EU-Taxonomieverordnung: FNG spricht sich für den Ausschluss von Atomkraft aus

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen spricht sich für den Ausschluss von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität unter der EU-Taxonomieverordnung aus. Markets | 31.03.2021 19:00 Uhr
© Photo by Mick Truyts on Unsplash
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Das Joint Research Committee (JRC), ein zentrales Beratergremium der EU-Kommission hat ein internes Gutachten erstellt, welches jedoch der Presse zugespielt wurde. In dem Gutachten wird sinngemäß ausgeführt, dass es nicht wissenschaftlich belegt sei, dass Atomenergie Mensch und Umwelt stärker schädige als andere, bereits von der EU als grün-nachhaltig benannte Technologien zur Stromerzeugung. Die Lagerung von Atomabfall tief unter der Erde sei „angebracht und sicher“. Das Gutachten gilt als Grundlage für die Do-No-Significant-Harm-Kriterien der EU-Taxonomie, dem Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten für Anleger. Wenn die EU-Kommission diesem Rat folgt, würde in der EU-Taxonomie Atomkraft als nachhaltige Technologie betrachtet werden. Diese Einstufung könnte dann auch im geplanten EU Ecolabel für Finanzprodukte dazu führen, dass Atomkraft kein Ausschlusskriterium ist. Aus Sicht des FNG ist Atomkraft keine nachhaltige Energie und darf daher auch nicht als nachhaltige Energieerzeugung in der Taxonomieverordnung gelistet werden. Sollte die EU-Kommission der Einschätzung des JRC folgen, riskiert sie, dass die EU-Bemühungen zu Sustainable Finance in den Augen vieler an Glaubwürdigkeit verlieren.

Die Technical Expert Group (TEG) on Sustainable Finance, ein anderes Beratergremium der EU-Kommission hatte sich bereits dagegen ausgesprochen, Atomkraft in der Taxonomie als nachhaltige Energieerzeugung zu deklarieren. Die EU-Kommission hat nun weitere Prüfaufträge in Auftrag gegeben.

Die Rolle der Atomkraft ist innerhalb der EU seit langem umstritten. Auf der einen Seite stehen Sicherheitsbedenken und die ungelöste Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle, auf der anderen niedrigere CO2-Emissionen in der Klimabilanz.

„Viele Nachhaltigkeitsfonds schließen Kernenergie aus“, bestätigt Volker Weber, Vorsitzender des FNG. Das FNG-Siegel, das bereits 2015 nach einem mehrjährigen Multi-Stakeholderprozess als Gütezeichen für nachhaltige Investmentfonds im Markt eingeführt wurde, schließt Kernenergie, inklusive Uranbergbau ebenfalls aus. Das FNG-Siegel hat sich zu dem SRI-Qualitätsstandard Nachhaltiger Geldanlagen im deutschsprachigen Markt entwickelt und erfreut sich mit 168 ausgezeichneten Fonds von über 70 Investmenthäusern stetig steigenden Wachstumsraten.

„Als Teilnehmer der Arbeitsgruppe zum EU-Ecolabel sprachen sich die etablierten Label-Organisationen, wie der Nordic Swan, das österreichische Umweltzeichen und wir vom FNG-Siegel klar für den Ausschluss von Atomkraft aus. Sollte dies nicht berücksichtigt werden, wäre die Akzeptanz eines solchen rein grünen Umweltsiegels in nicht wenigen Ländern in Frage gestellt“, so Roland Kölsch, Geschäftsführer der QNG.

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