Im Rahmen der vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. gemeinsam mit 13 Agenturen erarbeiteten Ranking-/Rating-Transparenz-Standards (RRTS) verpflichten sich die Teilnehmer, eine Dokumentation über die Grundzüge der Beurteilungsmethodik und Vergleichsmaßstäbe zu veröffentlichen, ihre Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse sowie mögliche Interessenskonflikte darzulegen und zu informieren, ob das Verfahren als Ranking oder Rating einzustufen ist. Die Richtlinien und Empfehlungen verstehen sich laut BVI als Mindeststandards für die Erstellung und die Veröffentlichung von Rankings und Ratings.
Rating vs. Ranking: Nicht alle legen sich fest
„Ein Ranking ist für uns ein Beurteilungsverfahren, das allein auf historischen Rendite-Risiko-Profilen beruht, wohingegen ein Rating zusätzlich Prognosequalität beinhaltet“, sagt Rudolf Siebel, BVI-Geschäftsführer. Wahrscheinlichkeitsaussagen über die künftige Entwicklung bestimmter Kenngrößen eines Fonds sind somit ausschlaggebend dafür, ob ein Verfahren als Ranking (ohne) oder Rating (mit Prognosegehalt) einzustufen ist. Trotzdem wollen sich nicht alle Beteiligten festlegen: Während acht Agenturen Ratings und fünf Rankings anbieten (S&P bzw. Südprojekt bieten beides an), definiert Morningstar seine Auswertungen als quantitatives Rating. Bei Sauren heißt es dagegen nur knapp: „Unser Ansatz besteht darin, den Fondsmanager zu beurteilen“
Zu den beteiligten Ranking-/Rating-Gesellschaften gehörten:
- Feri Trust Gesellschaft für Fondsanalyse, Managerselektion und Portfolioberatung mbH
- Financial Webworks GmbH
- Finanzen Verlag/Euro am Sonntag
- Fitch Deutschland GmbH
- FondsConsult Research AG
- LIPPER - A Reuters Company
- Moody’s Deutschland GmbH
- Morningstar Deutschland GmbH
- RCP & Partners GmbH
- Sauren Fonds-Research AG
- Scope Analysis OEF GmbH
- Standard & Poor’s Fund Services GmbH
- SÜDPROJEKT Gesellschaft für Finanzanalysen mbH.
79 Fragen an 13 Agenturen
In einem insgesamt 79 Fragen umfassenden BVI-Transparenztableau an die Teilnehmer wurden die unterschiedlichen Themen der Standards aufgegriffen. „Die gemeinsame Formulierung der RRTS und das BVI-Transparenztableau stellen die Fähigkeit der Beteiligten unter Beweis, Transparenz und qualitative Mindeststandards auch ohne gesetzgeberische Verpflichtung bzw. aufsichtsrechtliche Regelung zu gewährleisten“, betont der BVI. Die RRTS hätten jedoch nicht zum Ziel, methodische Standards zu definieren oder „das beste“ Verfahren zu identifizieren. „Mittelfristig wird das BVI-Transparenztableau jedoch Anstoß zur Entwicklung qualitativer Standards geben“, sagt Siebel. Die RRTS würden in einem regelmäßigen Turnus überprüft und gegebenenfalls inhaltlich ergänzt.
Fazit
Es wird sich zeigen, ob die vorgelegten Standards der Rating-Branche zu mehr Ansehen verhelfen werden. Denn während im Publikumsfondsbereich Ratings eine enorme Rolle spielen – laut Cerulli Associates gehen in den USA bereits 98 Prozent der Nettomittelzuflüsse in Fonds mit einen Rating im oberen Drittel – blieben institutionelle Anleger bisher skeptisch und verzichteten großteils auf die Urteile der Anbieter. Die neuen Standards sind aber sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Generell sollte aber nicht auf die Frage vergessen werden, wer Ratings überhaupt finanziert. Denn solange Anleger für unabhängige Ratings nicht in die Tasche greifen wollen, werden die Fondsanbieter weiterhin für ihre Ratings selbst bezahlen müssen. Um diese Kosten zu rechtfertigen scheint es also nur verständlich, diese als Gütesiegel im Vertrieb stark zu forcieren.
Die komplette Version der Standards finden Sie im Infocenter zum Download.