Bereits heute sichert die betriebliche Altersvorsorge den Lebensstandard im Alter für rund 1 Million Österreicherinnen und Österreicher. Laut aktueller Presseaussendung des Fachverbandes der Pensionskassen lag die durchschnittliche Pensionskassenpension pro Monat bei 474 Euro.
„Es ist hoch an der Zeit, dass alle Österreicherinnen und Österreicher die Chance auf eine betriebliche Zusatzpension, und damit auf eine Pensionserhöhung bekommen. Diese Ergänzung zur staatlichen Pension kann zur Lebensqualität und Sicherheit im Alter entscheidend beitragen“, stellt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, fest. „Dazu kommen die starken volkswirtschaftlichen Effekte durch unsere 2. Säule. Wir erwarten von der neuen Regierung, dass jetzt rasch verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein Angebot dieser Zusatzpensionen an alle Österreicherinnen und Österreicher möglich machen“, ergänzt Zakostelsky.
Forderungen der Pensionskassen an die künftige Regierung
Daher stellen die Pensionskassen im Sinne aller Österreicherinnen und Österreicher folgende Forderungen an die künftige Regierung:
Förderung von Arbeitnehmerbeiträgen (steuerliche Absetzbarkeit bzw. Prämienmodell)
Wichtig für die weitere Verbreitung der kollektiven Altersvorsorge ist die Absetzbarkeit auch der Beiträge, die Arbeitnehmer leisten bzw. ein Prämienmodell für Geringverdiener. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit wird die Höhe der Beitragsleistung des Arbeitnehmers mit der Höhe der Beitragsleistung des Unternehmens limitiert.
Steuerliche Absetzbarkeit von Eigenbeiträgen des Arbeitgebers (Gleichstellung)
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter leistet, ist seit langem geregelt. Der Arbeitgeber kann derzeit zwar die Beiträge für seine Mitarbeiter als Betriebsausgabe steuerlich absetzen, aber nicht für sich selbst (geschäftsführende/r Gesellschafter). Daher sollen diese Eigenbeiträge der Arbeitgeber ebenso steuerlich absetzbar sein.
Schaffung von Rahmenbedingungen für einen Generalpensionskassen-Vertrag
Bislang können Arbeitnehmer, die bereits einen Pensionskassen Vertrag haben, das in einer Vorsorgekasse (Abfertigung Neu) sowie auch in der „Abfertigung Alt“ angesparte Guthaben bei Pensionsantritt steuerbegünstigt in die Pensionskasse übertragen und dadurch in eine lebenslange Rente umwandeln lassen. Das soll in Zukunft auch für all jene Menschen in Österreich möglich sein, in deren Unternehmen noch keine Pensionskassen-Lösung vereinbart ist. Ihnen soll es mittels eines „General-Pensionskassenvertrages“ (d.h. mit standardisierten Bedingungen) ebenfalls ermöglicht werden, ihre Abfertigung an eine Pensionskasse zu übertragen und dadurch eine lebenslange Rente zu erhalten. Dies wird allen Österreicherinnen und Österreichern ab sofort die Möglichkeit einer Zusatzpension eröffnen.
Hebel gegen den Klimawandel: Potenzielles Veranlagungsvolumen von 50 Milliarden EUR
Die österreichischen Pensionskassen legen bei ihren Veranlagungen großen Wert auf nachhaltige Investments und auf Klimaschutz. Mit einem Veranlagungs-Volumen von EUR 23,5 Mrd. haben sie dabei laut Zakostelsky bereits heute einen starken Hebel, um maßgeblich zum Klimaschutz beizutragen. Alle Pensionskassen haben in den letzten Jahren das Thema Nachhaltigkeit in ihre Veranlagungs-Kriterien mitaufgenommen.
„Durch Umsetzung der von uns geforderten Maßnahmen, sollte bis zum Jahr 2030 jeder Zweite in den Genuss einer Pensionskassen-Pension kommen. In diesem Fall würde sich ein Veranlagungsvolumen von rund EUR 50 Mrd. ergeben, welches uns als Hebel im Kampf gegen den Klimawandel zur Verfügung stehen wird“, erklärt Andreas Zakostelsky.
Mehrere Pensionskassen haben sich bereits als Unterzeichner der UN – Principles for Responsible Investment (UN PRI) verpflichtet, nachhaltige Aspekte in ihren Investmentprozessen zu berücksichtigen und zu integrieren. Die im Jahr 2006 verfassten UN PRI sind eine Investoreninitiative in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Die Unterzeichner tragen zu einem nachhaltigeren globalen Investorenverhalten bei. Das machen Pensionskassen zum Beispiel auch als Eigentümer, indem sie durch die aktive Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen eine nachhaltige Unternehmensführung bei den Portfoliounternehmen unterstützen bzw. initiieren.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den meisten Pensionskassen auf der Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks. Mehrere Pensionskassen messen bereits den CO2- Fußabdruck ihres Aktienportfolios. Ziel dieser Aktivitäten der Pensionskassen ist es, die Investments bestmöglich mit den UN Klimazielen (insbesondere der Reduktion des Treibhausgasausstoßes) in Einklang zu bringen. Durch die Messung und Veröffentlichung wird zur Verringerung des CO2-Fußabdruckes beigetragen.
Durchschnittliches Veranlagungsergebnis von +6,72% in H1-2019
Wesentlich für die Pensionskassen, ihre Kunden und die Betriebspensionen sind ausschließlich langfristige Erträge der Veranlagung über Jahre und Jahrzehnte. Im langjährigen Durchschnitt (seit den 1990er Jahren) erwirtschaften die Pensionskassen eine Performance von plus 5,22 Prozent (inkl. 1. Halbjahr 2019). Das Veranlagungsergebnis der österreichischen Pensionskassen für das erste Halbjahr 2019 liegt im Durchschnitt bei plus 6,72 Prozent. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre und trotz der seit 2008 herrschenden Niedrigzinspolitik der Notenbanken erwirtschafteten die Pensionskassen ein Plus von 4,14 Prozent pro Jahr.