Das österreichische Investmentfondsgesetz sieht in Umsetzung dieser Richtlinie Neuerungen vor, die etwa Aufgaben und Haftung der Verwahrstellen oder die Vergütungspolitik betreffen.
Keine Neuerungen bringt die fünfte Auflage des UCITS-Formats dagegen bei den in richtlinienkonformen Investmentfonds zulässigen Vermögensgegenständen. Insbesondere wurde es versäumt, einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen in Bezug auf Investitionen in Alternative Investmentfonds (AIFs) zu schaffen. Zwar wurden Arbeiten zu einer weiteren Novellierung der UCITS-Richtlinie (UCITS VI), die diesen Mangel beheben könnte, schon vor mehreren Jahren in Gang gesetzt und die EU- Kommission hat Ende 2012 zur Vorbereitung ein Konsultationspapier veröffentlicht. AIFs sind darin aber noch nicht berücksichtigt. Zudem ist der UCITS VI-Fahrplan derzeit noch völlig offen.
Dr. Rolf Majcen, als Firmenanwalt des konzessionierten AIF-Managers FTC Capital für Legal & Compliance verantwortlich, fordert daher einen Zwischenschritt unter dem Arbeitstitel „UCITS V.2“. Seine Begründung: „AIFs haben nicht zuletzt durch deren einheitliche europäische Regulierung in den letzten Jahren rapide an Bedeutung gewonnen. Zahlreiche von diesen angebotene alternative Strategien sind weniger stark von der Marktentwicklung abhängig als klassische Publikumsfonds und bieten dadurch gute Diversifikationseigenschaften, die etwa auch Absicherung in fallenden Märkten ermöglichen. Durch die Erweiterung einer traditionellen Allokation um liquide AIFs kann ein UCITS konformer Fonds von höheren risikoadjustierten Renditen, verbesserter Diversifikation und einer potenziell niedrigeren Marktsensitivitat profitieren.“
Gemeinsam mit anderen AIFs wird sich FTC Capital daher auf europäischer Ebene für ein vorgezogenes UCITS V.2 einsetzten, mit dem, losgelöst von UCITS VI, ein harmonisiertes Regelwerk für Investitionen in AIFs geschaffen werden soll. Liquidität des AIFs und eine VaR-basierte Risikoobergrenze sollten dabei die entscheidenden Parameter für ein zulässiges Investment im Rahmen eines richtlinienkonformen Fonds sein.