Verlässliche Steuerregeln für Fonds geschaffen

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. „Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Investmentbranche. Der Gesetzgeber schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsfüh- rer des deutschen Fondsverbandes BVI. Markets | 02.12.2013 13:04 Uhr
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Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland geschaffen. Dabei verwalten international tätige Unternehmen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. Dafür hat der Ge- setzgeber bereits im KAGB die Investment-Kommanditgesellschaft (Investment-KG) eingeführt. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer“, so Richter.

In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden können internationale Unternehmen das Pension- Pooling bereits nutzen. Richter: „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der BaFin.“

Das Steuer-Anpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene FATCA-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärt Richter.

bvi.de

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