European ESG Template “EET”: Wie lässt sich Nachhaltigkeit korrekt bewerten und kommunizieren?

Markets | 24.05.2022 08:00 Uhr
Johannes Hauptmann, Co-Founder und CEO & Moritz Weigand, Sales Manager, Anevis Solutions GmbH / © Anevis Solutions GmbH
Johannes Hauptmann, Co-Founder und CEO & Moritz Weigand, Sales Manager, Anevis Solutions GmbH / © Anevis Solutions GmbH
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Die Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“ bzw. „SFDR“) und die Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359 („IBIP-Verordnung“) stehen bei Fondsgesellschaften zur Umsetzung an. Das bedeutet, dass sich Fondsadministratoren jetzt darum kümmern müssen, wie sie die Nachhaltigkeit der eigenen Produkte werten und wie sie diese Werte kommunizieren. Hierbei ist mit “kommunizieren” jedoch keinesfalls das Marketing gemeint: Aus regulatorischer Sicht ist es alternativlos, dass Fondsgesellschaften geeignete Prozesse installieren, um laufende Datenlieferungen in hoher Qualität sicherzustellen. Dazu wurde das European ESG Template (“EET”) ins Leben gerufen. 

Dieses Standard-Datenformat dient dazu, die Vertragspartner der Fondsgesellschaften wie Lebensversicherer, Dachfonds und Co. konstant in hoher Datenqualität up-to-date zu halten, was die Nachhaltigkeit der eigenen Produkte anbelangt. Im EET-File werden folglich alle Daten enthalten sein, die gemäß SFDR und IBIP-Verordnungen an Geschäftspartner geliefert werden müssen. Konkret bedeutet das für Fondsgesellschaften, dass sie zur Erhaltung von gemeinsamen Geschäftsgrundlagen darauf angewiesen sind, diese Daten zeitnah, aktuell, laufend, vollständig und in bester Qualität zur Verfügung zu stellen. 

Zu klären ist also folgendes: 

  1. Welche Anforderungen sind zu erfüllen? 
  2. Bis wann sind diese Anforderungen zu erfüllen? 
  3. Wohin können sich Fondsgesellschaften für Unterstützung wenden? 
  4. Was ist die Folge von Nicht-Erfüllung der Anforderungen? 

Welche Anforderungen sind zu erfüllen? 

Für die Bereitstellung von nachhaltigen Daten im Einzelnen sind die oben genannten Verordnungen (SFDR und IBIP) ausschlaggebend. In der SFDR sieht der EU-Gesetzgeber in 2023 noch weitere umfangreiche Offenlegungspflichten vor. Zum einen müssen für nachhaltige Fonds (Artikel 8- bzw. 9-Fonds) die zusammenfassenden Übersichten gemäß Anhang II bis V der delegierten Offenlegungs-Verordnung ausgehändigt werden, zum Anderen müssen die Links auf diese Dokumente DV-technisch verarbeitbar sein. 

Die IBIP-Verordnung bezieht sich vorwiegend auf den Beratungsprozess im Kundenkontakt. Hier sieht der Gesetzgeber vor, die Nachhaltigkeitspräferenz eines Kunden zu erfragen. Daher benötigen Geschäftspartner, die sich um den Vertrieb der Fonds kümmern, für jeden Fonds, der im Neugeschäft verwendet werden soll, gemäß Artikel 2 Ziffer 4 IBIP-Verordnung Informationen zum Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung und den jeweiligen Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der SFDR sowie die Festlegungen in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

Bei beiden Bereichen ist es allerdings wichtig zu wissen, dass noch immer Gespräche auf EU-Ebene laufen und daher nicht auszuschließen (oder sogar zu erwarten) ist, dass diese Anforderungen auch auf Bestandsfonds ausgeweitet werden. 

Bis wann sind diese Anforderungen mindestens zu erfüllen? 

Das lässt sich im Allgemeinen nur schwer beantworten, allerdings benachrichtigen bereits jetzt diverse Versicherer die Fondsgesellschaften, deren Produkte sie vertreiben, und fordern dazu auf, das EET-File zu nutzen und zeitnah Daten in diesem Format bereitzustellen. Allerdings setzen die Versicherer unterschiedliche Fristen an, bis wann welche Daten im EET-File bereitgestellt sein müssen: 

Insbesondere die Felder 00010-20100 sowie Informationen zu Ausschlüssen und PAIs (Principle Adverse Impacts; zur entsprechenden Datenstruktur hier ein guter Beitrag von Sustainalytics) sind bis Ende Mai 2022 auszufüllen und zu liefern. Die vorvertraglichen Daten im EET-Formats werden für Ende September angefragt. 

Nach der Erstlieferung müssen alle Daten, die auf Offenlegungspflichten beruhen, die von Herstellern zu erfüllen sind, mindestens jährlich aktualisiert werden, teils wird aber schon jetzt die Anforderung quartärlicher Updates genannt. Natürlich müssen die Partner außerdem über eventuelle Dienstleister informiert werden, mit denen die Fondsgesellschaften zur Erstellung dieser Files zusammenarbeiten.

Wohin können sich Fondsgesellschaften für Unterstützung wenden? 

