e-fundresearch.com #Nachgefragt | 6-Monate SFDR: Echter Wendepunkt oder "heiße Luft"?
Am 10. März 2021 ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR - Sustainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft getreten: Anfangs noch gewöhnungsbedürftig, wissen mittlerweile wohl die meisten Marktteilnehmer etwas mit den Begriffen "Artikel 6, 8 oder 9 Fonds" anzufangen.
Nach 6-Monaten im "Live-Betrieb": Wie unterschiedlich fällt das bisherige Fazit zur SFDR innerhalb der Fondsbranche aus? In welchen Punkten konnte die EU-Verordnung in der Praxis bislang überzeugen? Wo hingegen werden die größten Schwachstellen identifiziert?
e-fundresearch.com hat bei unterschiedlichsten Expert:innen in der Fondsindustrie nachgefragt und dabei folgende Antworten erhalten:
Sabine Macha, Leitung Produktmanagement und stellvertretende Bereichsleitung Corporate Responsibility, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.
Vanda Kovacs-Wild, CFA, Portfolio Managerin, Kathrein Capital Management GmbH
Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance, Deka Investment
Die Offenlegungsverordnung erhöht die nachhaltige Transparenz von Finanzprodukten und Anbietern. Seit dem 10. März ist die Verordnung auf Level 1 bei der Deka umgesetzt. Mitte nächsten Jahres wird sukzessive die Produktebene folgen. Im Vordergrund steht die Bereitstellung von Informationen, jedoch keine ausdifferenzierten Produktspezifika, die mit klaren Grenzen belegt sind. Klare Limits sind wichtig, um Emittenten in nachhaltig und nicht nachhaltig unterscheiden zu können. Beispiel Inside-Out-Risiken: Die definierten Kennzahlen, die sogenannten Principal Adverse Impact (PAI), müssten mit Obergrenzen versehen werden, um die größten Risikoträger für die Gesellschaft zu identifizieren und zu eliminieren.
Die grundsätzliche Idee der Offenlegungsverordnung besteht in der Freiheit, Grenzen und Prozesse individuell zu definieren, und ist zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, ob der dadurch erzeugte Marktdruck das Nachfrageverhalten und damit die Ausgestaltung der Finanzprodukte verändert. Wünschenswert wäre eine stärkere Kompatibilität mit den Kriterien tiefgreifender EU-Regulierungsvorhaben, um einen kohärenten nachhaltigen Analyse- und Produktionsprozess zu gewährleisten.Karsten-Dirk Steffens, Country Head Switzerland, Aberdeen Standard Investments
Herbert Kronaus, Country Head Austria & Central and Eastern Europe, Columbia Threadneedle Investments
Petra Stassen-van Lochem, Senior Responsible Investment Specialist, NN Investment Partners
Mag. Patrick Poik, Head of Portfoliomanagement, MKP Invest Gesellschaft mbH
Seit Einführung der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) boomen nachhaltige Investmentfonds. Themen wie Umweltschutz und Klimawandel rücken auch in der Finanzbranche in den Fokus. Im Zuge dieses aktuellen Trends ist eine nachhaltige Ausrichtung für viele Fondsgesellschaften unausweichlich geworden.
Die Abgrenzung von Nachhaltigkeit ist nicht immer eindeutig; die Grenzen oft fließend: Der Vermögensverwalter DWS ist kürzlich aufgrund von „Greenwashing“-Vorwürfen ins Visier der US-Börsenaufsicht geraten.
Auch nach Einführung der SFDR weichen die Klassifizierungen von Nachhaltigkeit auf nationaler Ebene weiterhin stark voneinander ab: Während Österreich gegen die Aufnahme von Atomkraft in den Katalog nachhaltiger Finanzinstrumente ist, sind andere europäische Länder - allen voran Frankreich - dafür. MKP Invest hat vor diesem Hintergrund ein eigenes nachhaltiges Investmentkonzept entwickelt, das anhand neuer Bewertungsmethoden laufend weiterentwickelt wird. Ziel unserer Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.Marcio da Costa, Senior Portfolio Manager SSA & Green Bonds, BANTLEON
Ursula Tonkin, Head of Listed Strategies und Portfoliomanagerin, Whitehelm Capital
Wir sehen in der SFDR einen bedeutenden Fortschritt und einen Treiber für positive Veränderungen in der gesamten Branche. Der Whitehelm Low Carbon Core Infrastructure Fund (LCCIF) ist ein Artikel 8-Fonds. Deshalb haben wir die Dokumente zur Offenlegung aktualisiert und unseren Nachhaltigkeitsansatz detaillierter dargelegt. Der Umgang mit den Principal Adverse Impacts (PAI) wird auch direkt in unser Engagement mit den Unternehmen, in die wir investieren, integriert. Wenn alle Fondsmanager dies tun, wird dies eine der größten Stärken der SFDR sein.
