Abgeltungssteuer trifft Frauen unvorbereit

Die Abgeltungssteuer kann erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von Frauen im Ruhestand haben. Dennoch weiß nicht einmal jede zehnte Anlegerin, was mit der neuen Gesetzgebung auf sie zukommt, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Fidelity International zeigt. Markets | 29.11.2007 13:00 Uhr
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Von den informierten Anlegerinnen wollen 42 Prozent nach dem Inkrafttreten der Steuer zum 01. Januar 2009 überschüssiges Geld lieber ausgeben als es anzulegen. Bei Männern liegt dieser Anteil nur bei 25 Prozent.

Abgeltungssteuer....nie gehört!

Nur 8 Prozent der Frauen mit einem Wertpapierdepot (Männer: 19 Prozent) wissen, was mit dem Begriff Abgeltungssteuer gemeint ist. Auf Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren wie etwa Aktien oder Fonds wird ab 2009 ein einheitlicher Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Insbesondere bei Kursgewinnen stellt dies einen Einschnitt dar, da sie bislang nach einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind. Kursgewinne bleiben (nach Ablauf der Spekulationsfrist) nur dann steuerfrei, wenn die Investments vor dem 31. Dezember 2008 erfolgen.

"Die enormen Wissenslücken bei Anlegerinnen sind besorgniserregend. Denn nur wer die Folgen der Abgeltungssteuer kennt, kann richtig reagieren: Anlegerinnen sollten - wie alle Bundesbürger - bis Ende 2008 ihre Geldanlagestrategie überprüfen und ihren persönlichen Vermögensaufbau gegebenenfalls neu ausrichten", sagte Alfred Strebel, Sprecher der Geschäftsleitung von Fidelity International in Deutschland.

Trugschluss: Abgeltungssteuer betrifft nur Reiche
 
Vielen Frauen ist noch nicht in ausreichendem Maß klar, dass die Abgeltungssteuer ihren persönlichen Vermögensaufbau beeinflusst. 18 Prozent der Anlegerinnen (Männer: 11 Prozent) denken, dass die neue Gesetzgebung nur besonders reiche Menschen betreffe - ein Trugschluss. Denn alle Anleger müssen zukünftig 25 Prozent ihrer Gewinne aus Wertpapieren an den Fiskus abtreten - unabhängig von der Höhe ihres Vermögens. Steuerfrei sind nur noch Einkünfte unterhalb des Pauschbetrags von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete.
 
Erschwerend für eine erfolgreiche Altersvorsorge bei Frauen wirkt neben den Wissenslücken, dass sie im Schnitt weniger verdienen und aufgrund von Erziehungs- oder Betreuungszeiten oft auf weniger Beitragsjahre kommen. Beides zusammen führt zu niedrigeren Renten als bei Männern. "Frauen müssen in Zukunft noch gezielter über Rentenlücken und Vorsorgemöglichkeiten informiert werden. Fidelity beteiligt sich bereits an der nötigen Aufklärungsarbeit und wird sein Engagement künftig unter Einsatz verschiedenster Informationsangebote und Medien weiter verstärken", so Strebel.

Sorgfalt bei Auswahl eines Finanzberaters nötig
 
Bei der Umschichtung von Wertpapieren haben Finanzberater großen Einfluss. Männer wie Frauen müssen viel Sorgfalt darauf verwenden, einen für sie geeigneten Berater zu finden. Bei den Anlegerinnen zeigt sich eine stärkere Neigung, Anlageentscheidungen zu delegieren. Sie vertrauen noch stärker auf den Rat von Finanzprofis als Männer. Im Vergleich dazu lassen sich Männer dafür deutlich stärker von Freunden und Bekannten sowie von Werbung beeinflussen. Für die befragten Frauen hat Werbung dagegen keinerlei Relevanz.
 
Rund drei Viertel der Befragten beider Geschlechter, die den Begriff Abgeltungssteuer kennen, wollen künftig stärker auf Gebühren achten. Fast 70 Prozent der Anlegerinnen planen, ihre persönliche Anlagestrategie noch vor Inkrafttreten der neuen Steuer zu überprüfen - gegenüber 62 Prozent der männlichen Anleger. Ganz vom Umschichten wollen sich allerdings weder Frauen noch Männer künftig abhalten lassen: Nur 18 Prozent der weiblichen und 16 Prozent der männlichen Anleger, die schon von der Abgeltungssteuer gehört haben, wollen künftig möglichst darauf verzichten.
 
Im Rahmen der Studie befragte das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Finanzforschung im Auftrag von Fidelity International eine repräsentative Gruppe von 500 Wertpapierbesitzern über 18 Jahren. Erhebungszeitraum war September 2007. 

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