Kapitalgarantie fällt weg
Derzeit kann nur eine mit Kapitalgarantie versehene prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge angeboten werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht nun die Möglichkeit von garantielosen Produkten bei gleichzeitigem Anbieten einer garantierten Zukunftsvorsorge vor. Hierbei kommt es jedoch zu einer Verlängerung der derzeit vorgesehenen Mindestlaufzeit von zehn Jahren auf fünfzehn Jahre.
Einmalerlag möglich
Der Einmalerlag bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist derzeit nicht vorgesehen. Durch die Öffnung des Einmalerlags soll es nun möglich ist, einen Betrag, der dem fünffachen der begünstigten jährlichen Einzahlungsjahre entspricht, als Vorauszahlung für begünstigte Einzahlungen zu leisten. Diese Vorauszahlung ist mit der begünstigten Einzahlung für das laufende und die unmittelbar folgenden Kalenderjahre zu verrechnen. De facto kommt es zu einer jährlichen Prämiengutschrift im laufenden und in den folgenden Kalenderjahren. Die Neuregelung soll bereits für Vertragsabschlüsse nach dem 31. August 2005 gelten.
Mindestdauer für Überbrückungsrenten
Derzeit können nach Ablauf von 10 Jahren die Ansprüche aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge als Einmalerlag in einen Pensionszusatzversicherung übertragen werden. Dabei ist in der Pensionszusatzversicherung eine Überbrückungsrente von bis zu zwei Drittel des Deckungskapitals zulässig. Nach der Neuregelung ist diese Überbrückungsrente in gleich bleibenden Beträgen über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten zu zahlen. Die Einschränkung auf zwei Drittel des Deckungskapitals als Kapitalabfindung entfällt.
Übergangsbestimmungen für Pensionsinvestmentfonds
Pensionsinvestmentfonds können bis 31. Dezember 2005 in die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge übertragen werden, ohne eine Nachversteuerung auszulösen. Die Prämienbegünstigte für Pensionsinvestmentfonds soll demnach ab 1. Jänner 2006 entfallen.
Ende der Wohnbauförderung
Nach dem Gesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus können Sonderausgaben für die Anschaffung von jungen Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechten geltend gemacht werden. Außerdem sind Kapitalerträge im Ausmaß bis zu vier Prozent des Nennbetrags dieser Papiere von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Begünstigung soll nun ab dem 1. September 2005 abgeschafft werden. Daueremissionen, die vor dem 1. September 2005 begeben wurden und bis Ende Oktober 2005 geschlossen sind, fallen noch unter die Begünstigungen.
Quelle: Leitner + Leitner