Ein zentrales Thema ist die derzeit laufende Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Regelungen für Versicherer unter Solvency II. Dabei richtet sich das Augenmerk vermehrt auf den Beitrag der Versicherer zur Finanzierung der Realwirtschaft und vor allem die Rolle der Versicherungswirtschaft in der Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Ein weiterer Regulierungsschwerpunkt sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene sind die systemischen Risiken aus Aktivitäten des Versicherungssektors und Klimarisiken. Schließlich prüft die Europäische Kommission Maßnahmen zur Förderung von Fairness und Kostentransparenz am Markt für Versicherungsprodukte.
Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) arbeitet derzeit an neuen Standards zu systemischen Risiken im Versicherungssektor, wobei insbesondere Liquiditätsrisiken, Ansteckungsgefahren durch makroökonomische Risiken und das Kontrahentenrisiko, die fehlende Substituierbarkeit kritischer Funktionen sowie weitere Risiken wie Cyberrisiken als Auslöser systemischer Risiken im Mittelpunkt stehen. Die von der IAIS vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen Instrumente umfassen Maßnahmen zur Begrenzung der Risikokumulation, verstärkte aufsichtsrechtliche Interventionsmöglichkeiten bei eingetretenen Risiken und ein jährliches globales Risikomonitoring durch die IAIS. Allgemein wird erwartet, dass die neuen Standards im November 2019 verabschiedet und 2020 umgesetzt werden.
Anknüpfend an den IAIS-Ansatz hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) mehrere Verbesserungen des europäischen Regelwerks erarbeitet. Unter anderem empfiehlt der ESRB die Einführung umfassenderer Berichtspflichten, EU-weite Standards für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsgesellschaften und makroprudentielle Instrumente zur Eindämmung von Systemrisiken, die zusätzliche Eigenkapitalanforderungen und Dividendenbeschränkungen, symmetrische Kapitalanforderungen für zyklische Risiken, Liquiditätsanforderungen und größere Ermessensspielräume für Eingriffe durch die Aufsichtsbehörden umfassen.
„Auch wenn derartige Änderungen erst in einigen Jahren greifen werden, muss sich die Versicherungswirtschaft auf kritischere Prüfungen ihrer Liquiditätsrisikomanagement-Systeme einrichten“, sagt Gillam. Im Mittelpunkt steht dabei u.a. die Frage, ob die Versicherer ausreichende liquide Vermögenswerte zur Deckung von Rückkäufen und Margin Calls vorhalten, um zu vermeiden, dass in Stressphasen an den Märkten Vermögenswerte liquidiert werden müssen. Ebenfalls stärker im Fokus stehen erneut Derivatetransaktionen, da Derivatepositionen die Verschuldungsquote und die Ansteckungsgefahr über das Kontrahentenrisiko erhöhen und sich durch Margin Calls auf die Liquiditätsposition der Versicherer auswirken. „Die jüngsten Vorschläge zum Umgang mit Liquidität und Verschuldungsquoten in der Versicherungsindustrie geben Hinweise darauf, was die Branche künftig erwarten könnte“, so Gillam.
Ein weiterer zunehmend kritisch beobachteter Risikofaktor betrifft die Nachhaltigkeits- und Klimarisiken der Versicherungsindustrie, die von physischen Risiken durch Extremwetter oder die Energiewende direkt betroffen ist. Die IAIS untersucht seit längerem, wie Versicherungsgesellschaften und Aufsichtsbehörden auf diese Herausforderungen reagieren sollten. Ein Ansatz ist die Bewertung des Portfoliorisikos durch Anlagen in CO2-intensive Unternehmen und die Durchführung von Szenarioanalysen und Stresstests zu Klimafaktoren.
In Europa werden derzeit Maßnahmen wie die Einführung eines einheitlichen Klassifikationssystems (EU-Taxonomie) im Bereich nachhaltiger Finanzierung diskutiert, das die sogenannten ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) für verschiedene Assetklassen genau definiert. Neue Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Finanzmarktteilnehmern sind ebenso im Gespräch wie Vorschläge für Anpassungen an Solvency II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren.
„Viele dieser Initiativen sind noch nicht im Detail ausgearbeitet. Klar ist aber, dass Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeitsthemen künftig stärker im Blick haben werden müssen“, betont Gillam. „Dazu gehören der Aufbau der notwendigen analytischen Ressourcen, um Stresstests und Szenarioanalysen zu Nachhaltigkeitsrisiken durchzuführen, Erwägungen hinsichtlich der Optimierung strategischer Allokationen in nachhaltige Anlagen und die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in den Investmentportfolios.“
Neben den Themen Systemrisiken und Klimawandel dürfte die aktuelle Evaluierung des Solvency II-Regelwerks (Review 2018) zu weiteren Veränderungen führen. So rechnen die Versicherungsexperten von Invesco mit Maßnahmen, durch die sich die Belastungen und die Komplexität für die Versicherer bei der Berechnung ihres Eigenkapitalbedarfs – u.a. bei Fondsanlagen – reduzieren und neue Anlagemöglichkeiten in nicht gerateten Schuldinstrumenten und Eigenkapitalinstrumenten eröffnen werden. Da die damit verknüpften Bedingungen beim aktuellen Stand sehr komplex sind, könne die tatsächliche Nutzung dieser neuen Regelungen für die Versicherer jedoch eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Unterdessen richten sich die Blicke bereits auf den Review 2020, bei dem deutlich gewichtigere Themen adressiert werden sollen, darunter die Neubewertung der Regelungen zu langfristigen Garantien und dem Eigenkapitalrisiko. „Infolge dieser Evaluierung könnten sich das Solvency II-Regelwerk und der allgemeine Regulierungsrahmen in Europa erheblich ändern, zum Beispiel in Bezug auf das Matching Adjustment und Volatility Adjustment, die Risikomarge, makroprudentielle Fragen und das europäische Versicherungsgarantiesystem“, so Gillam.
Die vollständige Invesco-Publikation finden interessierte Leser hier im englischsprachigen Original.