Ab dem 1. Januar 2009 werden in Deutschland Zinsen, Dividenden, Optionsprämien sowie realisierte Kursgewinne einheitlich mit der Abgeltungssteuer belegt. Das heißt, für sämtliche Kapitaleinkünfte beträgt der Steuersatz dann mindestens 26,375 Prozent – 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Für Kirchensteuerpflichtige wird der Satz dann bei knapp über 28 Prozent liegen.
Eines steht dabei auch schon fest: Die Steuererklärung wird einfacher. Denn die Steuer wird dann an der Quelle, also bei der Emittentin oder der Depot führenden Stelle – also Banken oder Fondsgesellschaften –, erhoben und von diesen an den Fiskus abgeführt.
Steuerpflichtige, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt, sollten ihre Kapitalerträge im Rahmen Einkommenssteuererklärung aber auch weiterhin nach dem niedrigeren individuellen Steuersatz veranlagen lassen: Das Finanzamt schreibt ihnen den Differenzbetrag gut.
Wer gewinnt…
Gewinner der Abgeltungssteuer sind Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz über dem Satz der künftigen Abgeltungssteuer liegt und die bisher vor allem Einkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren oder Rentenfonds erzielten. Bislang unterliegen Anleger nämlich ohnehin automatisch einem Zinsabschlag in Höhe von 30 Prozent. Für sie wird die Steuerlast nach dem 1. Januar 2009 niedriger sein als zuvor.
… und wer verliert
Besonders hart trifft es dagegen Anleger, die ihr Vermögen bisher vor allem durch Kursgewinne vermehrten. Bislang sind die steuerfrei, sofern sie ihre Anlage erst nach der einjährigen Spekulationsfrist verkaufen. Mit der Abgeltungssteuer entfällt diese jedoch. Anleger, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2008 zum Beispiel Aktien oder Aktienfonds erwerben, müssen daher mit empfindlichen Renditeeinbußen rechnen.
Welche konkreten Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf folgende Anlagekategorien hat, lesen Sie HIER.
Bestandsschutz für Fondsanleger interessant
Allerdings behandelt der Gesetzgeber Wertpapiere, die bis dahin erworben werden, steuerlich auch nach altem Recht. Dies ist auch für Fondsanleger interessant. Denn auch für diese Anlagekategorie besteht ein Bestandsschutz. Kursgewinne von Fonds die bis Ende 2008 gekauft werden und danach mindestens ein Jahr gehalten werden, bleiben damit auch über den 1. Januar 2009 hinaus steuerfrei.
Es gilt also für Sparer und Vermögende die verbleibende Zeit zu nutzen, und bis zur Einführung der Abgeltungssteuer einen größeren Anteil des eigenen Vermögens als bisher in Wertpapiere mit Kurspotential umzuschichten.
Dazu zählen nicht nur Aktien oder Aktienfonds, sondern auch Niedrigzinsanleihen, deren Auszahlungskurs bei Fälligkeit deutlich über dem Emissionskurs liegt. Die Rendite solcher Papiere wird weniger durch laufende Zinszahlungen, sondern durch Kursgewinne bestimmt. Auch für solche Wertpapiere kann die Steuerfreiheit von Kursgewinnen – vorausgesetzt sie werden bis Ende 2008 erworben – konserviert werden. Schlecht sieht es dagegen für Sparpläne aus. Denn alle Erträge aus den nach dem Stichtag eingezahlten Beträgen unterliegen der neuen Steuerregel.
Fazit
Es ändert sich also vieles. Vor allem die einzelnen Anlageklassen weisen nun aus steuerlicher Sicht ganz neue Vor- und Nachteile aus. Gerade für Langfristinvestoren, die damit ihre Altervorsorge planen, gilt es deshalb, die Depotzusammensetzung neu zu überdenken.