Die AIFM-Richtlinie harmonisiert das Geschäftsfeld der Manager von Alternativen Investmentfonds (AIF). Die neue, strengere und umfassendere Regulierung der AIFM führte zu einer Art Güte- oder Qualitätssiegel, das nicht nur das Image der AIF-Branche stark verbesserte, sondern sich auch positiv auf die Regulierung von Veranlagungsbestimmungen auswirkt. Die wohl bahnbrechendste Neuerung liegt in der Erweiterung des zulässigen Anlageuniversums der UCITS-Fonds: Diese dürfen nun Anteile von ein und demselben AIF bis zu 20 % ihres Fondsvermögens erwerben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter insbesondere mit dem UCITS-Regime vergleichbare Vorschriften für die Kreditaufnahme, Kreditgewährung sowie Leerverkäufe von Wertpapieren und ein gleichwertiges Anteilinhaber-Schutzniveau. Die AIFM-Richtlinie und die damit verbundene Qualitätsverbesserung machen es also endlich möglich, dass UCITS-Fonds auch Anteile an (speziell normierten) AIF erwerben können – und zwar außerhalb ihrer „Zehn-Prozent-Freigrenze“, die ihnen darüber hinaus für „sonstige Investments“ zur Verfügung steht!
Besonders Managed-Futures-Fonds können jetzt von den neu geschaffenen, aber vielfach noch unbekannten Investitionsmöglichkeiten von UCITS-Fonds im AIF-Segment profitieren. Typische trendfolgende Managed Futures sind in der Regel zwar hoch liquide und verfügen über ein breit diversifiziertes Anlageuniversum sowie positive Ertragsmöglichkeiten in vielen Marktumgebungen, waren aber in den meisten Ländern Europas für Privatanleger bisher unzugänglich, da ein Teil ihres Portfolios aus Rohstoff-Futures besteht, die in UCITS-Fonds nicht erlaubt sind. Durch eine Beimischung von Managed Futures in der Rechtsform eines AIF können UCITS-Fonds ihren Anlegern nunmehr den Zugang ermöglichen.
Die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen finden sich in Art. 50 (1) lit. e der Richtlinie 2009/65/EG (UCITS-Richtlinie). Für österreichische UCITS-Fonds sind die Bestimmungen gem. §§ 77 (1) und 71 (2) InvFG iVm § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung der FMA-IG-FestV, BGBl. II Nr. 168/2008 von Bedeutung, für Luxemburger UCITS-Fonds ist Art 41 lit e des Luxemburger Gesetzes vom 17.12.2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen maßgebend.
Wir von FTC Capital begrüßen die Ausdehnung des Anlageuniversums für UCITS-Fonds in das AIF-Segment, denn auch unser FTC Futures Fund Classic (LU0082076828) erfüllt jetzt die Anforderungen als zulässiges UCITS-Investment und kann damit als interessanter Baustein im UCITS-Portfolio bis zu 20 % (Dachfonds) bzw. 10 % (alle anderen UCITS, sofern es deren jeweilige Anlagerichtlinien zulassen) beigemischt werden.
Dr. Rolf Majcen, FTC Capital GmbH, Wien
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