Der Markt stellt sich der SFDR-Herausforderung

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) ist vor Kurzem in Kraft getreten und stellt einen Wendepunkt für ein nachhaltiges Finanzwesen dar. Erste Daten zeigen, dass der Markt rasch auf diese aufsichtsrechtliche Herausforderung reagiert hat. Dadurch ist auch ein neues Wettbewerbsfeld entstanden. AXA Investment Managers | 31.08.2021 11:00 Uhr
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Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Im Frühjahr 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen.1 Eines seiner Hauptziele ist der Kampf gegen Greenwashing: Methoden von Finanzakteuren und einigen Unternehmen, ein bestimmtes Image zu vermitteln, indem sie über nachhaltigkeitsbezogene Themen (insbesondere die Umwelt) berichten und zugleich Verhalten, das ihren Erklärungen oder Berichten widerspricht, entweder verschweigen oder als nebensächlich abtun. Die Regeln des vor Kurzem in Kraft getretenen EU-Aktionsplans sollen Finanzakteure kurz gefasst dazu anhalten, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen.

Wendepunkt für ein nachhaltiges Finanzwesen

Am 10. März trat die EU-Richtlinie 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor2 in Kraft, besser bekannt als SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation). Um einen fairen Wettbewerb für Sparer und andere Marktteilnehmer sicherzustellen, verpflichtet die SFDR Finanzakteure (wie Assetmanager, Pensionskassen und Versicherungen mit Anlageprodukten) sowie Finanzberater zu einer transparenten Kommunikation darüber, wie sie bei ihren Aktivitäten Nachhaltigkeitsprinzipien und -kriterien berücksichtigen.

Die SFDR ist ein Wendepunkt. Zuvor mussten Anbieter, die Finanzprodukte als nachhaltig bezeichneten, keine bestimmten Vorschriften einhalten. Dabei konzentriert sich der Markt vor allem auf Anlageprodukte, die in zwei Geltungsbereiche der SFDR fallen: Artikel 8 (Produkte, die unter anderem mit ökologischen oder sozialen Aspekten werben) und der strengere Artikel 9 (Investmentprodukte, die auf Nachhaltigkeit abzielen).

10. März 2021
Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR)
Wesentliche Vorschriften der SFDR:
Artikel 6 (für alle Finanzakteure und -berater).
Transparenz zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess
Artikel 8 (für Finanzprodukte, die unter anderem mit ökologischen oder sozialen Aspekten werben).
Transparenz zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Aspekte in vorvertraglichen Dokumenten
Artikel 9(für Finanzprodukte, die auf Nachhaltigkeit abzielen).
Transparenz zu nachhaltigen Investments in vorvertraglichen Dokumenten

Quelle: EU-Richtlinie 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Auf die Plätze, fertig, los! Der Wettbewerb hat begonnen ...

Bei Einführung der SFDR gaben einige Punkte Anlass zu Kritik3, die aber im Laufe der Zeit ausgeräumt werden dürfte. Darüber hinaus treten alle Vorschriften der SFDR erst 2022 vollständig in Kraft4 – beispielsweise Level-II-Vorschriften zu bestimmten technischen Standards (RTS, technische Regulierungsstandards). Die Reaktion von Finanzakteuren auf die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen wurde genau beobachtet5 und hat ein neues Wettbewerbsfeld eröffnet.

In Europa fallen Schätzungen zufolge etwa 21% der beaufsichtigten Finanzinstrumente unter Artikel 8 und 9 der SFDR und machen etwa 25% des gesamten verwalteten Vermögens aus.

Die Reaktion von AXA IM

AXA IM war auf die SFDR vorbereitet. Seit März 2021 erfüllen 90% unserer Aktien-, Anleihen- und Multi-Asset-Strategien und -Fonds die Anforderungen von Artikel 8 und 9 der SFDR6.

Marco Morelli, Executive Chairman von AXA Investment Managers, sagt dazu: „Die SFDR-Richtlinie verpflichtet uns, unser Produktangebot in Kategorien einzuteilen, um für mehr Transparenz zu sorgen. Diese Zahlen zeigen, wie weit AXA IM bereits gekommen ist – auf dem Weg, einer der führenden verantwortlich investierenden Anleger der Welt zu werden.“

„Außerdem hält die Richtlinie Finanzmarktakteure an, bei allen gemanagten Assets Nachhaltigkeitsrisiken und mögliche nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen. Dies tun wir ohnehin seit vielen Jahren.“

“Unser Ansatz im Verantwortlichen Investieren hat sich im Laufe der Zeit erheblich weiterentwickelt. Wir kombinieren Ausschlussrichtlinien und selbst entwickelte ESG-Bewertungsmethoden mit aktiver Eigentümerschaft und Initiativen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kapital.“

„Bei uns zählt ESG-Integration schon heute zum Tagesgeschäft: Nachhaltigkeit betrifft jede Assetklasse und jedes Portfolio. ESG-Faktoren sind ein entscheidender Bestandteil von Anlageentscheidungen. Wir sind stolz auf das, was wir bisher erreicht haben, und verfolgen ehrgeizige Ziele. Mittlerweile erfüllen bereits 90% unserer in Betracht kommenden Fonds und Strategien die anspruchsvollsten und strengsten EU-Vorschriften, sodass unser Angebot an Finanzprodukten unseren Nachhaltigkeitsanspruch unterstreicht.“

„Wir gehen davon aus, dass dieser Anteil weiter steigen wird, weil wir unser Angebot nachhaltiger Produkte weiter ausbauen – auch bei alternativen Investments.“

Quellen:

1 Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, Europäische Kommission, 8. März 2018

2 EU-Richtlinie 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

3 Konsultation europäischer Aufsichtsbehörden zu taxonomiebezogenen Produktinformationen, 17. März 2021

4 Richtlinie über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, Europäische Kommission

5 “ESG: Green, greener, greenest ...“, Funds Europe, April 2021

6 “AXA IM announces that 90% of its assets under management are classified under Article 8 and 9 of the SFDR.”, AXA IM, 31. März 2021

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