Im März 2021 veröffentlichten wir den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht, der auch unsere erste PAI-Erklärung und Wirkungsanalyse enthielt. Leider mussten wir für viele Kennzahlen „Daten nicht verfügbar“ angeben, da die Unternehmen, in die wir investiert sind, einfach nicht darüber berichten. Dies macht deutlich, wie viel noch getan werden muss. Und auch wenn der erste Impuls darin besteht, das zu messen, was quantifizierbar ist, sagen einfache Vergleiche nicht immer alles aus. In einigen Fällen sind die qualitativen Elemente ebenso wichtig oder sogar wichtiger als die quantitativen, aber schwieriger zu er- und den Investoren zu vermitteln.Edda Schröder, Gründerin und Geschäftsführerin, Invest in Visions GmbH
Für uns stellt die SFDR einen ambitionierten einheitlichen EU-Standard in Bezug auf die nachhaltige Ausrichtung von Finanzprodukten dar. Insbesondere begrüßen wir, dass die Analyse nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen aufgenommen wurde. Die PAI-Indikatoren unterstützen die Transparenz über die umfassenden Auswirkungen der Investmentaktivitäten. Der Fokus auf der Integration von ESG-Risiken bei der Auswahl von Investments betont die Wichtigkeit der Berücksichtigung dieser Risiken bei der Bewertung von Investitionen.
Wir fördern mit unseren Fonds u. a. die finanzielle Inklusion in Schwellen- und Entwicklungsländern. Durch die fehlende Sozialtaxonomie besteht derzeit keine standardisierte Möglichkeit, Aussagen über das Nachhaltigkeitsniveau eines Artikel 9-Fonds mit sozial-nachhaltigem Fokus zu treffen. Zudem gibt es keine Vorschrift zu einem Mindestniveau nachhaltiger Assets bei Artikel 8- und 9-Fonds. Besondere Herausforderungen ergeben sich insbesondere für Fondsprodukte, die keine klassische Anlagestrategie verfolgen, wie bspw. der IIV Mikrofinanzfonds.
Grundsätzlich betrachten wir die SFDR und die daraus entstehenden Dialoge rund um das Thema Nachhaltigkeit als sehr positiv.Brunno Maradei, Global Head of Responsible Investment, Aegon Asset Management
Auch wenn die SFDR als funktionsfähig und wirkungsvoll angesehen werden kann, ist sie noch lange nicht vollständig umgesetzt. Wichtige Teile der Gesetzgebung - insbesondere die technischen Standards für die wichtigsten in der Gesetzgebung geforderten Offenlegungen - sind noch nicht fertiggestellt. Die Verknüpfung mit den Taxonomievorschriften, die ihrerseits noch nicht abgeschlossen sind, schafft weitere Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf die Frage, welche Angaben für Produkte, die als Artikel 9 eingestuft sind, als akzeptabel gelten.
Das Ziel der Gesetzgebung - Sicherheit und Transparenz für Investoren in nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen - ist ein wichtiges und lobenswertes Ziel. Bislang sehen wir jedoch kaum Anzeichen für Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels: Die Anleger bleiben so unsicher wie zuvor. Einige verpflichten sich, nur in Fonds nach Artikel 8 und 9 zu investieren, wobei sie diese Klassifizierungen als Qualitätssiegel betrachten, ohne ein vollständiges Verständnis der Standards zu haben, die diese Klassifizierungen darstellen und die bei weitem nicht eindeutig sind.Uli Krämer, Leiter Portfoliomanagement, KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
Rochus Appert, Head Of Sales, Intermediary, Central Europe, BMO Global Asset Management
Nima Pouyan, Head Invesco ETF Switzerland & Liechtenstein, Invesco
Viele haben sicher erwartet, dass die SFDR-Initiative unzählige Antworten liefert, die Verordnung hat jedoch mehr Fragen aufgeworfen. Das ist nicht unbedingt schlecht, da die Debatte die Branche ins Gespräch bringt und letztlich mehr Klarheit für die Anleger schafft. Ein Schlüsselbereich ist die Definition subjektiver Begriffe wie Nachhaltigkeit. Die SFDR bietet eine Reihe sowohl weit gefasster (Artikel 8) als auch sehr spezifischer (Artikel 9). Definitionen für einige Bereiche der Nachhaltigkeit, erfasst aber bei weitem nicht alle ESG-Ziele für alle Anleger. Die SFDR ist nicht das Ende, sie ist nur ein guter Ausgangspunkt, der in die richtige Richtung führt.
