Sicherungssteuer sollte per Juli 2005 fallen

Die steuerliche Benachteiligung ausländischer Investmentfonds steht vor dem Aus. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen sieht eine Abschaffung der Sicherungssteuer per Juli 2005 vor. Vorteil für Anleger: einfacher KESt Abzug wie bei Sparbuchzinsen. Funds |

Gute Nachrichten aus dem Finanzministerium

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 22. September 2004 den Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) veröffentlicht. Dieser enthält eine besonders gute Nachricht. Die Sicherungssteuer sollte per Juli 2005 fallen.

Wie e-fundresearch.com bereits im Juli berichtete (20. 7. 2004: Sicherungssteuer vor dem baldigen Aus?), zeichnete sich nach jahrelangen Bemühungen ein Ende der steuerlichen Diskriminierung ausländischer Investmentfonds in Österreich ab.

Ähnlich wie beim automatischen Abzug der Kapitalertragssteuer (KESt) von Sparbuchzinsen und Zinsen auf Bausparguthaben, erfolgte bislang auch der KESt-Abzug von Erträgen inländischer Investmentfonds durch das depotführende Kreditinstitut. Dies sollte nach den Plänen des Finanzministeriums nun auch für ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds möglich sein.

Anleger erteilt Auftrag zur Abführung der KESt

Das depotführende inländische Kreditinstitut führt die KESt an das Finanzamt ab. Die Berechnung der KESt erfolgt idR. durch den steuerlichen Vertreter des ausländischen Investmentfonds. Die Abfuhrverpflichtung durch das Kreditinstitut erfolgt durch einen unwiderruflichen Auftrag des Anlegers bzw. Anteilinhabers. Sofern der Anleger diesen unwiderruflichen Auftrag erteilt hat, unterbleibt auch der Abzug der Sicherungssteuer (aktuell 1,5 Prozent). Jene gute Nachricht, auf die der Fondsmarkt in Österreich nun schon einige Jahre gewartet hatte!

Positive Reaktionen aus dem Fondsmarkt

Die ersten Reaktionen aus der Fondsindustrie sind positiv. Vor allem die Vereinigung der ausländischen Fondsgesellschaften in Österreich (VAIÖ) hatte sich jahrelang mit großem Engagement um faire Wettbewerbsbedingungen für Fondsanbieter aus dem In- und Ausland bemüht. Der Vorsitzende des Vorstandes, Berndt May, und auch schon sein Vorgänger, Dr. Georg Klein, haben hier massgebliche Impulse gesetzt - vor allem im Sinne der Fondsanleger, die aus der umfangreichen Palette von mehr als 5.000 Investmentfonds auswählen können. Produktqualität - und nicht steuerliche Hindernisse - sollten im Vordergrund stehen.

Harmonisierung der Fondsmärkte in der EU 

Auch inländische Fondsanbieter hatten in den letzten Jahren erkannt, daß die Öffnung der Kapitalmärkte in der EU zu einer Harmonisierung der steuerlichen Rahmenbedingungen führen muß.

Nicht zuletzt sind heute zahlreiche österreichische Kapitalanlagegesellschaften auf ausländischen Märkten aktiv und profitieren von der Öffnung dieser Märkte - sowohl in West- als auch in Osteuropa. 

Ausländische Immobilienfonds noch nicht gleichberechtigt - Novelle geplant

Einziger Haken des neuen Gesetzesentwurfs: diese Regelung gilt noch nicht für ausländische Immobilieninvestmentfonds. Experten sehen darin noch eine bewußte Protektion des jungen Marktes für Immobilieninvestmentfonds in Österreich. Mit der nächsten Novelle des Immobilieninvestmentfondsgesetzes sollte diese Benachteiligung auch fallen, erklärten Vertreter des BMF am Rande einer Fachtagung zur Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds am 23. September in Wien.

Begutachtung und Beschluss im Parlament

Der Gesetzesentwurf muss nun noch das Begutachtungsverfahren durchlaufen. Vertreter der Fondsindustrie zeigen sich optimistisch, daß auch die parlamentarische Beschlussfassung ohne Verzögerungen erfolgen wird und die Regelung per 1. Juli 2005 in Kraft treten kann.

Weitere Informationen zu den Gesetzesentwürfen finden Sie auch auf der Website des BMF: www.bmf.gv.at

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