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Das EU-Parlament hat am 17.7.2007 einen vorläufigen Entwurf eines Berichtes über Vermögensverwaltung II (2007/0000(INI) – vorläufig) erstellt. Darin macht es in Punkt 20 sein Bedauern kund, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Anlagestrategien von Fonds, die der Richtlinie 85/611/EWG entsprechen („UCITS“, „OGAW“) dazu geführt hat, dass Vermögenswerte wie Dach-Hedgefonds nicht in den Bereich der zulässigen Anlageformen fallen, wohingegen der CESR für relativ volatile und weniger transparente Vermögenswerte wie etwa Hedgefonds-Indizes eine Zulassung in Erwägung zieht. Dadurch würde die Vielfalt der für Privatanleger zugänglichen Anlageprodukte sowie die Anlagestrategien der OGAW eingeschränkt werden.
In Punkt 5 der Begründung wird zum Thema ausgeführt, dass die Richtlinie 85/611/EWG in der Vergangenheit von den europäischen Aufsichtsbehörden unterschiedlich ausgelegt wurde. Die Kommission hat daher eine Richtlinie auf Stufe 2 erlassen (2007/1178), die bestimmte Definitionen klarstellt und das Spektrum der als Anlage in Frage kommenden Vermögenswerte wesentlich erweitert. Den OGAW ist es jedoch immer noch nicht gestattet, in Waren und Warenderivate, Hedgefonds, Dach-Hedgefonds und offene Immobilienfonds zu investieren.
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30.04.2025 10:00
-30 Min.
Michael Jäger, CFA
Weiterführender Link zum Thema:
Entwurf eines Berichts über Vermögensverwaltung II (EU Parlament)
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