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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Leitlinien zur Produktüberwachung und zur Bestimmung des Zielmarktes unter MiFID II veröffentlicht.
Deutscher Fondsverband kommentiert: "(...) Entwurf deutlich verbessert"
In einer offiziellen Stellungnahme beurteilt der deutsche Fondsverband BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) die neue Leitlinie durchwegs positiv: "Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat die Bedenken der Branche ernst genommen und ihren Ende letzten Jahres zur Diskussion gestellten Entwurf deutlich verbessert. Insbesondere hat die ESMA klargestellt, dass bei der Vermögensverwaltung nicht jedes einzelne Produkt im Portfolio dem Zielmarkt des Anlegers entsprechen muss. Damit berücksichtigt sie den Grundgedanken der Risikostreuung und ermöglicht eine zielführende Zusammenstellung einzelner Produkte durch Vermögensverwalter. Zudem erlaubt die ESMA, dass Vertriebe und Fondsgesellschaften für Standardprodukte einen gemeinsamen Zielmarkt entwickeln. Damit erkennt die ESMA das in den vergangenen Monaten unter Beteiligung des BVI entwickelte Konzept zur Bestimmung des Zielmarkts an."
Weitere Informationen zur gerade veröffentlichten Zielmarkt Leitlinie erhalten interessierte Leser auch in nachfolgendem Video-Kommentar
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Webinar-Replay
-30 Min.
Oliver Gasser
Dr. Julia Backmann, Abteilungsdirektorin Recht beim BVI erklärt die Kriterien der Zielmarktdefinition:
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