Zukunftsvorsorge wird ausgebaut

Nach dem neuesten Gesetzesentwurf des Bundes-ministeriums für Finanzen sollen die steuerlichen Begünstigungen für die prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ausgebaut werden. Zugleich werden per 1. September 2005 Steuervorteile für Wohnbauanleihen abgeschafft, so die Kanzlei Leitner+Leitner. Funds | 22.05.2005 22:42 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Kapitalgarantie fällt weg  

Derzeit kann nur eine mit Kapitalgarantie versehene prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge angeboten werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht nun die Möglichkeit von garantielosen Produkten bei gleichzeitigem Anbieten einer garantierten Zukunftsvorsorge vor. Hierbei kommt es jedoch zu einer Verlängerung der derzeit vorgesehenen Mindestlaufzeit von zehn Jahren auf fünfzehn Jahre.  

Einmalerlag möglich

Der Einmalerlag bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist derzeit nicht vorgesehen. Durch die Öffnung des Einmalerlags soll es nun möglich ist, einen Betrag, der dem fünffachen der begünstigten jährlichen Einzahlungsjahre entspricht, als Vorauszahlung für begünstigte Einzahlungen zu leisten. Diese Vorauszahlung ist mit der begünstigten Einzahlung für das laufende und die unmittelbar folgenden Kalenderjahre zu verrechnen. De facto kommt es zu einer jährlichen Prämiengutschrift im laufenden und in den folgenden Kalenderjahren. Die Neuregelung soll bereits für Vertragsabschlüsse nach dem 31. August 2005 gelten. 

Mindestdauer für Überbrückungsrenten 

Derzeit können nach Ablauf von 10 Jahren die Ansprüche aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge als Einmalerlag in einen Pensionszusatzversicherung übertragen werden. Dabei ist in der Pensionszusatzversicherung eine Überbrückungsrente von bis zu zwei Drittel des Deckungskapitals zulässig. Nach der Neuregelung ist diese Überbrückungsrente in gleich bleibenden Beträgen über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten zu zahlen. Die Einschränkung auf zwei Drittel des Deckungskapitals als Kapitalabfindung entfällt.  

Übergangsbestimmungen für Pensionsinvestmentfonds  

Pensionsinvestmentfonds können bis 31. Dezember 2005 in die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge übertragen werden, ohne eine Nachversteuerung auszulösen. Die Prämienbegünstigte für Pensionsinvestmentfonds soll demnach ab 1. Jänner 2006 entfallen.  

Ende der Wohnbauförderung  

Nach dem Gesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus können Sonderausgaben für die Anschaffung von jungen Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechten geltend gemacht werden. Außerdem sind Kapitalerträge im Ausmaß bis zu vier Prozent des Nennbetrags dieser Papiere von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Begünstigung soll nun ab dem 1. September 2005 abgeschafft werden. Daueremissionen, die vor dem 1. September 2005 begeben wurden und bis Ende Oktober 2005 geschlossen sind, fallen noch unter die Begünstigungen.  


Quelle: Leitner + Leitner

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.