Susanne Gstöttner: Neuerungen des Investmentfonds-gesetzes

Durch das am 13. Februar 2004 in Kraft tretende neue Investmentfondsgesetz, wird die österreichische Rechtslage an die Vorgaben der EU angepasst. Im folgenden Kommentar von Dr. Susanne Gstöttner (Schoellerbank Invest) werden die wesentlichen Eckpunkte kurz dargestellt. Funds | 07.08.2003 20:13 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Durch die Einführung eines "Europäischen Passes" für Kapitalanlagegesellschaften (KAG) besitzen diese automatisch das Recht, in allen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen. Das könnte sich insbesondere in jenen Ländern auswirken, wo zum Beispiel die steuerliche Belastung für in- und ausländische Fonds sehr unterschiedlich ist. Beispiel: Eine Luxemburger KAG eröffnet eine Filiale in Österreich und kann somit Fonds nach österreichischem Recht anbieten. Vorteil: Der private Anleger hat gegenüber der Finanz keinen Handlungsbedarf, sein Fonds ist durch den KESt-Abzug i.d.R. automatisch endbesteuert. Er erspart sich somit die Aufnahme der Erträge in die Einkommensteuererklärung. 

Verbraucherschutz wird verbessert 

Die neuen Regelungen sollen auch den Verbraucherschutz stärken. Eine Erhöhung des Eigenkapitals der KAG´s sorgt für zusätzliche Sicherheit der Fondskäufer. Die Übertragung bzw. Auslagerung von Aufgaben der Kapitalanlagegesellschaft an Dritte (Delegation) zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsführung wird an strengere Vorschriften gebunden. Das Aufsichtsrecht der Kapitalanlagegesellschaft darf nicht beeinträchtigt werden, was ebenfalls der Wahrung der Interessen der Anteilinhaber dient. Eine Übertragung des Fondsmanagements darf auch nur mehr an Unternehmen erfolgen, die zur Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer öffentlichen Aufsicht unterliegen. Hierzu wird noch eine Richtlinie der Finanzmarktaufsicht erwartet. Überdies werden die jetzt schon seitens der Österreichischen Investmentgesellschaften auf freiwilliger Basis formulierten und umgesetzten Qualitätsstandards in gesetzlicher Form verbindlich gemacht, was den Stellenwert der Anlegerinteressen im Fondsgeschäft noch weiter erhöht. 

Fonds-Prospekt jetzt auch für Durchschnittsanleger verständlich  

Eine weitere wesentliche Neuerung zur Information und zum Schutz der Anleger, ist die Einführung eines vereinfachten Fonds-Prospektes. Dieser hat alle Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die Ihnen angebotenen Investmentfonds und im Besonderen über die damit verbundenen Risiken ein fundiertes Urteil bilden können. Der vereinfachte Prospekt ist dem Anleger vor Vertragsabschluss kostenlos anzubieten und so zu gliedern, dass er für den Durchschnittsanleger leicht verständlich ist. Auf alle Fälle muss er Informationen über die Anlagestrategie, die bisherige Wertentwicklung und das Risikoprofil des Kapitalanlagefonds enthalten, sowie detailliert die Kostenbelastung für den Anleger darstellen. 

Schoellerbank: Indexfonds sollten profitieren 

Das neue Investmentfondsgesetz gestattet nun auch explizit die Auswahl von Anlagewerten für ein Portfolio mittels Nachbildung eines Index, also Indexfonds. Diese werden vermutlich aus diesem Grund in nächster Zukunft verstärkt am Markt angeboten werden. Grundsätzlich bilden Indexfonds einen bestimmten Börsenindex (z. B. DAX, NIKKEI usw.) nach, in welchem entweder alle oder eine repräsentative Auswahl der in einem bestimmten Markt gehandelten Wertpapiere enthalten sind. Die Performance eines Indexfonds entwickelt sich mehr oder weniger parallel zu der des ausgewählten Index. Allerdings führt die Kostenbelastung des Fonds dazu, dass der Anleger de facto immer ein schlechteres Ergebnis als der zugrunde liegende Index erzielen wird. Der Fondsmanager eines aktiv gemanagten Portfolios verfolgt hingegen - durch Über- oder Untergewichtung einzelner Titel oder Marktsegmente - einen Performancevorteil für den Anleger zu erzielen. Gute Fondsmanager beweisen immer wieder, dass es möglich ist, den Markt dauerhaft zu schlagen. Aus diesen Gründen sieht die Schoellerbank in Indexfonds keinesfalls die bessere Alternative zu guten, aktiv gemanagten Investmentfonds. 

