(vlnr): Dr. Franz Schellhorn, Agenda-Austria; NR Abg. Josef „Beppo“ Muchitsch, SPÖ; Matthias „Matt“Müller, Jungfreisinnige Schweiz – FDP.Die Liberalen; Barbara Bertolini, Hagen Hügelschäffer, AKA – Arbeitsgemeinschaft kirchliche und kommunale Altersversorgung; Dr. Georg Thurnes, aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung; Dr. Johannes Ziegelbecker, Bundespensionskasse AG und Fachverband der Pensionskassen Österreich. © Sabine Klimpt
Wind und Regen hatten sich zwar gelegt auf hoher See, als die Diskussion startete, dennoch war dies kein Grund für die Diskutanten und Experten nicht stürmisch zu diskutieren zum Thema „Altersversorgung – eine Generationenfrage?“
Und die Zuseher sowie Gäste beim virtuellen Institutionellen Altersvorsorge Herbstdialog nahmen dies auch als willkommener Anlass während der Diskussion etliche und brisante Fragen in den Chat zu stellen, die auch von den Diskutanten im Anschluss an die Diskussion live beantwortet wurden.
Brisante Fragen der Teilnehmer aus dem Live-Chat
Die registrierten und zugeschaltenen Teilnehmer konnten sich dadurch wieder einmal ordentlich viel Wissensvorsprung holen. Beispielsweise wurden folgende Fragen von den Experten live beantwortet:
- Wären europäische Initiativen hilfreich, die Generationengerechtigkeit wieder herzustellen, oder sollten die Lösungen besser auf nationaler Ebene entwickelt werden?
- Was wären die Gründe, keine Reformen durchgeführt bzw. die Reformen scheitern würden? Die Einschnitte als solche? Fehlende vorherige Einbindung der Stakeholder? Unzureichende Kommunikation oder sonstige Gründe?
- Ist die kapitalgedeckte zusätzliche Altersversorgung wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds überhaupt als Kompensation geeignet?
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Lehnen Sie sich nun zurück! Wir freuen uns, Sie nach dem Mausklick auf das Video, auf der Arche Noah zur politischen Diskussion begrüßen zu dürfen! Bis gleich!
Zum Stöbern, Staunen und Schmunzeln – DIE MAKING-OF FOTOS:
Proaktives Teamwork unter Politikern
NR. Abg. Gerald Loacker, Sozialsprecher, NEOS – Das Neue Österreich, stand zudem proaktiv zusätzlich den Teilnehmern während der Diskussion Rede und Antwort und postete auf gesonderte Fragen im Live-Chat direkt seine Antworten. Auszüge davon stellen wir hiermit exklusiv den e-fundresearch-Lesern zur Verfügung:
Frage: Stefan Brandhofer, Donau Versicherung – Vienna Insurance Group:
Welche Maßnahmen wären notwendig, um ältere Arbeitnehmer bis zum Pensionsantritt im Arbeitsprozess zu halten?
Antwort: NR. Abg. Gerald Loacker:
Die Schweden haben die Möglichkeit der Teilpension geschaffen. Zum Beispiel kann man mit 62 Jahren ein Viertel oder die Hälfte der Pension abrufen (mit Abzügen für die frühe Inanspruchnahme) und in Teilzeit weiterarbeiten. Wenn man dann mit 66 oder 67 die zweite Hälfte der Pension abruft, hat diese Hälfte auch bessere Berechnungsgrundlagen. Und mit der Teilzeitarbeit könnte der Einzelne altersgerechter arbeiten.
Brandhofer:
Das klingt ja sehr gut - wäre ja auch für Österreich ein Ansatz, oder?
Loacker:
Ja, finde ich auch und hab im OeNR schon so beantragt (ohne Erfolg bisher).
Maximilian Georg Fürst, IEF-Wohlfahrtsfonds:
Na ja, die Pensionskommission brauchte ein halbes Jahr um sich nur über die Rahmenzahlen zu Wirtschaftswachstum und Produktivitätswachstum zu einigen. Die Daten der Wirtschaftsforscher wurden nämlich angezweifelt. In der Kommission sitzen alle politischen Parten und alle Interessensvertreter drinnen. Die von Herrn Muchitsch einemahnte Vernunft war da nicht wirklich zu sehen.
Loacker:
Nein, in der Pensionskommission sind NICHT alle Parteien vertreten. Im Wesentlichen sitzen dort Vertreter der Ministerien und Kammern.
§ 3. (1) Der Alterssicherungskommission gehören an: 1. als Mitglieder mit vollem Stimmrecht a) je ein Experte/eine Expertin der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich; b) zwei Experten/Expertinnen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes; c) ein Experte/eine Expertin der Industriellenvereinigung; d) ein Experte/eine Expertin der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs; e) je zwei Experten/Expertinnen des Österreichischen Seniorenrates und der Bundesjugendvertretung; f) je ein Experte/eine Expertin des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; (Anm.: Z 2 aufgehoben duch BGBl. I Nr. 67/2019) 3. als Mitglieder ohne Stimmrecht (Anm.: lit. a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2019) b) je ein Experte/eine Expertin der Pensionsversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau; c) je ein Experte/eine Expertin des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Höhere Studien; d) zwei Experten/Expertinnen auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts, tunlich mit internationaler akademischer Lehrbefugnis. (2) Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein/e StellvertreterIn zu bestellen. (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2019)
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