Es wird wohl zu sehr darauf geachtet, ob ein Fonds das eine oder andere Kriterium erfüllt, anstatt sicherzustellen, dass seine Ziele eindeutig sind, damit die Anleger eine fundierte Einschätzung seiner Eignung vornehmen können. Ich glaube, dass weitere Leitlinien, insbesondere auf lokaler Ebene, für mehr Klarheit sorgen werden. Die Fondsbranche muss sicherstellen, dass die Ansichten eines Anlegers über verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Investieren genauso mit einem Fonds in Einklang gebracht werden können wie sein Fachwissen und seine Risikobereitschaft.Maria Teresa Zappia, Deputy CEO und Chief Impact and Blended Finance Officer, BlueOrchard
Walter Hatak, Head of Responsible Investments, Erste Asset Management
Will Oulton, Global Head of Responsible Investment, First Sentier Investors
Wir unterstützen die politischen Ziele der EU-Verordnung für nachhaltige Finanzen in Bezug auf den Klimawandel und die SDGs vollumfänglich. Wir begrüßen auch deren Zielsetzung, „Greenwashing“ zu verhindern und Investoren vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Umsetzung nur unzureichend ausgearbeitet worden.
Das klare Bekenntnis zur Erfüllung der politischen Ziele der EU durch die SFDR- und Taxonomie-Verordnung und die Konsistenz dieser Botschaft tragen dazu bei, die Branche davon zu überzeugen, dass die Verordnung ernsthafte und wichtige Absichten verfolgt.
Der Zeitplan für die Umsetzung der Stufe 2 war teilweise unübersichtlich. Die EU-Kommission hat nicht berücksichtigt, wie lange es dauert, die vielen erforderlichen Änderungen an der Dokumentation vorzunehmen. Diese werden oft durch rechtliche Anforderungen der nationalen Behörden vorgegeben. Die mangelnde Klarheit über die Anforderung von Artikel 8 der SFDR in Bezug auf die „Förderung von E- und S-Merkmalen“ war und ist nicht hilfreich.Sabine Macha, Leitung Produktmanagement und stellvertretende Bereichsleitung Corporate Responsibility, Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.
Vanda Kovacs-Wild, CFA, Portfolio Managerin, Kathrein Capital Management GmbH
Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance, Deka Investment
Die Offenlegungsverordnung erhöht die nachhaltige Transparenz von Finanzprodukten und Anbietern. Seit dem 10. März ist die Verordnung auf Level 1 bei der Deka umgesetzt. Mitte nächsten Jahres wird sukzessive die Produktebene folgen. Im Vordergrund steht die Bereitstellung von Informationen, jedoch keine ausdifferenzierten Produktspezifika, die mit klaren Grenzen belegt sind. Klare Limits sind wichtig, um Emittenten in nachhaltig und nicht nachhaltig unterscheiden zu können. Beispiel Inside-Out-Risiken: Die definierten Kennzahlen, die sogenannten Principal Adverse Impact (PAI), müssten mit Obergrenzen versehen werden, um die größten Risikoträger für die Gesellschaft zu identifizieren und zu eliminieren.
Die grundsätzliche Idee der Offenlegungsverordnung besteht in der Freiheit, Grenzen und Prozesse individuell zu definieren, und ist zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, ob der dadurch erzeugte Marktdruck das Nachfrageverhalten und damit die Ausgestaltung der Finanzprodukte verändert. Wünschenswert wäre eine stärkere Kompatibilität mit den Kriterien tiefgreifender EU-Regulierungsvorhaben, um einen kohärenten nachhaltigen Analyse- und Produktionsprozess zu gewährleisten.Karsten-Dirk Steffens, Country Head Switzerland, Aberdeen Standard Investments
Herbert Kronaus, Country Head Austria & Central and Eastern Europe, Columbia Threadneedle Investments
Petra Stassen-van Lochem, Senior Responsible Investment Specialist, NN Investment Partners
Mag. Patrick Poik, Head of Portfoliomanagement, MKP Invest Gesellschaft mbH
Seit Einführung der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) boomen nachhaltige Investmentfonds. Themen wie Umweltschutz und Klimawandel rücken auch in der Finanzbranche in den Fokus. Im Zuge dieses aktuellen Trends ist eine nachhaltige Ausrichtung für viele Fondsgesellschaften unausweichlich geworden.
