Wien: Die Demografie belegt es, die Babyboomer gehen in Pension, aber immer weniger Junge treten in den Arbeitsprozess ein. Die Finanzierung des staatlichen Pensionssystems bedarf enormer finanzieller Mittel um das Niveau aufrechtzuerhalten. „Laut Berechnungen von EcoAustria werden die öffentlichen Pensionsausgaben in Österreich bis zum Jahr 2040 um 1,2 Prozent des BIP steigen. Das stellt das Pensionssystem vor enorme Herausforderungen“, deponiert Dr. Tobias Thomas, Direktor des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, im Rahmen einer Pressekonferenz, anlässlich des internationalen Institutionelle Altersvorsorge- und Investorengipfels.
In keinem anderen Land der EU sind die Menschen im selben Ausmaß von der staatlichen Pension abhängig wie in Österreich. „Alles was auf einem Bein steht ist wackelig“, so Mag. Gerald Loacker, Sozialsprecher der Neos, weiter. Es steht daher in der gemeinsamen Verantwortung von Politik und Sozialpartnern, die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Vorsorge zu stärken, um den Wohlstand im Alter breit abzusichern. „Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung geht zurück, was an sinkenden Ersatzraten zu sehen ist. Betriebliche und private Altersvorsorge können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass der Lebensstandard im Alter erhalten werden kann“, ergänzt Tobias Thomas. Fakt ist jedoch, dass die künftigen Pensionen, z.B. durch die verlängerten Durchrechnungszeiten, niedriger als bisher ausfallen werden. Auf heutige Einkommen bezogen, werden die monatlichen Durchschnittspensionen bis zum Jahr 2040 um 190 Euro sinken. Die Lücke zwischen dem Letzteinkommen und der Pension wird daher beträchtlich sein. Auch einen weiteren Punkt merkt Tobias Thomas kritisch an: „Die Demografie wird bereits ab 2025 dazu führen, dass die Zahl der 20-64-Jährigen im Verhältnis zur Zahl der über 65-Jährigen unter 3 fällt.“
Univ.-Prof. Dr Aloys Prinz, Finanzwissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, fordert die betriebliche Pension verpflichtend einzuführen, damit möglichst viele Menschen in den Genuss kommen, denn sie sollte ein guter Baustein im Rahmen einer Gesamtvergütung sein. „Dabei ist die Möglichkeit, Regelungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft, also in Tarifverträgen, zu treffen, ein wichtiger Schritt.
Allerdings werden dabei keine Leistungen, sondern entsprechende Beitragszahlungen zugesagt. Daneben bestehen die bisherigen Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung weiter. Werden beispielsweise Rentenleistungen zugesagt, können die Mittel auch als Pensionsrückstellungen im Unternehmen bleiben. Dabei kann es im derzeitigen Niedrigszins-Umfeld zu Problemen mit dem gesetzlich vorgegebenen Rechnungszinssatz von 6 % kommen“, so Prinz. Mit dem 2017 beschlossenen Betriebsstärkungsrentengesetz wurde in Deutschland schon ein wesentlichen Schritt getan und erkannt, dass das Zusammenwirken der staatlichen Rente und der Betriebsrente unabdingbar ist, um den Wohlstand im Alter zu erhalten.
Dr. Josef Wöss, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Arbeiterkammer Wien, plädiert für eine Beibehaltung der klaren Vorrangstellung der staatlichen Pension. Seiner Meinung nach ist die „1. Säule“ die kostengünstigste und sicherste Form der Alterssicherung, auch für die heute Jüngeren. Betriebspensionen können eine sinnvolle Ergänzung sein. Ein Vorteil gegenüber Privatpensionen ist z.B., dass bei Betriebspensionen viel weniger Verwaltungs- und Vertriebskosten anfallen. Zur Weiterentwicklung der Betriebspensionen könnte das Rahmenrecht überarbeitet werden, z.B. bei der Prämienförderung, um auch Geringverdiener miteinzubeziehen oder bei den Unverfallbarkeitsfristen. „Aufpassen müssen wir“, so Wöss, „dass die Ausbreitung neuer Arbeitsformen, wie EPUs oder Crowdworker, nicht zu einer neuen Spaltung der Gesellschaft im Alter führt.“
Rechtssicherheit gefordert
Die Niedrigzinsphase stellt für jeden, der privat Geld anlegen will, eine Herausforderung für seine Altersvorsorge dar, da es immer schwieriger wird Kapital aufzubauen. „Private Altersvorsorge braucht Rechtssicherheit. Die Regierungen haben in den letzten Jahren mehrfach die steuerlichen Bedingungen für die 2. Und 3 Säule verschlechtert. Für Private, die ihr Geld in Produkte mit einer jahrzehntelangen Laufzeit anlegen wollen, ist das eine Zumutung“, ergänzt Gerald Loacker. Hier müsse die Regierung unterstützend eingreifen. „Darüber hinaus sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland für kleine und mittelständische Unternehmen zu kompliziert und gelten als Hemmschuh für den weiteren Ausbau der Betriebsrente. Hier sind deutliche Vereinfachungen erforderlich“, ergänzt Aloys Prinz.
Lösungen für die Zukunft
Die betriebliche Altersvorsorge in Österreich ist unterentwickelt und in nur 10 Prozent der Kollektivverträge verankert. Eine weitere Verbreitung ist gefordert, kann aber nur mit besseren Rahmenbedingungen möglich werden. Es sollte einen Mix aus umlagefinanzierter und kapital-gedeckter Alterssicherung geben. So können die gesetzliche Alterspension, die betriebliche und die private Vorsorge optimal jene Risiken, die jedem System innewohnen, gegeneinander austarieren. „Um die Finanzierung des Pensionssystems langfristig zu sichern, wäre eine weitere Reformmaßnahme zielführend“, so Tobias Thomas. „Mit einer konsequenten Ankoppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung können steigende Beiträge oder sinkende Leistungen verhindert werden. Das würde auch zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Generationen führen. Auch sollten Menschen frei entscheiden können, wann sie in Pensionen gehen wollen, verbunden mit Zu-und Abschlägen. Der Pensionskorridor ist dafür ein erster Schritt“, betont Tobias Thomas.
Beiträge, die Arbeitnehmer selbst noch in die Pensionskasse einzahlen, sollten steuerfrei erfolgen können. Das stellt keinen Steuerverzicht dar, sondern nur einen sinnvollen Steueraufschub. Die Politik sollte zudem auch nicht vergessen „dass Bürger, die für Ihren Ruhestand selbst vorsorgen, den Staat im Alter entlasten. Sie können besser und länger auf sich selbst schauen. Dieser Tatsache sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für betriebliche und private Altersvorsorge auch entgegenkommen“, so Gerald Loacker.