Regulatory Corner | Kompakt auf den Punkt – Gedankenanstoß und Orientierungshilfe
verfasst von e-fundresearch.com Gastautor Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M., MBA, Managing Director der FS&R Excellence GmbH (in cooperation with DLA Piper Austria).
Seit 10. Jänner 2024 ist das neue, überarbeitete regulatorische Rahmenwerk für sogenannte European Long Term Investment Funds als Version ELTIF 2.0 in Kraft. Dies mag auf den ersten Blick kein besonders nennenswertes Ereignis sein, insbesondere da ELTIFs seit dem Jahr 2015 Teil des EU-Investmentfondsrechts sind und deren Erfolg bislang, freundlich ausgedrückt, überschaubar war. Hinzu kommt, dass die mit Stand Dezember 2023 knapp 100 EU-weit existierenden ELTIFs1 sich primär auf die vier Mitgliedsstaaten Luxemburg, Frankreich, Italien und Spanien verteilten, wobei in Deutschland im Jahr 2023 eine gewisse Aufholtendenz festzustellen ist. Österreich war bis Jahresende 2023 jedoch brachliegend. Das somit der Eindruck entstanden ist, dass das ELTIF-Rahmenwerk keine EU-Erfolgsgeschichte darstellt, ist nachvollziehbar.
Angesichts des mäßigen Erfolgs des ELTIF-Rahmenwerks stellt sich die Frage, ob die nun geltende Überarbeitung in der Version 2.0 wirklich einen Gamechanger darstellt? Dies lässt sich grundsätzlich auf drei Ebenen einschätzen:
- Bei einem ELTIF 2.0 handelt es sich um einen „Spezial-AIF“, da als regulatorische Grundlage das AIFM-Rahmenwerk heranzuziehen ist. Dies bedeutet, dass auf Basis des Grund-Setups AIF, die produktspezifische Sonderausprägung ELTIF 2.0 geformt wird. Dies ist bedeutsam, da das AIFM-Rahmenwerk an sich keine Produkt-, sondern eine Verwalterregulierung darstellt, weshalb es – bis auf wenige Ausnahmen – keine Produktspezifika regulatorisch determiniert. Somit ist die Regulierung des „Spezial-AIF“ ELTIF 2.0 dahingehend reizvoll, als dass im Rahmen der flexiblen Veranlagungsvorschriften des neuen ELTIF 2.0-Rahmens nun eine gewisse regulatorische Sicherheit gegeben ist, wie und in welche Veranlagungsgegenstände investiert werden kann. Ein derartiger „Veranlagungskomfort“ im (zwar spezifischen Teil des) AIFM-Rahmenwerks ist – abseits gewisser nationaler, nicht harmonisierter Produktregulierungen – erstmalig, was deshalb bemerkenswert ist, da gerade auch die detaillierten Veranlagungsvorschriften des OGAW-Rahmenwerks zu dessen Einzug gehalten hat. Bedenkt man, dass gerade auch die detaillierten OGAW-Veranlagungsvorschriften Teil dessen Erfolgsgeheimnisses sind, so ist diese Entwicklung nun im AIFM-Rahmenwerk zu begrüßen.
- Betrachtet man die neuen flexiblen Veranlagungsvorschriften des ELTIF 2.0-Rahmenwerks, so fällt auf, dass die zulässigen Anlagevermögenswerte über klassische „Infrastruktur-Assets“ hinausgehen, da neben Sachwerten auch Eigenkapital sowie eigenkapitalähnliche Instrumente; Schuldtitel qualifizierter Portfoliounternehmen; Kredite an qualifizierte Portfoliounternehmen; Anteile von anderen Kollektivanlagen, etwa AIF oder OGAW, wenn sie von einem EU-AIFM verwaltet werden, aber auch einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen als für ELTIF 2.0 zulässige Vermögenswerte qualifizieren. Daneben erlauben die quantitativen Veranlagungsgrenzen eine erhebliche Flexibilität, sodass ELTIF 2.0 aus Portfoliokompositionssicht interessante Ausgestaltungsmöglichkeiten ermöglicht.
