VAIÖ: Lösung für steuerliche Gleichstellung

Die steuerliche Benachteiligung bei Auslandsfonds hat in den letzten Jahren zu starken Umsatzeinbußen ausländischer Anbieter geführt. Die Vereinigung Ausländischer Investmentgesellschaften in Österreich (VAIÖ) hat jetzt einen Lösungsvorschlag erstellt. Funds | 12.02.2004 15:11 Uhr
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Seit letztem Jahr werden die Erträge in- und ausländischer Fonds mit 25 Prozent gleich hoch besteuert (BGBl 2003/71). Damit beendete der Gesetzgeber eine langjährige Diskriminierung, schuf aber trotzdem keine echte Gleichstellung. Denn Anleger ausländischer Investmentfonds müssen bei ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Offenlegungserklärung abgeben und in der Folge die Fondserträge in die Einkommensteuererklärung aufnehmen. Bei Nicht-Offenlegung kommt es zum Abzug der Sicherungssteuer. “Im Gegensatz dazu brauchen sich Anleger inländischer Investmentfonds nicht um eine komplizierte Besteuerung ihrer Erträge zu kümmern, das erledigt die inländische Depotbank“, kritisierte Berndt May, Österreich-Chef von JPMorgan Fleming Asset Management und Vorstand der VAIÖ heute bei einer Pressekonferenz.  

Steuernachteil drückt auf Umsätze

„Diese Benachteiligung hat seit Einführung der Sicherungssteuer Anfang 2001 zu starken Umsatzeinbußen bei ausländischen Fonds geführt“, fügt Marion Schaflechner, Vertriebsleiterin bei Fidelity Österreich. „Im Vergleich zu Deutschland haben die Fondsabsätze in Österreich seit damals kontinuierlich abgenommen. Das bringt zum Ausdruck, dass der Anleger aus steuerlichen Gründen nur über ein beschränktes Anlageuniversum verfügt“, so Schaflechner. Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: „Um die festgesetzten 1,5 Prozent p.a. des Rechenwertes als adäquat erscheinen zu lassen, müsste ein Aktienfonds einen jährlichen Ertrag aus realisierten Substanzgewinnen von 30 Prozent machen“.

Vorschlag: KESt für Auslandsfonds

Der Vorschlag der VAIÖ, der auch schon an das Finanzministerium übermittelt wurde, sieht eine Einbeziehung der ausschüttungsgleichen Erträge in das System der Endbesteuerung vor, wenn die jeweils beteiligte Bank auf freiwilliger Basis die technischen Voraussetzungen für einen Quellensteuerabzug schafft. Will die beteiligte Bank die Voraussetzungen für den KESt-Abzug nicht schaffen, soll die Sicherungssteuer aufrecht bleiben. „Unser Vorschlag würde nicht nur zu einer echten Gleichstellung ausländischer Investmentfonds führen, sondern auch zu einer einfacheren und verständlicheren Besteuerung, die für jeden Anleger nachvollziehbar ist“, schildert Philip Göth, Partner bei Deloitte & Touche die Vorteile.

Vorteile für Anleger

Der österreichische Anleger könnte dann uneingeschränkt zwischen einer größeren Auswahl an weltweiten Fondsanbietern wählen. Die Umsetzung des VAIÖ-Vorschlags würde auch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen auf dem österreichischen Fondsmarkt schaffen. Diese Veränderungen dürften dazu führen, dass gerade im Aktienbereich ausländische Produkte verstärkt Absatz finden werden. Aus Sicht des Anlegers ist diese Entwicklung jedenfalls zu begrüßen: Mehr Auswahl bringt bessere Produkte bei niedrigeren Kosten und höherer Transparenz.

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