Natürlich gibt es Dienstleister, die Fondsgesellschaften dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen, die diese neuen EU-Richtlinien an sie stellen. Beispielhaft zu nennen ist hier Anevis Solutions. Der in Würzburg sitzende Reporting-as-a-Service-Dienstleister ist für seine Partnerunternehmen mit EET-Files bereits seit Anfang Mai 2022 ready-to-deliver. Da bereits jahrelange Erfahrung aus der automatisierten Erstellung und Auslieferung von (C)EPT- und EMT-Files in allen Versionen sowie PRIIP-KIDs, UCITS-KIIDs und FIDLEG-BIBs vorhanden waren, war das EET-File nur ein weiterer Schritt. Die Würzburger arbeiten mit allen namhaften Rohdatenanbietern sowie mit Wirtschaftsprüfern (Big 4) zusammen, um für die eigenen Kunden das bestmögliche Ergebnis im regulatorischen Reporting zu erzielen. Die Erfahrung aus der Regulatorik auf der einen und aus dem ESG-Bereich (hier werden bereits seit 3 Jahren Reportings unter anderem für Master-KVGen erstellt) auf der anderen Seite finden im EET-File ihre natürliche Zusammenführung. Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche andere Stellen, wo sich Fondsgesellschaften Hilfe holen können. Je nachdem, wo eben genau die individuellen Probleme liegen, sind unterschiedliche Dienstleister auf unterschiedliche Hilfestellungen spezialisiert.

Was ist die Folge von Nicht-Erfüllung dieser Anforderungen? 

Wenn es einer Fondsgesellschaft nicht gelingt, den zeitlichen Rahmen einzuhalten, sind die Folgen dramatisch. Für die Geschäftspartner, die wiederum selbst nicht gegen EU-Vorgaben verstoßen wollen, ist es dann nicht mehr möglich, bestehende Verträge weiterhin ordnungsgemäß zu verwalten. Konsequenz daraus ist eine Umschichtung aller Bestände in Fonds, für die eine ordnungsgemäße Verwaltung möglich ist. Das bedeutet, dass Dachfonds,  Versicherer und andere große Investoren ihre Einlagen vollständig abziehen würden, um sich regulatorisch nicht angreifbar zu machen. 

Unterm Strich 

Die neuen EU-Vorgaben stellen die gesamte Finanzbranche vor enorme Herausforderungen. Während die einen kaum eine Chance haben, überhaupt als nachhaltig eingestuft zu werden (wie der Immobiliensektor in Deutschland), müssen andere, die bereits seit Jahrzehnten nachhaltig sind, sich damit auseinandersetzen, wie sie die Werte regulatorik-konform kommunizieren, die sie bereits seit Langem leben. Zu langes Warten kann für manche Fondsanbieter tatsächlich existenzbedrohend werden, wenn nämlich entsprechend große Investoren dem Druck der Regulatoren nachgeben und ihre Investments in nachweislich nachhaltige Investments umschichten. Derzeit ist eine weitere Verschiebung der aktuellen Deadlines für die Implementierung der Reportings unwahrscheinlich - zumindest laut BaFin. Fondsadministratoren sollten ihre internen Abläufe checken und sicherstellen, dass sie dazu in der Lage sind, fristgerecht die nötigen Anforderungen zu erfüllen. Wenn sie es nicht sind, sollten sie sich zeitnah externe Hilfe holen.

Johannes Hauptmann, Co-Founder und CEO & Moritz Weigand, Sales Manager, Anevis Solutions GmbH

Über die Gastautoren:

Johannes Hauptmann

Johannes Hauptmann ist Co-Founder und CEO der 2012 gegründeten Anevis Solutions GmbH mit Sitz in Würzburg. Das Unternehmen ist auf IT-gestützte Reportinglösungen für die Finanzbranche spezialisiert.

Vor seiner Tätigkeit bei Anevis Solutions sammelte Hauptmann Erfahrung in verschiedenen internationalen Firmen, wie zuletzt bei Goldman Sachs in London. Den Anfang seiner Karriere begann er als Mitglied des Risikomanagement-Teams der VP Bank in Liechtenstein. Er verfügt über einen Master of Science in Finance- and Information Management der Technischen Universität München. Während seines Studiums war er als Assistent verschiedener Professoren an der Universität Augsburg, der University of Toronto und der Technischen Universität München, sowie als Teamleiter eines Forschungprojekts zur Modellierung von Kreditrisiken tätig.

Moritz Weigand

Moritz Weigand ist seit 2 Jahren für Anevis Solutions tätig. Als Sales Manager ist er neben dem Business Development auch für Marketing und Kommunikation zuständig.

Vor seiner Tätigkeit bei Anevis Solutions war Weigand im E-Commerce und dem Automobilsektor tätig, sammelte in unterschiedlichen Positionen Agentur- Startup- und international Konzernerfahrung. Er ist als Quereinsteiger in die Finanz- und IT-Branche gekommen, hat einen Bachelor in Germanistik und Philosophie von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und von der Universidad Nacional de San Martín in Buenos Aires. Derzeit verfolgt er neben seiner Vollzeit-Stelle bei Anevis Solutions einen Master in Management Finance an der International School of Management am Campus Frankfurt am Main und der Dublin Business School in Irland.

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