Die Abgrenzung von Nachhaltigkeit ist nicht immer eindeutig; die Grenzen oft fließend: Der Vermögensverwalter DWS ist kürzlich aufgrund von „Greenwashing“-Vorwürfen ins Visier der US-Börsenaufsicht geraten.
Auch nach Einführung der SFDR weichen die Klassifizierungen von Nachhaltigkeit auf nationaler Ebene weiterhin stark voneinander ab: Während Österreich gegen die Aufnahme von Atomkraft in den Katalog nachhaltiger Finanzinstrumente ist, sind andere europäische Länder - allen voran Frankreich - dafür. MKP Invest hat vor diesem Hintergrund ein eigenes nachhaltiges Investmentkonzept entwickelt, das anhand neuer Bewertungsmethoden laufend weiterentwickelt wird. Ziel unserer Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.Marcio da Costa, Senior Portfolio Manager SSA & Green Bonds, BANTLEON
Ursula Tonkin, Head of Listed Strategies und Portfoliomanagerin, Whitehelm Capital
Wir sehen in der SFDR einen bedeutenden Fortschritt und einen Treiber für positive Veränderungen in der gesamten Branche. Der Whitehelm Low Carbon Core Infrastructure Fund (LCCIF) ist ein Artikel 8-Fonds. Deshalb haben wir die Dokumente zur Offenlegung aktualisiert und unseren Nachhaltigkeitsansatz detaillierter dargelegt. Der Umgang mit den Principal Adverse Impacts (PAI) wird auch direkt in unser Engagement mit den Unternehmen, in die wir investieren, integriert. Wenn alle Fondsmanager dies tun, wird dies eine der größten Stärken der SFDR sein.
Im März 2021 veröffentlichten wir den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht, der auch unsere erste PAI-Erklärung und Wirkungsanalyse enthielt. Leider mussten wir für viele Kennzahlen „Daten nicht verfügbar“ angeben, da die Unternehmen, in die wir investiert sind, einfach nicht darüber berichten. Dies macht deutlich, wie viel noch getan werden muss. Und auch wenn der erste Impuls darin besteht, das zu messen, was quantifizierbar ist, sagen einfache Vergleiche nicht immer alles aus. In einigen Fällen sind die qualitativen Elemente ebenso wichtig oder sogar wichtiger als die quantitativen, aber schwieriger zu er- und den Investoren zu vermitteln.Edda Schröder, Gründerin und Geschäftsführerin, Invest in Visions GmbH
Für uns stellt die SFDR einen ambitionierten einheitlichen EU-Standard in Bezug auf die nachhaltige Ausrichtung von Finanzprodukten dar. Insbesondere begrüßen wir, dass die Analyse nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen aufgenommen wurde. Die PAI-Indikatoren unterstützen die Transparenz über die umfassenden Auswirkungen der Investmentaktivitäten. Der Fokus auf der Integration von ESG-Risiken bei der Auswahl von Investments betont die Wichtigkeit der Berücksichtigung dieser Risiken bei der Bewertung von Investitionen.
Wir fördern mit unseren Fonds u. a. die finanzielle Inklusion in Schwellen- und Entwicklungsländern. Durch die fehlende Sozialtaxonomie besteht derzeit keine standardisierte Möglichkeit, Aussagen über das Nachhaltigkeitsniveau eines Artikel 9-Fonds mit sozial-nachhaltigem Fokus zu treffen. Zudem gibt es keine Vorschrift zu einem Mindestniveau nachhaltiger Assets bei Artikel 8- und 9-Fonds. Besondere Herausforderungen ergeben sich insbesondere für Fondsprodukte, die keine klassische Anlagestrategie verfolgen, wie bspw. der IIV Mikrofinanzfonds.