- Schließlich präsentiert sich das ELTIF 2.0-Rahmenwerk zukunftsgerichtet, denn es soll einerseits, wie bisher, private Infrastrukturinvestments ermöglichen und fördern, aber es ermöglicht andererseits aufgrund der neuen flexiblen Veranlagungsmöglichkeiten interessante Portfoliooptimierungen. Gerade die Flexibilität der Veranlagungsvorschriften sowohl hinsichtlich der erlaubten Assetklassen, als auch deren Kombinationsmöglichkeiten gestatten hier viel Kreativität. Zudem legt das ELTIF 2.0-Rahmenwerk einen bewussten Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit, weshalb „green investments“ eine besondere Aufmerksamkeit genießen.
All dies untermauert, dass mit ELTIF 2.0 eine positive Zeitenwende des ELTIF-Rahmenwerks eingeleitet wurde, die sowohl den ursprünglichen Zweck dieser Regulierung, mehr private Infrastrukturinvestments zu ermöglichen, als auch den Assetklassen-Mix für ELTIFs flexibler und nachhaltiger auszugestalten, verfolgt.
Auch der Vertrieb von ELTIF 2.0 wurde regulatorisch besser abgebildet, denn es ändert sich zwar nichts an der prinzipiellen Grundausrichtung des Rahmenwerks in Bezug auf institutionelle Investoren, jedoch wurden spezifische aufsichtliche Anforderungen für den Fall, dass ELTIF 2.0 auch an Retailinvestoren vertrieben werden, aufgenommen, um so das etablierte Anlegerschutzniveau des EU-Kollektivanlagenrechts weitestgehend abzubilden.
Angesichts dieser durchaus massiven Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für ELTIF 2.0 verwundert es nicht, dass das Interesse an diesen „Spezial-AIFs“ auch hierzulande steigt und davon auszugehen ist, dass die ersten österreichischen ELTIFs in absehbarer Zeit am Markt sein werden. Dies wäre auch standortpolitisch positiv, da in der Vergangenheit das Kollektivanlagengeschäft in Österreich nicht durch besondere Innovation geprägt war. Gerade Kapitalgesellschaften für Immobilien (Immo-KAGs) sind prädestiniert dafür, ELTIF 2.0 mit Immobilienfokus als Erweiterung ihres Geschäftsmodells anzudenken, aber auch AIFMs weisen jetzt schon eine gute regulatorische Ausgangsbasis dafür auf, ELTIF 2.0 mit unterschiedlichen Vermögenswertausrichtungen, in ihr Produktportfolio aufzunehmen. Selbiges gilt für VWG, die durch ELTIF 2.0 interessante Möglichkeiten vorfinden, in neue Assetklassen vorzudringen.
Abschließend lassen diese Überlegungen erkennen, dass das ELTIF-Rahmenwerk in seiner überarbeiteten Version ELTIF 2.0 als wichtige und einschneidende Regulierungsinitiative des EU-Kollektivanlagenrechts zu qualifizieren ist, die zweifellos viel Zukunftspotenzial hat, aber auch – endlich – kreative, regulatorisch abgesicherte (Spezial-)AIF-Produktausgestaltungen ermöglicht.
Über den Autor:
Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M., MBA ist Professor (FH) für Bankrecht und Finanzmarktregulierung an der Lauder Business School (LBS) in Wien sowie Managing Director der FS&R Excellence GmbH (in cooperation with DLA Piper Austria).
Prof. (FH) Dr. Armin Kammel ist zudem allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Fachbereich Kredit, Banken, Börsen sowie Autor zahlreicher Publikationen zu bank-, kapitalmarkt- und wirtschaftsrechtlichen Themen im In- und Ausland.
[1] Vgl. dazu Scope (2024), Eine neue Zeitrechnung – Überblick über den ELTIF-Markt 2023/2024.