Offene Immobilienfonds Handeln im Interesse der Anteilsinhaber
Zu Recht kritisiert Barbara Knoflach die steigende Zahl von "Bilanzskandalen, Falschbuchungen oder irreführenden Angaben bei Börsengängen". Die Vorsitzende des Immobilien-Ausschusses beim BVI spricht sich darum gegen übertriebene Ehrenerklärungen aus und pocht vielmehr auf deren praxisnahe Umsetzung.
Drei Aspekte sind verbindlich geregelt
So gebe es im Immobiliensektor drei Aspekte, "die verbindlich zu regeln, zu kontrollieren und zu belegen sind": die Qualifikation des Managements, die Bewertung der Immobilien und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Und für Offene Immobilienfonds gebe es im Speziellen einen Vierten: Das ausschließliche Handeln im Interesse der Anteilsinhaber.
Immobilienfonds bieten seit Jahrzehnten stetige Wertzuwächse
Drei der genannten Punkte sind gesetzlich geregelt und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) überwacht. Und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Fondsmachern und Anlegern hat die Investmentbranche so genannte Wohlverhaltensregeln verabschiedet, deren Einhaltung überwacht wird.
Damit nicht genug, zeichnen sich die Immobilienfonds seit Jahrzehnten durch, zwar überschaubare, so aber doch stetige Wertzuwächse aus. Das immense Interesse der Anleger spricht für sich. Im Januar haben sie bereits wieder netto 3,36 Milliarden Euro neu investiert