Die Besucher der CFP-Jahrestagung am 24. September kannten nach der Veranstaltung nur ein Gesprächsthema: Die anstehenden gesetzlichen Neuregelungen für den Vertrieb von Finanzprodukten. Anstoß dafür lieferte FMA-Vorstand Helmut Ettl. Der Chef der heimischen Finanzmarktaufsicht ging im Rahmen seines Vortrags unter anderem darauf ein, wie weitreichend die neuen Regelungen wirklich ausfallen werden und ob diese die Anlageberatung in Österreich komplett verändern werden.
Neue Regulierungen auf Europäischer Ebene
MiFID II, PRIIPs und IDD. Diese drei Akronyme halten die Finanzbranche derzeit in Atem und werden auch für die Verbraucher einige Änderungen mit sich bringen. Obwohl die drei Stränge des EU-Verbraucherschutzpakets auf unterschiedliche Teilbereiche des Finanzmarktes abzielen, dienen sie alle dem Zweck, „den gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der Anlageberatung zu stärken“, so Ettl. Zusammengefasst sollen die Regelungen eine Verbesserung des Anlegerschutzes, mehr Transparenz, eine sektorübergreifende Harmonisierung, die Vermeidung von Interessenskonflikten und einen unverzerrten Wettbewerb mit sich bringen. Allesamt Ziele, denen auch der Vorstandsvorsitzende des Österreichischen Verbandes Financial Planners viel abgewinnen kann. „Wir ziehen hier mit der Aufsicht absolut an einem Strang, wünschen uns aber, dass die neuen Regulierungsvorschriften mit Augenmaß umgesetzt werden und auch auf die Bedürfnisse der Berater Rücksicht nehmen“, so Professor Otto Lucius.
Verbraucherschutz wird groß geschrieben
Dabei handelt es sich bei der auf die Anlageberatung abzielenden MiFID II um die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die in Österreich Mitte kommenden Jahres innerstaatlich umgesetzt, und ab 1. Jänner 2017 angewendet wird. „Diese Regelung wird unter anderem mit sich bringen, dass sich jeder Bank- und Finanzberater klar deklarieren muss, ob er nun provisionsbasierte oder unabhängige Anlageberatung anbietet“, so Lucius. Weiters soll MiFID II dafür sorgen, dass potentielle Interessenskonflikte leichter identifiziert werden können und die Beratungsbranche ihre Handlungen ausschließlich am Interesse der Kunden orientiert. Die Anforderungen an die Informationspflichten im Zusammenhang mit Finanzprodukten werden ebenfalls erhöht. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden zukünftig auch den Vertrieb sowie die Vermarktung von Produkten verbieten oder beschränken können, was in dieser Form bisher nicht möglich war. Die Regelungen der MiFID II ähneln dabei im Großen und Ganzen jenen der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. „Dieses Regelwerk wird jedoch noch etwas länger auf sich warten lassen und voraussichtlich erst Ende 2017 Anwendung in Österreich finden“, konkretisiert Helmut Ettl. Voraussichtlich schon ab der zweiten Jahreshälfte 2016 wird die bereits im vergangenen Jahr vom EU Parlament beschlossene Verordnung über Basisinformationen für Anlageprodukte, kurz PRIIPs, hierzulande angewendet werden. PRIIPs richtet sich, anders als etwa MiFID II, direkt an die „Erzeuger“ von Finanzprodukten. Die Verordnung soll künftig – so der Wille des europäischen Gesetzgebers – für standardisierte Informationen für Kleinanleger hinsichtlich der Art, der Zielgruppe, des Risiko-Rendite-Profils und der Kosten des Produkts sorgen.