Wenn man die Begrifflichkeiten systematisch herunter bricht, ist das Zusammenspiel schnell erklärt: Die EU-Taxonomie-Verordnung gibt vor, welche Tätigkeiten von Unternehmen als ökologisch nachhaltig bewertet werden dürfen. Dafür gibt sie auch klare, quantifizierbare Grenzwerte an. Beispielsweise, wie viel Feinstaub pro erzeugter Megawattstunde entstehen “darf”, ohne dass ein Energieerzeuger als nicht mehr nachhaltig eingestuft wird. Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) wiederum verpflichtet Finanzmarktteilnehmer dazu, offenzulegen, inwiefern die eigenen Investitionsziele der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen und ob sie dementsprechend nachhaltig sind oder nicht.
Das EET (European ESG Template) ist dann nichts anderes, als ein in der Finanzbranche üblicher Formatstandard, um die Nachhaltigkeitsdaten von Finanzprodukten im Detail effizient übertragen zu können.
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