MiFID II: RAM Active Investments übernimmt Research-Kosten

RAM Active Investments hat bekanntgegeben, dass er die Kosten für externe Research-Dienstleistungen übernehmen wird. Diese Ankündigung erfolgt im Vorfeld der neuen EU-Richtlinie MiFID II, die im Januar 2018 in Kraft tritt. Markets | 13.10.2017 08:23 Uhr
Thomas de Saint-Seine, CEO & Senior Equity Fund Manager, RAM Active Investments / ©  RAM Active Investments
Thomas de Saint-Seine, CEO & Senior Equity Fund Manager, RAM Active Investments / © RAM Active Investments
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Entsprechend der neuen Vorschriften wird RAM AI Research-Kosten im Interesse der Kunden vorab und direkt von seinem eigenen Konto bezahlen, statt sie über zusätzliche Gebühren oder Abgaben an die Kunden weiterzugeben. RAM AI bietet bereits umfangreiche interne Research-Kompetenzen, die einen grundlegenden Bestandteil seines Angebots als aktiver Manager bilden. Zusätzliches externes Research wird für Anleger jetzt auf dieselbe Weise behandelt, und die dafür anfallenden Kosten werden nicht den Kunden in Rechnung gestellt. 

Thomas de Saint-Seine, CEO & Senior Equity Fund Manager: “Bei RAM AI haben wir schon immer alle Research-Kosten für unsere fundamentalen Systematic-Fonds übernommen, weil sie ausschließlich auf interner Forschung & Entwicklung beruhen. Bei unseren taktischen Anleihenfonds werden wir unter MiFID II die externen Research-Kosten übernehmen, um für alle unsere Anleger das aktuelle Niveau bei Gebühren, Qualität und Preis-Leistungsverhältnis aufrechtzuerhalten. Dazu haben wir uns entschlossen, um unsere auf Vertrauen und Transparenz basierende Beziehung zu unseren Anlegern weiter zu stärken.“ 

Die Ankündigung erfolgt parallel zu den laufenden Vorbereitungen von RAM AI auf die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Ungeachtet der Tatsache, dass die von RAM AI angebotenen Vermögensverwaltungsdienste relativ wenig Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten mit sich bringen, arbeitet der Vermögensverwalter an einem internen Modell, das den Anforderungen der DSGVO gerecht wird.

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