Willkürlicher Regulierungs-Tsunami oder notwendiges Übel?
Am Dienstag wurde ein umfassender Kommentar zum erweiterten Investmentfondsgesetz in der Säulenhalle der Wiener Börse präsentiert. Eine Zusammenfassung von e-fundresearch.com.
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| 13.02.2014 13:00 Uhr
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Über 100 Besucher drängten sich am Abend des 11. Februars 2014 in die Säulenhalle der Wiener Börse – doch in einem Punkt schienen sich alle einig zu sein: Der Gesetzgeber hat es mit der Neuregelung des Investmentfondsgesetzes sehr gut gemeint. „Wenn ein Gesetz von 39 auf über 200 Paragraphen anwächst, dann spiegelt das Österreichs Vorliebe zu überschießenden Regelungen wider“, merkte Keynote-Speaker Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, amüsiert an.
Dieter Buchberger, Rechtsanwalt und Investmentfonds-Experte bei Baker & McKenzie sowie einer der Herausgeber des Kommentars, konnte dem neuen Gesetz aber auch Positives abgewinnen: „Auf der Haben-Seite stehen die gestiegene Rechtssicherheit, der erleichterte Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Fondsanbieter und die erhöhte Transparenz für Anleger.“
Auch Heinz Bednar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften, zeigte sich erschlagen von der Regelungsdichte des 2011 in Kraft getretenen Gesetzes. Er wies auf die große Zahl kleinerer und mittlerer Mitgliedsbetriebe hin, für die die Implementierung des Gesetzes eine große Herausforderung darstelle.
Umso dankbarer zeigten sich alle Anwesenden, mit der Neuauflage des Kommentars zum Investmentfondsgesetz nun einen verlässlichen Wegweiser durch die hochkomplexe Rechtsmaterie in Händen zu halten – auch wenn die Hände kräftig sein müssen: Mit über 2000 Seiten stellte das Werk nicht nur für den Bank-Verlag und das fast 20-köpfige Autorenteam eine gewaltige Herausforderung dar – auch die Druckerei kämpfte mit der Produktion des mehr als 2,5 Kilogramm schweren Wälzers.
Der Kommentar zum Investmentfondsgesetz (2184 Seiten, 220 Euro) ist im Buchhandel sowie beim Bank-Verlag erhältlich.
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