Grundsätzlich betrachten wir die SFDR und die daraus entstehenden Dialoge rund um das Thema Nachhaltigkeit als sehr positiv.Brunno Maradei, Global Head of Responsible Investment, Aegon Asset Management
Auch wenn die SFDR als funktionsfähig und wirkungsvoll angesehen werden kann, ist sie noch lange nicht vollständig umgesetzt. Wichtige Teile der Gesetzgebung - insbesondere die technischen Standards für die wichtigsten in der Gesetzgebung geforderten Offenlegungen - sind noch nicht fertiggestellt. Die Verknüpfung mit den Taxonomievorschriften, die ihrerseits noch nicht abgeschlossen sind, schafft weitere Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf die Frage, welche Angaben für Produkte, die als Artikel 9 eingestuft sind, als akzeptabel gelten.
Das Ziel der Gesetzgebung - Sicherheit und Transparenz für Investoren in nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen - ist ein wichtiges und lobenswertes Ziel. Bislang sehen wir jedoch kaum Anzeichen für Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels: Die Anleger bleiben so unsicher wie zuvor. Einige verpflichten sich, nur in Fonds nach Artikel 8 und 9 zu investieren, wobei sie diese Klassifizierungen als Qualitätssiegel betrachten, ohne ein vollständiges Verständnis der Standards zu haben, die diese Klassifizierungen darstellen und die bei weitem nicht eindeutig sind.Uli Krämer, Leiter Portfoliomanagement, KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
Rochus Appert, Head Of Sales, Intermediary, Central Europe, BMO Global Asset Management
Nima Pouyan, Head Invesco ETF Switzerland & Liechtenstein, Invesco
Viele haben sicher erwartet, dass die SFDR-Initiative unzählige Antworten liefert, die Verordnung hat jedoch mehr Fragen aufgeworfen. Das ist nicht unbedingt schlecht, da die Debatte die Branche ins Gespräch bringt und letztlich mehr Klarheit für die Anleger schafft. Ein Schlüsselbereich ist die Definition subjektiver Begriffe wie Nachhaltigkeit. Die SFDR bietet eine Reihe sowohl weit gefasster (Artikel 8) als auch sehr spezifischer (Artikel 9). Definitionen für einige Bereiche der Nachhaltigkeit, erfasst aber bei weitem nicht alle ESG-Ziele für alle Anleger. Die SFDR ist nicht das Ende, sie ist nur ein guter Ausgangspunkt, der in die richtige Richtung führt.
Es wird wohl zu sehr darauf geachtet, ob ein Fonds das eine oder andere Kriterium erfüllt, anstatt sicherzustellen, dass seine Ziele eindeutig sind, damit die Anleger eine fundierte Einschätzung seiner Eignung vornehmen können. Ich glaube, dass weitere Leitlinien, insbesondere auf lokaler Ebene, für mehr Klarheit sorgen werden. Die Fondsbranche muss sicherstellen, dass die Ansichten eines Anlegers über verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Investieren genauso mit einem Fonds in Einklang gebracht werden können wie sein Fachwissen und seine Risikobereitschaft.Maria Teresa Zappia, Deputy CEO und Chief Impact and Blended Finance Officer, BlueOrchard
Walter Hatak, Head of Responsible Investments, Erste Asset Management
Will Oulton, Global Head of Responsible Investment, First Sentier Investors
Wir unterstützen die politischen Ziele der EU-Verordnung für nachhaltige Finanzen in Bezug auf den Klimawandel und die SDGs vollumfänglich. Wir begrüßen auch deren Zielsetzung, „Greenwashing“ zu verhindern und Investoren vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Umsetzung nur unzureichend ausgearbeitet worden.
Das klare Bekenntnis zur Erfüllung der politischen Ziele der EU durch die SFDR- und Taxonomie-Verordnung und die Konsistenz dieser Botschaft tragen dazu bei, die Branche davon zu überzeugen, dass die Verordnung ernsthafte und wichtige Absichten verfolgt.
Der Zeitplan für die Umsetzung der Stufe 2 war teilweise unübersichtlich. Die EU-Kommission hat nicht berücksichtigt, wie lange es dauert, die vielen erforderlichen Änderungen an der Dokumentation vorzunehmen. Diese werden oft durch rechtliche Anforderungen der nationalen Behörden vorgegeben. Die mangelnde Klarheit über die Anforderung von Artikel 8 der SFDR in Bezug auf die „Förderung von E- und S-Merkmalen“ war und ist nicht hilfreich.