Die Mitglieder des BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von über 80 Milliarden Euro. Dabei agieren die Fondsgesellschaften als Treuhänder ihrer Kunden. Die Analyse-Leitlinien geben ihnen eine Orientierung für die Abstimmung in den Hauptversammlungen. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland hat weiterhin viel Verbesserungspotenzial. Die Arbeit der Aufsichtsräte steht noch häufiger in der Kritik als im Vorjahr".
Fehlender Qualifikationsnachweis und zu viele Mandate der Aufsichtsratskandidaten
Insbesondere bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ist die Zahl der Verstöße auf 56 Fälle (Vorjahr 37 Fälle) deutlich gestiegen. Häufig fehlten aussagekräftige Lebensläufe der Kandidaten. Nur mit solchen Informationen lässt sich jedoch die Qualifikation von Bewerbern beurteilen. Kandidaten, die sich zur Wiederwahl stellen, legen oftmals nur unzureichend ihre Arbeit offen. Immer wieder mangelte es an Informationen, ob sie an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse regelmäßig teilgenommen haben. Zudem haben zahlreiche Anwärter so viele weitere Mandate, dass sie zusätzlichen Aufgaben kaum die erforderliche Aufmerksamkeit widmen können.
Entlastung des Aufsichtsrates oftmals nicht gerechtfertigt
In 36 Fällen (2012: 56 Fälle) widersprach die Entlastung des Aufsichtsrates den Vorgaben der ALHV. Die Entlastung des Aufsichtsrates haben BVI und IVOX als kritisch eingestuft, wenn die Unternehmen gegen mindestens vier der in den ALHV aufgeführten Bestimmungen verstießen. Auch hier ignorierten Emittenten häufig die Transparenzanforderungen der ALHV. Vielfach war nicht ersichtlich, wie oft die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse teilgenommen hatten. Die verlangte Offenlegung der fachlichen Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte zudem noch zu selten. Ein weiterer kritischer Faktor war die mangelnde Unabhängigkeit vieler Aufsichtsratsmitglieder. Das Gremium sollte nicht nur mit Vertretern der Großaktionäre besetzt sein, sondern auch unabhängige Personen aufweisen.
Wenige Verstöße bei der Entlastung des Vorstandes
Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt „Entlastung des Vorstandes“ standen wie im Vorjahr lediglich 5 Fälle im Widerspruch zu den ALHV. Zumeist war ein mangelhaftes Risikocontrolling zu beklagen. Dadurch ließen sich Ergebniseinbrüche und Rückschläge bei den Aktienkursen nicht verhindern.
Kapitalerhöhungen weniger in der Kritik
Hinsichtlich der Genehmigung von Kapitalerhöhungen sind Verbesserungen erkennbar. Lediglich bei 5 Gesellschaften hielten die Anträge einer Überprüfung nicht stand. Im Vorjahr war die Zahl der Verstöße bereits auf 15 Fälle zurückgegangen. Fast alle diese Gesellschaften beantragten eine Erhöhung des Grundkapitals von mehr als 20 Prozent und schlossen zugleich Bezugsrechte aus. Dies widerspricht den ALHV, da der Anteilbesitz der Aktionäre hiervon zu sehr verwässert wird.
Zahl der Verstöße gegen Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (160 Unternehmen der DAX-Familie) | ||
Tagesordnungspunkte | 2013 | 2012 |
Entlastung des Vorstandes | 5 | 5 |
Entlastung des Aufsichtsrates | 36 | 56 |
Wahlen zum Aufsichtsrat | 56 | 37 |
Genehmigung von Kapitalerhöhungen | 5 | 15 |