"In den letzten 15 Jahren hatte sich das Aufgabengebiet erweitert und zusätzlich zur Betreuung in Fragen des Aufsichts- und Vertragsrechts kamen die stärkere Positionierung des Verbandes und die Profilierung der Mitglieder dazu", betont Günter T. Schlösser, VuV Vorstandandsvorsitzender im Gespräch mit e-fundresearch.com am FONDS professionell Kongress in Mannheim.
Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Verbandsmitglieder sowie der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsunternehmen bekam ebenfalls stärkere Bedeutung. Zum Jahresende 2012 zählte der VuV 224 Mitglieder.
Stärkere Professionalisierung des Verbandes
Der VuV ist bestrebt, im Zuge der stärkeren Regulierung des Finanzdienstleistungssektors auch die Verbandsarbeit weiter zu professionalisieren. Dazu zählen folgende Pläne: Einstellung eines geschäftsführenden Justiziars, Erweiterung der VuV-Geschäftsstelle auf vier Mitarbeiter/innen, Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats, die Anpassung des Ehrenkodex, die Einführung eines Starter-KIT für neue Vermögensverwalter sowie den Ausbau der Mitgliedertreffen zu professionellen Veranstaltungen.
Unabhängige und interessensfreie Beratung
Eines der stärksten Argumente für die erfolgreiche Weiterentwicklung der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland ist der grundsätzliche Wunsch der Anleger, in Fragen der Geldanlage in einer direkten und dauerhaften Beziehung mit einem unabhängigen Vermögensverwalter zu stehen und einen festen Ansprechpartner zu haben. In einer Befragung von VuV-Mitgliedern wurde die Bedeutung der Beständigkeit der Kundenbetreuung für Anleger von mehr als 90 Prozent der Mitglieder bekräftigt. 70 Prozent der Mitglieder waren der Meinung, dass ihre Kunden eine konzernunabhängige und damit interessensfreie Beratung wünschen.
Honorar-Anlageberater als Herausforderung
Schlösser: "Eine der größten Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Anlageberatung generell ist die Etablierung eines eigenständigen Berufsbildes des "Honorar-Anlageberaters". Der VuV hat im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf zum "Honoraranlageberatungsgesetzes" eine Stellungnahme abgegeben und u. a. eine Beschränkung auf Privatkunden, eine Streichung des Ausschließlichkeitsprinzips und die Einbeziehung der Honorar-Finanzanlageberater in die EdW gefordert."
Vor allem das Prinzip der "Ausschließlichkeit" benachteilige kleinere Einheiten, die nicht so einfach zwischen dem Modell der Honorarberatung oder dem der Provisionsberatung trennen und sich nicht so einfach für ein Modell entscheiden könnten. Ein zentrales Element der Honorarberatung ist, dass Zuwendungen von Nichtkunden ausgeschlossen werden können.
Die Akzeptanz der Honorarberatung bei Anlegern generell und die erfolgreiche Neu-Positionierung der Anlageberatung als Dienstleistung wird sehr stark vom Leistungsnachweis der Vermögensverwalter und der Beschreibung des Mehrwertes für den Anleger abhängen.
Offen bleibt die Frage, in welchem Umfang erfolgsabhängige Gebührenmodelle einführt werden können. Diese Frage wird aktuell noch weniger stark diskutiert, könnte jedoch im Zuge der Verstärkung des Wettbewerbs an Bedeutung gewinnen.