Reine Geldmarkt- oder Cash-Fonds erlaubt 

War bislang in Österreich der Bargeldanteil von Fonds mit maximal 50% limitiert, so wird es in Zukunft möglich sein, auch reine Geldmarkt- oder Cash-Fonds aufzulegen. Diese stellen für den auf Sicherheit bedachten Anleger eine Alternative zum Sparbuch dar, da auch hier das Risiko ähnlich gering ist. Auch für betriebliche Anleger könnte diese hierzulande neue Produktart eine interessante Alternative darstellen. 

Fonds-Mischformen auch möglich 

Die bisherige Unterscheidung in Einzeltitelfonds und Dachfonds wird durch das neue Investmentfondsgesetz aufgehoben. Auch ein Einzeltitelfonds kann künftig in andere Investmentfonds veranlagen. Es werden somit Fonds-Mischformen möglich sein. 

Strengere Regeln bezüglich Risikostreuung 

Kann der Manager eines Dachfonds einen einzelnen Subfonds jetzt noch mit bis zu 50% gewichten, so enthält das neue Gesetz strengere Regeln bzgl. Risikostreuung. Falls man in den Vorteil der EU-Konformität kommen möchte (einfachere Zulassung im Ausland), dürfen nur mehr maximal 20% des Fondsvermögens in einen Unterfonds veranlagt werden. Das heißt, ein Dachfonds mit EU-Pass muss mindestens 5 Unterfonds haben. Diese breitere Streuung bewirkt Risikominimierung und kommt so wiederum der Sicherheit der Anleger zugute. Weil zu erwarten ist, dass die Mehrzahl an Dachfonds sich diesen Regelungen unterwirft, bedeutet dies einerseits, dass inländische Dachfonds nun auch problemlos in allen EU-Staaten öffentlich vertrieben werden können. Andererseits ist abzusehen, dass eine große Masse ausländischer Dachfonds nun in Österreich angeboten wird, was eine größere Auswahl für den Anleger bringt. Aus diesem Grund wird aber auch die Aufmerksamkeit des Verbrauchers in höherem Maße gefordert sein, um für sich das Passende zu finden. 

Österreichische Hedge-Fonds nicht EU-konform  

Nach einer eigenen Regelung im neuen Investmentfondsgesetz werden auch Dachfonds alter Prägung, die von einem einzigen Subfonds bis zu 50% am Fondsvermögen erwerben können, weiterhin bestehen bleiben können. Ebenso nach dieser Norm wird es möglich sein, dass in Österreich Hedge-Fonds aufgelegt werden. Fonds nach dieser Norm werden allerdings nicht EU-konform sein und unterliegen einer genaueren Kontrolle. 

Regeln für derivative Produkte erleichtert 

Die bisherigen strengen Grenzen für die Veranlagung in derivative Produkte werden liberalisiert, wobei das neue Investmentfondsgesetz nur mehr bestimmt, dass das Gesamtrisiko beim Erwerb von Derivativen den Gesamtnettowert des Portfolios nicht übersteigen darf. Überdies muss die KAG ein Risiko-Controlling durchführen, um das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko jederzeit exakt zu überwachen und zu messen. Genaue Angaben über die Verwendung und das Risiko derivativer Produkte sind zum Schutz des Anlegers auch im neuen, vereinfachten Prospekt zu machen. Hinsichtlich der Schoellerbank-Fonds ist anzumerken, dass aufgrund unserer Anlagestrategie bisher von der Verwendung derivativer Produkte weitestgehend Abstand genommen wurde und sich daran auch in Zukunft trotz der gelockerten gesetzlichen Bestimmungen nichts ändern wird. Derivative Produkte werden somit in Schoellerbank-Fonds nur im Einzelfall und vor allem stets ausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt. Dies entspricht unserer konsequent umgesetzten Anlagestrategie "Investieren statt Spekulieren".


Fazit: Die Investmentfondsgesetz-Novelle bewirkt die erforderliche Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes in österreichisches Recht. Es wurden die Rahmenbedingungen für die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von ausländischen und österreichischen Kapitalanlagegesellschaften geschaffen. Der Verbraucherschutz wird durch die Einführung eines neuen vereinfachten Prospektes gestärkt. Außerdem kommt es zur Erweiterung der Veranlagungsmöglichkeiten für Investmentfonds, wie beispielsweise zur Zulassung von reinen Geldmarkt-Fonds. Dachfonds können in Zukunft einen EU-Pass erhalten, was deren vereinfachte Zulassung im Ausland ermöglicht. Durch all diese Maßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzwirtschaft gesichert werden.


Quelle:

Dr. Susanne Gstöttner, Schoellerbank Invest AG


Gastkommentare werden von anerkannten Finanzmarktexperten verfasst, deren Meinungen nicht mit jener der e-fundresearch.com Redaktion übereinstimmen müssen.  

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.