Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fondsmärkte in Europa werden sukzessive an die europäischen Vorgaben angepaßt.
Über die Neuerungen des Investmentfondsgesetzes in Österreich hatten wir bereits am 7. 8. in Form eines Gastkommentars informiert (zum Artikel).
In Deutschland ist das neue Investmentmodernisierungsgesetz das Kernstück der Reform des Fondsmarktes.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 20. 8. 2003 wurde der erste Schritt gesetzt. Der weitere Fahrplan für dieses neue Deutschland kann der Fahrplan für das neue Gesetz kann wie folgt gezeichnet werden:
- erste Lesungen voraussichtlich Ende September 2003
- Entscheidungen bzw. Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat im November 2003
- Inkrafttreten des Gesetzes am 1. 1. 2004
Den Gesetzesentwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz finden Sie im Infocenter zum Download (Quelle: BVI).
Die Kernpunkte im Überblick
Die Liberalisierung der Rahmenbedingungen des deutschen Fondsmarktes wurden bereits seit Jahren gefordert. Die Spielräume der OGAW Richtlinen wurden in einigen Ländern nicht vollständig genutzt und hatten in Ländern wie Österreich und Deutschland zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für Fondsanbieter geführt. Die genaue Beobachtung der Reformschritte auf dem deutschen Finanzmarkt sind für ausländische Fondsanbieter von großer Bedeutung.
Zeitgewinn bei der Fondsauflegung
Die Auflegung neuer Fonds und die dabei notwendige Genehmigung der Vertragsbedingungen durch das Bundesamt für Finanzen (BAFin) sollte in der Zukunft innerhalb eines kürzeren Zeitraums möglich werden. Vorgesehen sei eine Bestätigung der Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaften hinsichtlich der Übereinstimmung der Vertragsbedingungen mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die Prüfung und Genehmigung durch das BAFin sollte dadurch weniger Zeit in Anspruch nehmen. Branchenvertreter sprechen von einer möglichen Verkürzung des Genehmigungsverfahrens von 3 Monaten auf 2 Wochen. Die Praxis wird zeigen, welche Fortschritte hier erreicht werden können.
Neue Möglichkeiten für Fondsanbieter
Das Interesse der Produktentwickler am Investmentmodernisierungsgesetz ist besonders groß. Im Kapitel 4 (§ 112 ff., Datei im Infocenter zum Download) werden unter der juristischen Bezeichnung "Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken" die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Hedge Fonds erläutert. In Zukunft sollten Leerverkäufe, Kreditaufnahmen möglich sein. Auch Hedge-Dachfonds können aufgelegt werden.
Wichtig für die Schaffung eines offenen Wettbewerbs in Europa ist auch die gleichwertige Beurteilung der Begriffe Sondervermögen, Investmentgesellschaften und unit trusts. Damit sollten die Unterschiede zwischen den luxemburgischen Investmentgesellschaften (SICAV) und Sondervermögen bzw. Fonds verschwinden.
Steuerneutrale Verschmelzung von Fonds
Die steuerneutrale Verschmelzung von Fonds mit ähnlichen Anlagerichtlinien ist ein weiterer Kernpunkt, der die weitere Konsolidierung des Fondsmarktes auf Anbieterseite erleichert. Sehr oft werden bei Fusionen oder Übernahmen von Asset Management Unternehmen die Produktpaletten bereinigt.
Stellungnahmen und Kommentare erwartet
In den nächsten Wochen und Monaten bis zur endgültigen Abstimmung im Bundestag werden noch zahlreiche Kommentare und Stellungnahmen zu diesem wichtigen Gesetz erwartet.
Aufgrund der Größe und des Wachstumspotenzials des deutschen Fondsmarktes sind die zukünftigen Reformschritte auf dem deutschen Fondsmarkt sind für zahlreiche ausländische Anbieter von größter Bedeutung.
Die Entwicklungen werden mit großem Interesse verfolgt.