Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht

Die Kapitalanlagegesellschaft hat für jedes Rechnungsjahr über jeden Kapitalanlagefonds einen Rechenschaftsbericht, sowie für die ersten sechs Monate eines jeden Rechnungsjahres einen Halbjahresbericht zu erstellen.

Funds | 06.10.2008 08:00 Uhr
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Der Rechenschaftsbericht hat u. a. folgende Informationen zu enthalten (Auswahl):

  • Ertragsrechnung
  • Vermögensaufstellung
  • Fondsbestimmungen
  • Veränderungen des Vermögensbestandes
  • Zahl der Anteile zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres
  • weitere wichtige Informationen zur Beurteilung der Entwicklungen, der Tätigkeiten sowie der Ergebnisse des Kapitalanlagefonds

Die Angaben im Halbjahresbericht sind weniger umfangreich.

Der geprüfte Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht sind dem Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft vorzulegen.

Der geprüfte Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht sind in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufzulegen und den Anteilinhabern auf Verlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Rechenschaftsbericht ist innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraumes zu veröffentlichen.

Gemeinsam mit dem Jahresabschluß der Kapitalanlagegesellschaft sind auch die von der Kapitalanlagegesellschaft für die Anteilinhaber verwalteten Kapitalanlagefonds und die Höhe ihres Fondsvermögens zu veröffentlichen.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

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