Berichtspflichten?
- Gibt es vergleichbare Rücknahmemodalitäten?
- Gibt es Beschränkungen im Hinblick auf den Handel mit verbundenen Unternehmen?
- Wie strikt ist die Vermögenstrennung?
- Wie geht man mit Entlehnung, Verleihung und Leerverkäufen von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten um?
Unsere Fonds entsprechen in sämtlichen Punkten dieser FMA-Verordnung! Es gibt eine strikte Trennung zwischen AIFM und Depotbank. FTC und SMN sind unabhängige und gem. AIFMG konzessionierte AIFM und unterliegen dem AIFMG und der EU-Verordnung 231/2013. Unsere Fonds liefern regelmäßige NAVs und stellen Rechenschaftberichte und Halbjahresberichte zur Verfügung. Fondsanteile können täglich (FTC) bzw. wöchentlich (SMN) zurückgegeben werden. Es gibt keinen Handel mit verbundenen Unternehmen. Unsere Fondsvermögen sind Sondervermögen, die vom Vermögen der AIFM und der Depotbanken streng getrennt sind und bei Insolvenz des AIFM bzw. der Depotbank nicht in die Konkursmasse fallen. Bei unseren Futures Fonds sind Entlehnungen, Verleihungen und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten unzulässig. Darüber hinaus erfüllen unsere Fonds mit Ausnahme der Rohstoff-Komponente sämtliche Anforderungen an UCITS-taugliche liquide Finanzanlagen gem. Art 50 (1) lit e der UCITS-Richtline! Auch was die Höhe des VaR betrifft liegen wir mit dem UCITS-Regime auf Augenhöhe, darüber hinaus sind wir ohnehin durch das AIFMG mit einem höchst zulässigen VaR begrenzt.“
„Die Bedeutung von Futures Fonds als Instrument der Portfoliobeimischung wurde ja auch bei den Vertriebsbestimmungen des AIFMG berücksichtigt, denn das Gesetz lässt unsere Fonds in Österreich zum Vertrieb an Privatanleger zu. Risikomanagement ist ein zentraler Bestandteil unserer Handelssysteme, daher ist es für uns kein Problem, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sicherzustellen “, betont SMN-Geschäftsführer Gernot Heitzinger.
Welche Schlussfolgerungen können daraus gezogen werden? Die Futures Fonds der österreichischen Futures-Spezialisten sind hochliquide, breit diversifizierte Finanzinstrumente, die der Gleichwertigkeitsverordnung der FMA entsprechen. Damit ist das Schutzniveau für den Anleger dem eines UCITS gleichwertig. Da Futures Fonds aus Diversifikationsgründen auch an Rohstoffmärkten aktiv sind, ist ihr Anlageuniversum deutlich breiter als jenes traditioneller Fonds. Aufgrund dieses geringfügigen Unterschiedes fallen sie nicht unter das UCITS-Rahmenwerk. Auch EU-Kommission und ESMA müssen sich seit geraumer Zeit mit der berechtigten Forderung, die UCITS-Richtline für Investitionen in hoch liquide AIFs, wie Futures Fonds, zu öffnen, auseinandersetzen. Rolf Majcen hat mit seinem Artikel „UCITS Richtline – Sesam öffne dich!“ (erschienen im Österreichisches Bankarchiv 8/2016, S. 573ff) die Pionierarbeit übernommen.
Auch der Einsatz von Futures Fonds in der individuellen Portfolioverwaltung stellt aus rechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis dar: Die Futures Fonds der österreichischen Futures-Spezialisten dürfen an Privatkunden vertrieben werden. Gemäß Punkt 35 der ESMA-Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung (25. Juni 2012 | ESMA/2012/387) wird auch ganz klar festgehalten, dass der Kunde bei der Portfolioverwaltung die allgemeinen Risiken des Gesamt-Portfolios verstehen sollte, der Grad der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die einzelnen Finanzinstrumente muss keinesfalls so detailliert sein, wie bei der Anlageberatung.